ksbsalzland
ksbsalzland

Lockerungen ermöglichen Vereinen Ferienfreizeiten wieder durchzuführen

Die Sommerferien rücken näher und die Ferienlager öffnen im Zuge der 7. Corona-Eindämmungsverordnung so langsam ihre Tore wieder. Seit Anfang Juli sind nämlich wieder Beherbergungen grundsätzlich für alle Personen geöffnet, wodurch nun auch die Sportvereine grünes Licht erhalten, ihre geplanten Ferienfreizeiten von bis zu 14 Tagen unter bestimmten Hygiene- und Schutzmaßnahmen durchzuführen (§5, §12 Abs.1 und 5).

Welche Empfehlungen zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen für die Durchführung von Ferienlagern gibt es?

Es wird empfohlen, dass die Freizeitbeschäftigungen, soweit möglich und zumutbar, auf vorhandene Flächen im Außenbereich stattfinden. Von der Einhaltung des Mindestabstands kann allerdings abgewichen werden, soweit die pädagogische Zielrichtung dies erfordert.

In Ferienlagern besteht keine Pflicht zum Tragen einer Mund-​Nasen-Bedeckung. Für die Fahrt zum und vom Ort der Ferienfreizeit muss jedoch die Mund-​Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden (Ausnahmen entsprechend der Verordnung sind möglich).

Die genauen Empfehlungen zur Ausgestaltung der Ferienlager im Hinblick auf den Infektionsschutz hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration veröffentlicht und kann hier eingesehen werden.

 

Ausbildung zum DOSB-Übungsleiter trotz Corona-Einschränkungen erfolgreich abgeschlossen

Mindestabstandsgebot, kontaktfreier Sport, keine Nutzung der örtlichen Sporthallen, Online-Meetings, Selbststudium – Der diesjährige Übungsleiterlehrgang in Bernburg fällt definitiv unter der Kategorie „außergewöhnlich“. Denn durch die Corona-Pandemie musste die Ausbildung zum DOSB-Übungsleiter*in C, welche noch am 21.02.2020 normal im Clubraum des Bernburger Ruderclubs begann, ab Mitte März für drei Monate pausieren. Eine Fortsetzung des Lehrgangs ging dann im heißen Sommermonat Juni vonstatten. Ein großer Dank gilt hierbei auch an den SV Einheit Bernburg, der seinen Sportplatz für die Übungsleiter-C Ausbildung zur Verfügung stellte.

Am Ende konnten, vor allem nach vielen schweißtreibenden Praxisübungen im Freien, 13 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die theoretische und praktische Prüfung am letzten Wochenende des Junis erfolgreich absolvieren. Auch wenn der ein oder andere noch seine letzten Nachweise (z.B. Hospitationen im Umfang von 10 Lerneinheiten) beim KreisSportBund einreichen muss, kann der Salzlandkreis bald 13 neue lizenzierte Übungsleiter*innen begrüßen.

Darüber hinaus hatten im Februar 14 weitere Teilnehmer*innen das Basismodul mit absolviert und streben nun eine Trainerausbildung in ihrem jeweiligen Fachverband an.

Der KSB Salzland bedankt sich natürlich auch beim Referententeam, die die insgesamt 120 Ausbildungsstunden für Alle interessant und lehrreich gestalten haben und teilweise selber ihre Praxisstunden auf Grund von Einschränkungen neu anpassen mussten.

