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Pressemitteilung KreisSportBund Salzland e.V. 10.12.2020

KSB-Präsident Detlef Gürth zu Corona-Folgen im Sport:

Die Pandemiebekämpfung mit ihren „Corona-Einschränkungen“ führt seit März diesen Jahres zu erheblichen Einschränkungen im Sport. Davon ist der Leistungs- und auch der Breitensport betroffen. Seit März 2020 gibt es kein geregeltes Vereinsleben mit breitgefächertem Sportangebot, attraktive Wettbewerbe mussten ausfallen. Erstmals auch die Kinder- und Jugendspiele im Landkreis, wo sonst bis zu 4.000 Schülerinnen und Schüler teilnehmen.

Einschränkungen in der Größe der Übungsgruppen, Hygienekonzepte erarbeiten und umsetzen bedeuteten viel Aufwand für die ehrenamtlich geführten 259 Sportvereine im Salzlandkreis. Hallenschließungen bringen aber den Sport zum Erliegen. Das hat folgenschwere Auswirkungen. Ich möchte deshalb ausdrücklich allen danken, die den Sportbetrieb in den Vereinen mit großer Kraft über Wasser halten.

Wir müssen jetzt besonders zusammenstehen, damit nicht sportliche Angebote für die Bevölkerung und die dafür notwendigen Strukturen irreparablen Schaden nehmen. Gerade jetzt ist es deshalb wichtig, die Verbundenheit der Mitglieder mit ihrem Sportverein aufrecht zu erhalten. Mit jedem Monat Einschränkung oder erzwungener Aussetzung des Trainings- und Wettkampfgeschehens ist das wichtiger.

Mein Appell als Kreissportbund an die rund 27.000 Mitglieder in Sportvereinen des KSB Salzland: Bitte unterstützt euren Sportverein. Vorstände, Abteilungsleiter, über 1.000 lizensierte Übungsleiter in 259 Sportvereinen sorgen für den Unterhalt der Sportstätten und Organisation von Wettkampf- und Freizeitsportangeboten. Sie betreuen rund 7.500 Kinder und Jugendliche. Bitte haltet die Treue und den Kontakt zum Verein, um auch nach Corona eine attraktive Sportinfrastruktur nutzen zu können.

An dieser Stelle ein großes Dankeschön an alle Mitglieder, die in der Hoffnung auf eine baldige Normalisierung ihrem Verein die Treue halten.

Neben dem Üben in kleineren Einheiten, im Freien oder auch mit eigens aufgelegten Online-Angeboten steht auch die Nachbarschaftshilfe in den Vereinen wie selbstverständlich zur Verfügung.

Nicht nur für die 7500 in den Vereinen organisierten Kinder und Jugendlichen, die ja seit 01. Dezember, wo es räumlich möglich ist, wieder in Kleingruppen trainieren können ist Sporttreiben im Verein mehr als nur Bewegung. Genauso sind für die erwachsenen Mitglieder die körperliche Ertüchtigung und das Treffen mit Gleichgesinnten auch Balsam für die Seele. Für viele unserer Senioren sind die wöchentlichen Treffen im Verein nicht mehr weg zu denken.

In diesem Jahr sind trotz Einschränkungen 24 neue Übungsleiter durch den KSB Salzland ausgebildet worden.

In unserem Landkreis gibt es nach Magdeburg und Halle mit 15 Landesleistungsstützpunkten des Landessportbundes und diversen Stützpunkten der Sportfachverbände die größte Konzentration leistungssportlich orientierter Angebote. Für diese Sportlerinnen und Sportler waren die Wettkampfeinschränkungen in diesem Jahr besonders schmerzlich. Trainings werden auf Wettkampftermine zugeschnitten. Wenn der Leistungsvergleich dann nicht wie geplant stattfindet, hat dies Auswirkungen.

