Geänderte Landesverordnung: Amateursport steht erneut still!

Die rasant steigenden Infektionszahlen habe es erahnen lassen. Was die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten bereits am Mittwochabend vereinbarte, hat am heutigen 30. Oktober auch die Landesregierung Sachsen-Anhalt in Form der geänderten 8. Landesverordnung zu Eindämmung des Corona-Virus bestätigt. Für den Freizeit- und Breitensportsport in Sachsen-Anhalt heißt das im Klartext: alle Sportanlagen müssen erneut schließen! Sonderregelungen konnten in Gesprächen mit der Landesregierung für den Leistungssport von Kaderathleten und den Rehabilitationssport erzielt werden. An dieser Stelle wie gewohnt eine Zusammenfassung der Auswirkungen der geänderten 8. Landesverordnung auf den Sport.

Spielbetrieb in den Amateurligen eingestellt
Für den Sport in Sachsen-Anhalt in den 3.060 Sportvereinen des Landes heißt es, vom 2. bis zum 30. November 2020 müssen erneut alle Sportanlagen geschlossen bleiben. Das betrifft sowohl Sportanlagen in Freien als auch Sporthallen. Auch die Schwimmbäder bleiben geschlossen. Davon betroffen sind der komplette Trainings- und Wettkampfbetrieb in allen Sportarten. So haben die Landesfachverbände Fußball, Volleyball und Basketball den Spielbetrieb mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Auch Sachsen-Anhalts Handballverband hat verkündet, den Spielbetrieb für den Zeitraum 2.11. bis 30.11.2020 pausieren zu lassen.
Eine Ausnahme bei den Mannschaftssportarten bildet der Profisport in den Bundesligen, bei dem der Training- und Spielbetrieb unter Einhaltung der von den betroffenen Spitzenverbänden erarbeiteten Hygienekonzepte möglich bleibt. Allerdings sind auch hier vom 2. bis zum 30. November keine Zuschauer zugelassen.
Der zumeist ehrenamtlich geführte Sport in Sachsen-Anhalt, der sich in den letzten Wochen und Monaten mit guten Hygienekonzepten und viel Kreativität ein stückweit Normalität zurück erkämpft hatte, kommt damit leider wieder komplett zum Erliegen. Für alle Freizeit- und Breitensportler ist das Sporttreiben im November ausschließlich individuell allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand und unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen möglich.

Bildungseinrichtungen des Sports müssen schließen
Der LSB Sachsen-Anhalt muss an dieser Stelle leider auch über die Schließung der Bildungseinrichtungen des Sports in Sachsen-Anhalt. die Landessportschule in Osterburg und die Bildungs- und Freizeitstätte der Sportjugend Sachsen-Anhalt in Schierke informieren. Beide Einrichtungen bleiben im Zeitraum 2. bis 30. November 2020 geschlossen. Da das im Zuge der Umsetzung der Festlegungen der geänderten Landesverordnung geschieht, entstehen Vereinen und Verbänden, die im November für Veranstaltungen oder Bildungsmaßnahmen in Osterburg und Schierke gebucht hatten, keine Stornokosten.

Sonderregelungen des Landes für Leistungs- und Reha-Sport
In Gesprächen mit der Landesregierung könnten der Landessportbund und der Behinderten- und Rehabilitationssportverband Sachsen-Anhalt zumindest Sonderregelungen für den Leistungssport von Kaderathletinnen und -athleten sowie für den Rehabilitationssport erzielen. Ein neuer Paragraf 8 a der Landesverordnung formuliert die Ausnahmeregelungen wir folgt:

Ausgenommen sind der:
1. Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand,
2. Sportbetrieb von Berufssportlern,
3. Sportbetrieb von Kaderathletinnen und Kaderathleten, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1 oder Nachwuchskader 2 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören,
4. Sportbetrieb von Landeskadern, die an den Standorten der Eliteschulen des Sports beschult werden,
5. Rehabilitationssport.

Die Trainerinnen und Trainer des LSB-Trainerpools wurden bereits über diese Ausnahmeregelungen, die sowohl für die olympischen und paralympischen Sportarten als auch für die nichtolympischen Sportarten zutreffen, per Videokonferenz vom LSB und vom OSP Sachsen-Anhalt informiert.
Mit der Trainingsmöglichkeit für Kadersportlerinnen und -sportler bleibt auch der Betrieb der Mensen und Internate an den Eliteschulen des Sports im zum Schuljahr 2020/21 begonnenen Regelbetrieb.

Quelle: Frank Löper – LSB Sachsen-Anhalt

Hier die geänderte 8. Landesverordnung im Wortlaut:
Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Hier finden Sie die ergänzende Formulierung des Ministeriums für Inneres und Sport im Wortlaut