Sportbetrieb wird zum Jahreswechsel heruntergefahren

Nach den Signalen aus dem Bundeskanzleramt als Reaktion auf die weiter steigenden Infektionszahlen war es keine Überraschung. In der Landespressekonferenz am 14. Dezember verkündete Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff auch für Sachsen-Anhalt den zweiten harten Lockdown. Er beginnt am morgigen 16. Dezember und soll vorerst bis zum 10. Januar 2021 andauern. Hier alle für den Sport und das Sportreiben relevanten Regelungen.

Der Paragraf 8 der nunmehr 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt regelt, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern untersagt ist. Das gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Somit bleibt den meisten Sachsen-Anhaltern ab morgen nur das individuelle Sporttreiben allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
Bei Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt werden können, ist das allerdings auch auf Sportanlagen möglich, sofern die allgemeinen Abstands-und Hygieneregeln beachtet werden und der Betreiber der Sportanlage die Freigabe für die Nutzung erteilt hat.

Mit der 9. Landesverordnung wird von der Landesregierung auch die im November 2020 eingeführte Regelung zum Training in Kleingruppen (4+1) für Kinder und Jugendliche in den Sportvereinen für das Zeitfenster 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 wieder ausgesetzt.

Für den Profisport, den Hochleistungssport und den Rehabilitationssport sieht die Verordnung Ausnahmeregelungen vor. Der LSB Sachsen-Anhalt ist froh darüber, dass insbesondere die Mitglieder des Teams Sachsen-Anhalt für Tokio 2021, die sich auf die Olympischen und die Paralympischen Spiele vorbereiten, die Chance haben, ihr notwendiges Trainingspensum weiter unter professionellen Bedingungen zu absolvieren.

In Zusammenhang mit der neuen Landesverordnung informiert der LSB Sachsen-Anhalt auch darüber, dass die vom ihm betriebenen Mensen und Internate der Eliteschulen des Sports vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen bleiben.

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt – Frank Löper