Da einige keine Möglichkeit hatten Erfolge zu erringen, hat sich das Präsidium des KSB Salzland dafür entschieden, für 2020 keine Sportlerehrung und keine Sportlerwahl durchzuführen.

Ein Dankeschön an dieser Stelle auch den Kommunen und dem Landkreis, die im Rahmen des gesetzlich Möglichen, eine Öffnung der Sportanlagen gewährleistet haben. Nicht jede Entscheidung war nachvollziehbar, aber die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung stand stets an erster Stelle.

Einige Vereine konnten auf Grund ihrer besonderen Situation von Hilfsfonds der Salzlandsparkasse, Lotto Sachsen-Anhalt oder der Investitionsbank Sachsen-Anhalt profitieren. So konnten Schräglagen verhindert werden. Vielen Dank dafür.

Die Sportstätten mussten unterhalten werden. Viele Vereine haben die Zeit genutzt und aufgeschobene Arbeiten in Angriff genommen. Modernisierungen und Verschönerungen wurden umgesetzt. Mehrere Vereine konnten mit Mitteln aus dem Landesverwaltungsamt für den Sportstättenbau und Zuschüssen von Lotto größere Maßnahmen umsetzen.  Das waren beispielsweise der VfL Ilberstedt, der Bernburger Ruderclub, der TC „Blau-Weiß“ Schönebeck, der FSV Eiche Pobzig und der SV 08 Baalberge sowie die Stadt Calbe. Auch für die nächsten Jahre können dafür Bundes- und Landesmittel beantragt werden.

Wir freuen uns, dass die Salzlandsparkasse auch in diesem so schwierigem Jahr für den Sport eine besonders wertvolle Unterstützerin war. Ohne diese Hilfe, wäre vieles nicht möglich gewesen.

Es gab erstmals Online-Veranstaltungen und Entscheidungen im Umlaufverfahren oder eben die Verschiebung auf 2021. Wir müssen unbedingt darauf achten, dass alles satzungsgemäß behandelt wird. Der Beratungsaufwand war außergewöhnlich. Unser Team in der KSB-Geschäftsstelle, unter Leitung von Uwe Grenzau, hat dort großartige Arbeit geleistet. Sehr sorgfältig, kompetent, zuverlässig und mit Herzblut. Herzlichen Dank dafür im Namen vieler Sportler.

Kinder- und Jugendsport in Kleingruppen möglich

Die am 27. November im Rahmen der Landespressekonferenz von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne erläuterte neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beinhaltet im Paragrafen 8a für den Sport und das Sporttreiben eine wesentliche Änderung. So wird das Training von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Sportvereinen in Kleingruppen bis maximal fünf Personen einschließlich Trainer*in, Übungsleiter*in oder Betreuer*in ab 1. Dezember bis vorerst 20. Dezember wieder möglich sein.

Der LSB Sachsen-Anhalt ist über die neue Regelung für den Kinder- und Jugendsport erfreut und fühlt sich darin bestärkt, gemeinsam mit der Landespolitik nach Möglichkeiten für ein wenn auch eingeschränktes Sporttreiben im Rahmen der Pandemielage zu suchen. Nach den Regelungen für das Training von Athletinnen und Athleten mit Kaderstatus und die Präzisierungen zum Individualsport allein zu zweit und mit dem eigenen Hausstand auf Sportanlagen, sieht der LSB Sachsen-Anhalt in der neuen Regelung für den Kinder- und Jugendsport einen weiteren kleinen Schritt, um das Sportreiben in den Vereinen Sachsen-Anhalt unter Beachtung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und unter Einhaltung aller Hygienevorschriften in einem gewissen Maße aufrecht zu erhalten.

