Sportförderung

Sachsen-Anhalt und der Salzlandkreis verfügen über zahlreiche Förderprogramme. Eine ganze Reihe unterschiedlicher Fördermöglichkeiten stehen den Sportvereinen für die verschiedensten Vorhaben zur Verfügung. Voraussetzung dafür, sind die jeweiligen Antragsformulare, die zu bestimmten Antragsfristen beim zuständigen Mittelgeber einzureichen sind. 

Der KSB Salzland berät sie gerne individuell zu den Fördermöglichkeiten für Ihren Verein.

Der LSB stellt jährlich einen Sammelantrag an Lotto Sachsen-Anhalt mit dem Zweck, die Sportvereine in Sachsen-Anhalt bei der Anschaffung neuer Sportgeräte finanziell zu unterstützen, um somit den Sportbetrieb aufrechterhalten zu können und zu verbessern. Für das Jahr 2023 steht dem Salzlandkreis ein Förderbetrag von 3.822 € zur Verfügung.

Förderbedingungen:

  • LOTTO fördert max. 50 % der Gesamtkosten
  • die Gegenfinanzierung ist kombinierbar mit der Förderung einer Kommune oder mit Förderung über den Förderverein des KSB Salzland

Antragsverfahren:

  1. Ausfüllen des Antragsformulars Sammelantrag Sportgeräte Lotto 
  2. Sportvereine des Salzlandkreises reichen ihre Anträge beim Kreissportbund Salzland bis zum 30.09. des Vorjahres ein.

Weitere Informationen zum Sammelantrag Sportgeräte können Sie hier im Infoblatt einsehen.

Die Jugendverbandsarbeit ist gesetzlich im SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe geregelt. Im Salzlandkreis wird unter anderem der Sportjugend im Kreisportbund Salzland e.V. gefördert. Sportvereine haben somit die Möglichkeit, Förderanträge für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und Freizeiten zu stellen. Förderfähig sind daher Ausgaben für Tagesfahrten sowie für Freizeiten (mind. 1 – 14 Übernachtungen) und/oder für mindestens 3 zusammenhängende Projekttage (ohne Übernachtungen).

  • Tagesfahrten: Die Zuwendung wird mit bis zu 5,00 EUR je Teilnehmer je Tag gewährt. In der Regel
    wird auf angefangene 5 Teilnehmer ein Betreuer mit bis zu 7,00 EUR bezuschusst.
  • Freizeiten und zusammenhängende Projekttage: Die Zuwendung wird mit bis zu 7,00 EUR je Teilnehmer je Tag gewährt. In der Regel wird auf angefangene 10 Teilnehmer ein Betreuer mit bis zu 10,00 EUR je Tag als Aufwandsentschädigung bezuschusst. Der An- und Abreisetag werden als je ein Tag gefördert.

Grundlage der Förderung bildet die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder und Jugendarbeit (ab 2021)

Antragsverfahren:

  1. Ausfüllen des Antrag auf Maßnahmen der Jugendarbeit und Anlage 1 für Kinder und Jugendbildung und Freizeit
  2. Sportvereine des Salzlandkreises reichen ihre Anträge bei der Kreissportjugend Salzland bis zum 30.10. des Vorjahres ein.

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt gemäß § 7 des Sportfördergesetzes Sachsen-Anhalt Maßnahmen zur Förderung von sportlichen Projekten. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich„. Bewilligungsbehörde für die Projektförderung ist das Landesverwaltungsamt (LVwA).

Gefördert werden Maßnahmen außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs, insbesondere:

  • Projekte zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport
  • Projekte zur Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Leistungssport sowie im Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssport
  • Projekte zur Förderung von Mädchen und Frauen im Sport
  • zielgruppenspezifische Angebote, insbesondere zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie im Bereich der Gewalt- und Drogenprävention
  • besondere Sportveranstaltungen
  • sowie hochrangige Wettkämpfe (Antragsformular).