Lehrwart
Markus Becker

Informationen zum Corona-Virus

Corona-Update 17.09.2020

15.09.2020 Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt hier
30.06.2020 Siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt hier
23.06.2020
Mannschafts- und Kontaktsport ab 2. Juli wieder möglich hier
28.05.2020
Erklärung zur Umsetzung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
hier
26.05.2020
Sechste Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt hier
15.05.2020
Update Corona-FAQ
hier
13.05.2020
Salzlandsparkasse bietet Vereinen im Salzlandkreis Corona-Hilfe an
hier
08.05.2020
Einzelheiten zur Sportstättennutzung konkretisiert hier
05.05.2020
Sportanlagen erst nach Genehmigung durch den Träger nutzbar hier
02.05.2020 Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt hier
28.04.2020 Sportministerkonferenz-Beschluss zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb hier
16.04.2020 Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt hier
06.04.2020 Hinweise zu Trinkwasserleitungen in Sportanlagen hier
03.04.2020 LOTTO Sachsen-Anhalt richtet Corona-Hilfsfonds ein hier
02.04.2020 Sachsen-Anhalt verlängert Maßnahmen zur vorübergehenden Kontaktbeschränkung bis zum 19. April hier
31.03.2020 Corona-Soforthilfe auch für Sportvereine möglich hier
30.03.2020 DOSB schafft Solidarfonds zur Erhaltung der Vielfalt des Sports hier
26.03.2020 Bundestag beschließt vorübergehend Vereinfachungen im Vereins-und Insolvenzrecht hier
25.03.2020 DOSB mit Appell an die Bundesregierung hier
22.03.2020 Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamt zu Ausgangsbeschränkung anlässlich der COVID Pandemie hier
19.03.2020 FAQ für Vereine auf Homepage des LSB Sachse-Anhalt veröffentlicht hier
17.03.2020 Landesregierung erlässt Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus hier
13.03.2020 Landesregierung beschließt Maßnahmepake hier
13.03.2020 DOSB-Einschätzung zum Coronavirus hier
12.03.2020 Aktuelle Empfehlung des LSB Sachsen-Anhalt zum Corona-Virus veröffentlicht hier

Akutelle FAQ zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Virusinfektion im Sport >> hier (Update 15.05.2020)

Informationsveranstaltungen zur Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021

Sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr lädt der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt interessierte Sportvereine, Kreis-und Stadtsportbündesowie Landesfachverbände zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021“ ein. Es besteht die Möglichkeit, Fragen zu geplanten Anträgen zu stellen und sich über das Antragsverfahren auszutauschen.

Wann? Wo? Anmerkung
08.07.2020 ab 16 Uhr
(Einlass ab15:30 Uhr)
Mensa des Sportgymnasiums in 39114 Magdeburg, Friedrich-Ebert-Straße 16 Falls gewünscht, werden für diese Veranstaltung Gebärdensprachdol-metscher zur Verfügung gestellt. Dies ist bei der Anmeldung im Kommentarfeld zu vermerken.
13.07.2020 ab 16 Uhr
(Einlass ab15:30 Uhr)
ESV Lokomotive Dessau in 06847 Dessau-Roßlau, Dietrichshain 10  

Folgende Tagesordnungspunkte sind geplant:

  • TOP 1: Begrüßung
  • TOP 2: Relevante Förderrichtlinien des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration
  • TOP 3: Förderung von Maßnahmen zum Themenfeld Inklusion im sportlichen Bereich
  • TOP 4: Förderung von Projekten im sportlichen Bereich
  • TOP 5: Fördermöglichkeiten durch Lotto Sachsen-Anhalt
  • TOP 6: Förderung von hochrangigen Sportveranstaltungen
  • TOP 7: Fragerunde

Hinweis: Fördermöglichkeiten im Bereich des Sportstättenbaus werden aufgrund der Zeitschiene und Komplexität des Themas separat behandelt! Planen auch Sie ein Projekt mit Ihrem Sportverein, Kreis-/Stadtsportbund oder Landesfachverband und möchten für das Jahr 2021 einen Antrag stellen? Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 30.06.2020 unter folgendem Link an: https://lsb-sachsen-anhalt.meetingmasters.de/sportfoerderungsa2021?request_localede

Aufgrund der aktuellen Situation ist die maximale Teilnehmerzahl auf 40 Personen begrenzt. Lediglich eine Vertreterin/ein Vertreter pro Organisation kann an der Veranstaltung teilnehmen. Entsprechende Abstandsregelungen, Hygienevorschriften und Informationspflichten sind gemäß der sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 26. Mai 2020 (Sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung -6. SARS-CoV-2-EindV) einzuhalten.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Diese sind an theilemann@lsb-sachsen-anhalt.de zu richten.

Mannschafts- und Kontaktsport ab 2. Juli wieder möglich

Quelle: Jens Gottwald

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat am heutigen 23. Juni weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen zum 2. Juli in Aussicht gestellt. Das Kabinett einigte sich in Magdeburg auf Eckpunkte für die 7. Corona-Eindämmungsverordnung. Sie soll am 30. Juni beschlossen werden und bis 16. September gelten. Die zweite Stufe des Sachsen-Anhalt-Plans sieht auch weitere Lockerungen für den Sport und das Sporttreiben vor.