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt | Frank Löper

Infos zur Bestandserhebung 2020 und Beantragung der Pauschalförderung für 2021

Ab sofort besteht in der Vereinsverwaltungsdatenbank des LSB Sachsen-Anhalt (IVY) für alle Mitgliedsvereine bis zum 31. Dezember 2020 die Möglichkeit, die Bestandserhebung durchzuführen und an gleicher Stelle die Pauschalförderung zu beantragen. Wer also unnötigen Stress am Jahresende vermeiden möchte, kann bereits jetzt in aller Ruhe beginnen seine Mitgliederdaten zu aktualisieren. Vereinen, die Unterstützung benötigen, empfehlen wir das Online-Seminar „Schritt für Schritt zur IVY-Bestandserhebung am 09. Dezember.

Die Daten der Bestandserhebung der Sportvereine bilden die Grundlage der zentralen Mitgliederstatistik des LSB Sachsen-Anhalt, die jeweils zum Stichtag 01.01. erstellt wird. Sie sind die Grundlage für jegliche Form der Sportförderung laut Sportfördergesetz des Landes und der entsprechenden Ausführungsverordnung. Die Angaben zur Bestanderhebung gilt es daher mit äußerster Sorgfalt zu erstellen und zu prüfen.

Neben den Mitgliederzahlen gehören zur Bestandserhebung des Vereins auch die Prüfung und Aktualisierung der Stammdaten des Vereins und der Angaben zu den Vereinsvorständen sowie die Prüfung der Gültigkeit von Lizenzen für Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter. Darüber hinaus ist es für die Pauschalförderung wichtig, den Freistellungsbescheid des Vereins zu prüfen sowie das Vorhandenseins notwendiger Dokumente, wie z.B. den gültigen Übungsleitervertrag oder den unterzeichneten Ehrenkodex zu kontrollieren.

Der KSB Salzland unterstützt die Vereine bei der Einpflegung der Unterlagen in die Datenbank und beim Abschluss der Bestandserhebung. Alle notwendigen Unterlagen zur Bestandserhebung können bis zum 21. Dezember beim KreisSportBund Salzland per Post oder per Mail eingereicht werden. Für Rückfragen zur Bestandserhebung wenden Sie sich bitte an den KSB-Kollegen:

Markus Becker
Tel.: 03471 / 37 01 33
ksbsalzland-sv@t-online.de

Die Weiterbildungen für die Lizenzverlängerung ÜL-C im Novemeber werden abgesagt!

Auf Grund des aktuellen Pandemiegeschehens und den damit einhergehenden politischen Entscheidungen von Bund und Land werden die DOSB ÜL-C Weiterbildungen in Schönebeck (06.11./07.11.), in Bernburg (13.11./14.11.) und in Staßfurt (20.11./21.11) nicht stattfinden.

Da nun ab Montag, 02.11.2020 erneut der gesamte Sportbetrieb eingestellt werden muss, können die Fortbildungen als Präsenzveranstaltung so nicht stattfinden. Die Teilnehmer*innen sind informiert und der LSB Sachsen-Anhalt stellt wohl für alle angemeldeten Teilnehmer*innen eine 1-jährige Lizenzverlängerung in Aussicht. Das genaue Verfahren wird von den Bildungsverantwortlichen beim LSB in den nächsten Tagen noch besprochen.

Die neuen Ersatztermine für die Weiterbildungen im Umfang von 15 LE sind wie folgt:
Schönebeck, 04.06. und 05.06.2021
Bernburg, 11.06. und 12.06.2021
Staßfurt, 18.06. und 19.06.2021

Bleibt bis dahin alle gesund und vor allem in Bewegung.

UPDATE (09.11.2020): Sonderregelung

Aufgrund der aktuellen Situation in diesem Jahr, hat sich der Landessportbund Sachsen-Anhalt dazu entschlossen, die Möglichkeit einzuräumen, ÜL-C Lizenzen sportartübergreifender Breitensport die im Jahr 2020 ungültig werden, um ein Jahr zu verlängern.
Dies betrifft ausschließlich ÜL-C Lizenzen, die im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 ihre Gültigkeit verlieren.
Dazu melden sich die Vereine oder die ÜL bitte bis spätestens 18.11.2020 bei Markus Becker, Bildungsverantwortlicher im KSB Salzland, E-Mail: ksbsalzland-sv@t-online.de, Telefon: 03471 37 01 33.