Weitere Informationen sind hier einsehbar.

Antragsverfahren:

  1. Ausfüllen des Antragsformular „Projekte im sportlichen Bereich„.
  2. Projektbeschreibung (ausführliche Projektbeschreibung und Kurzübersicht)
  3. Aktuelle Satzung, Freistellungsbescheid (Nachweis der Gemeinnützigkeit) und Vereinsregisterauszug sind beizufügen, soweit diese dem Landesverwaltungsamt nicht bereits durch vorherige Projekte vorliegen
  4. Sportvereine reichen die vollständigen Antragsunterlagen bis zum 31.08. des Vorjahres in Form von Kopien beim LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. ein und bis zum 30.09. des Vorjahres im Original beim Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt (Referat 201) ein.

Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt vergibt Zuwendungen aus Lotterie-Fördermitteln für für soziale, kulturelle und sonstige förderungswürdige Zwecke (z.B. aus den Bereichen Sport), soweit diese gemeinnützig sind. Rechtsgrundlage ist das Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GlüG LSA).

Folgende Maßnahmen/Projektinhalte sind förderfähig:

  • Überregionale Sportveranstaltungen
  • Hochrangige Wettkämpfe
  • Kauf von Sportgeräten
  • Förderung des Kinder- und Jugendsports
  • Förderung von Inklusion und Integration
  • Förderung von Vorhaben gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit
  • kombinierbar mit Förderung Vereinssportstättenbau!

Antragstermine:

  • spätestens vier Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn – Antragssumme zwischen 2.500 € und 15.000 €
  • spätestens sechs Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn – Antragssumme ab15.000 € bis 75.000 €

Einzureichende Unterlagen:

Im Jahr 2022 wird ein neues Antragsverfahren in digitaler Form eingeführt. Das bedeutet, dass eine Antragstellung in Papierform dann nicht mehr möglich sein wird. Weitere Informationen dazu geben wir hier demnächst bekannt (Quelle: LOTTO Sachsen-Anhalt – Antragsunterlagen für Projektförderungen und Sportpatenschaften).

Was wird gefördert?

  • Sanierung bestehender Sportstätten einschließlich Modernisierung durch den Einbau energieeinsparender Maßnahmen und umweltschonenden Technologien.
  • Erweiterung der Nutzbarkeit vorhandener Sportstätten, insbesondere für den Rehabilitations- und Behindertensport, den Gesundheitssport, den Seniorensport sowie für Trendsportarten und die Förderung einer geschlechtergerechten Nutzung.
  • Umwidmung bestehender Sportstätten und anderer Gebäude und Räumlichkeiten mit dem Ziel der sportlichen Nutzung.
  • Neubau von Sportstätten.

Alle weiteren Informationen und Unterlagen zur Antragsstellung finden sie auf der Homepage des Landessportbund Sachsen-Anhalt.

Anträge im Rahmen des EU-Förderprogramms (RELE) können Sportvereine oder Gemeinden für
Bauvorhaben in Gemeinden oder Ortsteilen mit bis zu maximal 10.000 Einwohnern stellen

Eckdaten des EU-Förderprogramms (RELE)

  • Sportstätten mit überwiegend nicht schulischer Nutzung
  • Sportstätten und Ausstattungen, die nicht dem kommerziellen Sport dienen
  • Die Bevölkerungs- sowie die Mitgliederentwicklung der letzten vier Jahre (2017-2020) dürfen nicht schlechter als Minus 10 % sein
  • Anteilsfinanzierung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis zu 90%

Was wird gefördert?

  • Sanierung bestehender Sportstätten einschließlich Modernisierung durch den Einbau energieeinsparender Maßnahmen und umweltschonenden Technologien.
  • Erweiterung der Nutzbarkeit vorhandener Sportstätten, insbesondere für den Rehabilitations- und Behindertensport, den Gesundheitssport, den Seniorensport sowie für Trendsportarten und die Förderung einer geschlechtergerechten Nutzung.
  • Umwidmung bestehender Sportstätten und anderer Gebäude und Räumlichkeiten mit dem Ziel der sportlichen Nutzung.
  • Neubau von Sportstätten.