So sollen ab 2. Juli Mannschafts- und Kontaktsportarten wieder möglich sein, deren Ausübung bisher untersagt war. „Wir freuen uns für die vielen Mannschafts- und Zweikampfsportler in Sachsen-Anhalt, dass auch sie ihren Sport wieder ausüben können. Im Wissen, dass die betreffenden Sportverbände mit sportartspezifischen Übergangsregeln bestens vorbereitet sind, kann es nunmehr auch für sie endlich wieder losgehen“, so LSB-Vorstandsvorsitzender Dr. Lutz Bengsch.
Auch Sportwettkämpfe können ab 2. Juli wieder stattfinden, wobei die Hygieneregelungen und Vorgaben der jeweiligen Sportverbände einzuhalten sind und die generellen Regelungen für Großveranstaltungen zur Anwendung kommen. Hier gilt: Fachkundig organisierte Veranstaltungen sollen im Freien mit bis zu 1.000 Personen erlaubt sein, in Räumlichkeiten soll die maximale Teilnehmerzahl zunächst auf 250 Personen und ab 1. September auf 500 beschränkt bleiben.
„Wettkämpfe sind das Salz in der Suppe! Ohne Leistungsvergleich fehlt die Motivation zu sportlicher Höchstleistung, besteht keine Chance für Leistungsnachweise von Kaderathleten. Deshalb war es uns sehr wichtig, dass unter Einhaltung der Hygieneregeln und der Vorgaben der Sportverbände wieder Wettkämpfe stattfinden können“, freut sich LSB-Sportvorstand Torsten Kunke.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff wies in der Landespressekonferenz ausdrücklich darauf hin, dass die Regelungen für Großveranstaltungen bundesweiter Konsens sind und keinen eigenen Sachsen-Anhalt-Weg darstellen. „Mit dem heutigen Beschluss zeigen wir Veranstaltern und Organisatoren die weitere Perspektive auf und ermöglichen, den Sommer zu planen.“
„Wir hoffen sehr, dass auch alle Sportvereine des Landes die Möglichkeiten nutzen können, die die neue Landesverordnung ab 2. Juli bietet. Es stimmt uns etwas nachdenklich, dass einzelne Kommunen ohne erkennbaren Grund kommunale Sporthallen für den Vereinssport weiter geschlossen halten“, merkt Dr. Lutz Bengsch kritisch an.

Unabhängig von den Regelungen für das Sporttreiben soll die 7. Landesverordnung folgende weitere grundsätzliche Lockerungen beinhalten:
Das grundsätzliche Kontaktverbot von Zusammenkünften von mehr als zehn Personen wird in eine Kontaktempfehlung mit möglichst konstantem Personenkreis und im Freien gelockert.
Für Großveranstaltungen gilt die bundesweite Festlegung, dass bis Ende Oktober keine Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen erlaubt sind. Messen und Ausstellungen sowie Spezialmärkte können künftig analog zu Ladengeschäften unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln sowie Einlasskontrollen und Zugangsbegrenzung von einer Person auf zehn Quadratmetern wieder öffnen.
Weitere Beschränkungen fallen im Bereich Tourismus. So können Ferienlager wieder Gäste empfangen. „Ferienfreizeiten bringen Erholung für Familien und Kinder in der Corona-Zeit“, so Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. „Ferienlager eröffnen die Möglichkeit zu Sommerurlaub auch für den kleinen Geldbeutel.“
Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und in Ladengeschäften soll bestehen bleiben; ebenso in Reisebussen. Hier wird allerdings die bisher zusätzliche Abstandsregelung von mindestens 1,50 Metern zwischen den Mitfahrenden aufgehoben.

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt

ONLINE-Informationsveranstaltung Sportstättenbauförderung am 16. Juni 2020

Für alle Sportverein, die nicht die Möglichkeit hatten an einer der dezentral angebotenen Informationsveranstaltungen teilzunehmen, gibt es die Möglichkeit der Onlineveranstaltung. Die Beantragung von Fördermitteln im Sportstättenbau für das Jahr 2021 wird durch das Referat Sportinfrastruktur des LSB erläutert.
Die Veranstaltung richtet sich hauptsächlich an Vereine, die bereits konkrete Bauvorhaben planen und Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln benötigen.

Hierzu ist eine Anmeldung in Form einer E-Mail (an roeloffs@lsb-sachsen-anhalt.de) mit folgenden Angaben erforderlich: Vor- und Zuname, Vereinsname und Mailadresse. Am Tag der Veranstaltung erhalten Sie den entsprechenden Link zum Onlinevortrag.

Ansprechpartner:
Referentin Sportstätten, Sport und Umwelt
Anne Roeloffs
03 45/52 79 155
roeloffs@lsb-sachsen-anhalt.de

 

Neue Webinare zur Bewältigung der Corona-Krise für Sportvereine und -verbände

Wenn auch die Lockerungen im gesellschaftlichen Leben zwischenzeitlich ziemlich weit gehen, haben sich Bund und Länder am 26.05.20 prinzipiell darauf verständigt, an den Kontaktbeschränkungen wohl bis Ende Juni festzuhalten.

Deshalb verzichtet der Vereins- und Verbands-Service (VVS), Kooperationspartner unseres LSB, vorläufig weiter auf Präsenzveranstaltungen und hat stattdessen sein Webinarangebot erweitert. Dabei liegt der Schwerpunkt weiterhin auf den Folgen und Konsequenzen aus der Corona-Krise für Vereine und deren Vorstände.

Insbesondere die finanziellen und steuerlichen Aspekte hat dabei Jens Kesseler im Blick. In zwei jeweils 90-minütigen Webinaren beleuchtet er bewährte und innovative Einnahmequellen für Vereine und erläutert auch deren steuerrechtlichen Konsequenzen. Außerdem geht er auf die Corona-bedingten steuerlichen Erleichterungen ein. Die beiden Webinare sind auch einzeln buchbar, jedes für sich steht für einen anderen Schwerpunkt. Mehr zu den grundsätzlichen Inhalten und auch den jeweiligen Schwerpunkten finden Sie unter den folgenden Links.

09.06.2020 – 18.00 – 19.30 h: Wie Sie trotz Corona (finanziell) gut durch die Krise kommen (Teil 1)

15.06.2020 – 18.00 – 19.30 h: Wie Sie trotz Corona (finanziell) gut durch die Krise kommen (Teil 2)

Im völlig neu konzipierten Webinar zum Vereinsrecht fragt Stefan Wagner, ob und was der Verein aktuell aus der Krise lernen kann. Er möchte Sie anregen, gezielt Organisation, Struktur und Satzung Ihres Vereins zu hinterfragen, um ggf. Korrekturen vorzunehmen, um zukünftig besser gewappnet zu sein. Mehr dazu finden Sie hier:

10.06.2020 – 18.00 – 19.30 h: Strukturen und Gremien überdenken – Vorstand stärken – Satzung krisensicher gestalten

Sport und Training wieder erlaubt: Was aber weiterhin beachtet werden muss

Mit der Sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts am 2. Mai 2020 den Weg für einen schrittweise Wiederaufnahme des Sporttreibens in Sachsen-Anhalt frei gemacht. Paragraf 8 der Verordnung zu „Sportstätten und Sportbetrieb, Spielplätzen“ legt die Voraussetzungen fest, unter denen ein Sporttreiben unter Auflagen wieder möglich ist.

Die Erklärung zur Sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt finden Sie hier.

Paragraf 8
Sportstätten und Sportbetrieb, Spielplätze

(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen einschließlich Frei- und Hallen­bädern, wird wie folgt eingeschränkt:

  1. die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt,
  2. Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten,
  3. Wettkampfbetrieb findet nicht statt,
  4. Zuschauer sind nicht zugelassen.


(2) Die Nutzung der Sportstätte erfordert die Freigabe durch den Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren sowie entsprechend der Größe und Beschaffenheit der Sportanlage eine Höchstbe­legung der Sportsstätte festzulegen.

(3) Die Nutzungsvoraussetzungen nach Absatz 1 und 2 gelten nicht für den Schulsport; das für Bildung zuständige Ministerium kann hierzu ergänzende Regelungen treffen.

(4) Bei Frei- und Hallenbädern erfolgt die Freigabe durch den Betreiber nach Erstellung eines Hygienekonzeptes; auf § 4 Abs. 2 Nr. 21 wird verwiesen.