Antragsverfahren: Antragsstellung wird derzeit verändert. In Kürze weitere Informationen…

Die Stadt Aschersleben gewährt auf der Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt Aschersleben (01.01.2016) Zuwendungen für alle in der Stadt Aschersleben ansässige und gemeinnützig tätige Vereine, soweit die zu fördernden Maßnahmen im öffentlichen Interesse der Stadt liegen.

Die Anträge müssen schriftlich bei der Stadt Aschersleben eingereicht werden. Zuwendungen können für nachfolgende Maßnahmen gewährt werden:

  • Projektförderung
  • Miet- und Betriebskostenbeteiligungen
  • Nutzungsüberlassungen
  • Baumaßnahmen und Anschaffungen

Die Bemessung der Fördermittel sind in der entsprechenden Richtlinie nachzulesen.

Antragsverfahren:

  1. Ausfüllen des Antragsformulars „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
  2. Ascherslebener Sportvereine reichen ihre Anträge bei der Stadt Aschersleben (Kennwort: „Förderung“, Markt 1 06449 Aschersleben) bis zum 31.10. des Vorjahres ein (für Baumaßnahmen bis zum 30.06. des Vorjahres).

Mit der Richtlinie zur Vergabe von Sportfördermitteln an Bernburger Sportvereine (01.01.2017) unterstützt die Stadt Bernburg (Saale) den Bernburger Breitensport bei seiner Arbeit und fördert auch den Spitzen- und Nachwuchsleistungssport und die Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine.

Die Fördermittel können für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen verwendet werden:

  • Anschaffung von Sportgeräten,
  • Abdeckung der Fahrtkosten zu Pflichtwettkämpfen und Meisterschaften,
  • Werterhaltungsmaßnahmen an baulichen Anlagen,
  • Durchführung von Trainingslagern im Nachwuchsbereich,
  • Durchführung von Sportveranstaltungen

Die Bemessung der Fördermittel sind in der entsprechenden Richtlinie nachzulesen.

Antragsverfahren:

  1. Ausfüllen des Antragsformulars „Antrag auf Gewährung von Sportfördermitteln“ (Für jede Maßnahme einen gesonderten Antrag!)
  2. Bernburger Sportvereine reichen ihre Anträge beim Schul-, Kultur- und Sportamt Bernburg bis zum 31.01. des Jahres ein.

Mit der Sportförderungsrichtlinie der Stadt Schönebeck (Elbe) (01.01.2017) kann die Stadt Schönebeck (Elbe), die in ihrem Gebiet ansässigen Sportvereine, durch die Gewährung von finanziellen Zuschüssen zur Förderung des Sports unterstützen.

Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt und können nur zweckgebunden für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen verwendet werden:

  • Pflege und Unterhaltung von gepachteten/gemieteten Sportanlagen
  • Bau von Sportstätten
  • Zuschuss für jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr
  • Anschaffung von Sportgeräten (mindestens 150€, zwei Kostenvoranschläge)
  • Zuschuss für Sportlehrerkräfte oder Übungsleiter
  • Fahrten zu Meisterschaften (ab Landesmeisterschaft)
  • Durchführung von überregionalen (Sport-)Großveranstaltungen
  • Vereinsjubiläum

Die Bemessung der Fördermittel sind in der entsprechenden Richtlinie nachzulesen.

Antragsverfahren:

  1. Ausfüllen des Antragsformulars „Antrag auf Gewährung von Zuschüssen auf der Grundalge der gültigen Sportförderungsrichtlinie der Stadt Schönebeck (Elbe)
  2. Schönebecker Sportvereine reichen ihre Anträge beim Dezernat IV der Stadt Schönebeck (Elbe) bis zum 30.06. des Vorjahres ein.