(5) Die Landkreise und kreisfreien Städte können Aus­nahmen von den Beschränkungen nach Absatz 1, insbe­sondere für:

1. die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen an den Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt Sport sowie

2. Berufssportlerinnen und- Sportler sowie Kadersportle­rinnen und- Sportler (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1 und 2) auf Basis der jeweiligen sportfachlichen und medizinischen Konzepte der Sport­verbände zulassen.

Antragsberechtigt für Ausnahmen nach Nr. 1 sind die Schulleitungen. Antragsberechtigt für Ausnahmen nach Nr. 2 sind selbständige Berufssportlerinnen und Berufssportler, bei Berufssportlerinnen und Berufssportlern in einem Arbeitnehmerverhältnis ihre Arbeitgeber und Veranstalter von Sportveranstaltungen. Für Kadersportler ist der Olym­piastützpunkt Sachsen-Anhalt antragsberechtigt. Die Landkreise und kreisfreien Städte werden zudem ermächtigt, über Absatz 1 hinaus Einschränkungen für den Sportbetrieb zur Eindämmung der Pandemie festzulegen.


Wegweiser für Sportvereine und -verbände

Salzlandsparkasse bietet Vereinen Corona-Hilfe an

Liebe Sportfreundinnen und Sportfeunde,

die Salzlandsparkasse hat einen Hilfsfond aus Mitteln der PS-Lotterie für Vereine eingerichtet. Gemeinsam mit dem Kreissportbund Salzland möchte die Salzlandsparkasse die durch die Corona-Krise ausgelösten Belastungen der Vereine mildern und gewähren daher Vereinen im Salzlandkreis nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit der Pandemie entstanden sind.

Wir bitten darum, diese Hilfen verantwortungsbewusst bei echten Corona-bedingten finanziellen Engpässen in Anspruch zu nehmen.

Stellen Sie uns kurz Ihre „Notlage“ und den ursächlichen Zusammenhang mit der Corona-Krise vor. Senden Sie Ihre Anfrage per Post an

Salzlandsparkasse
Vorstandssekretariat
Lehrter Straße 15
39418 Staßfurt

oder per Mail an stefan.koenig@salzlandsparkasse.de.

Weitere Informationen können aus dem offiziellen Schreiben der Salzlandsparkasse entnommen werden.

Wiederaufnahme des Sporttreibens in Sachsen-Anhalt wieder möglich

Mit der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts am 2. Mai 2020 den Weg für einen schrittweise Wiederaufnahme des Sporttreibens in Sachsen-Anhalt frei gemacht. Paragraf 8 der Verordnung zu „Sportstätten und Sportbetrieb, Spielplätzen“ legt die Voraussetzungen fest, unter denen ein Sporttreiben unter Auflagen wieder möglich ist.

Paragraf 8: Sportstätten und Sportbetrieb, Spielplätze

(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern, wird untersagt. Ausgenommen ist der Sportbetrieb im Freien, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

  1. die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt,
  2. Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von höchstens fünf Personen,
  3. ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,
  4. Wettkampfbetrieb findet nicht statt,
  5. Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten,
  6. Umkleidekabinen, Gastronomiebereiche und sonstige Gemeinschaftsräume einer Sportstätte werden nicht benutzt, der Zutritt zu WC-Anlagen, insbesondere die Möglichkeit zum Waschen der Hände muss ermöglicht werden,
  7. Kleidungswechsel und Körperpflege finden nicht in der Sportstätte statt,
  8. zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlagen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte,
  9. Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt und
  10. Zuschauer sind nicht zugelassen.

Die Nutzung von Sportanlagen im Freien gemäß Satz 2 bedarf der Zustimmung des Trägers der Anlage, d.h. Sportvereine, die kommunale Sportanlagen nutzen, sollten hierzu Kontakt mit ihrer jeweiligen Kommune aufnehmen, um die Bedingungen und das Antragsverfahren abzustimmen. Die Anträge können formlos gestellt werden und müssen ein Nutzungskonzept beinhalten.

Das Konzept zur Nutzung einer Sportanlage besteht aus einen Plan zur Einhaltung der Hygienevorschriften, einen Belegungsplan bei Mehrfachnutzung der Sportanlage (Wer trainiert wann, wie lange?) und ein Organisationsplan mit Benennung der Trainingsstätte, der geplanten Trainingszeit, der Anzahl der teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler sowie einen verantwortlichen Trainer oder Übungsleiter.


Wegweiser für Sportvereine und -verbände