Geänderte Landesverordnung: Amateursport steht erneut still!

Die rasant steigenden Infektionszahlen habe es erahnen lassen. Was die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten bereits am Mittwochabend vereinbarte, hat am heutigen 30. Oktober auch die Landesregierung Sachsen-Anhalt in Form der geänderten 8. Landesverordnung zu Eindämmung des Corona-Virus bestätigt. Für den Freizeit- und Breitensportsport in Sachsen-Anhalt heißt das im Klartext: alle Sportanlagen müssen erneut schließen! Sonderregelungen konnten in Gesprächen mit der Landesregierung für den Leistungssport von Kaderathleten und den Rehabilitationssport erzielt werden. An dieser Stelle wie gewohnt eine Zusammenfassung der Auswirkungen der geänderten 8. Landesverordnung auf den Sport.

Spielbetrieb in den Amateurligen eingestellt
Für den Sport in Sachsen-Anhalt in den 3.060 Sportvereinen des Landes heißt es, vom 2. bis zum 30. November 2020 müssen erneut alle Sportanlagen geschlossen bleiben. Das betrifft sowohl Sportanlagen in Freien als auch Sporthallen. Auch die Schwimmbäder bleiben geschlossen. Davon betroffen sind der komplette Trainings- und Wettkampfbetrieb in allen Sportarten. So haben die Landesfachverbände Fußball, Volleyball und Basketball den Spielbetrieb mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Auch Sachsen-Anhalts Handballverband hat verkündet, den Spielbetrieb für den Zeitraum 2.11. bis 30.11.2020 pausieren zu lassen.
Eine Ausnahme bei den Mannschaftssportarten bildet der Profisport in den Bundesligen, bei dem der Training- und Spielbetrieb unter Einhaltung der von den betroffenen Spitzenverbänden erarbeiteten Hygienekonzepte möglich bleibt. Allerdings sind auch hier vom 2. bis zum 30. November keine Zuschauer zugelassen.
Der zumeist ehrenamtlich geführte Sport in Sachsen-Anhalt, der sich in den letzten Wochen und Monaten mit guten Hygienekonzepten und viel Kreativität ein stückweit Normalität zurück erkämpft hatte, kommt damit leider wieder komplett zum Erliegen. Für alle Freizeit- und Breitensportler ist das Sporttreiben im November ausschließlich individuell allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand und unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen möglich.

Bildungseinrichtungen des Sports müssen schließen
Der LSB Sachsen-Anhalt muss an dieser Stelle leider auch über die Schließung der Bildungseinrichtungen des Sports in Sachsen-Anhalt. die Landessportschule in Osterburg und die Bildungs- und Freizeitstätte der Sportjugend Sachsen-Anhalt in Schierke informieren. Beide Einrichtungen bleiben im Zeitraum 2. bis 30. November 2020 geschlossen. Da das im Zuge der Umsetzung der Festlegungen der geänderten Landesverordnung geschieht, entstehen Vereinen und Verbänden, die im November für Veranstaltungen oder Bildungsmaßnahmen in Osterburg und Schierke gebucht hatten, keine Stornokosten.

Sonderregelungen des Landes für Leistungs- und Reha-Sport
In Gesprächen mit der Landesregierung könnten der Landessportbund und der Behinderten- und Rehabilitationssportverband Sachsen-Anhalt zumindest Sonderregelungen für den Leistungssport von Kaderathletinnen und -athleten sowie für den Rehabilitationssport erzielen. Ein neuer Paragraf 8 a der Landesverordnung formuliert die Ausnahmeregelungen wir folgt:

Ausgenommen sind der:
1. Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand,
2. Sportbetrieb von Berufssportlern,
3. Sportbetrieb von Kaderathletinnen und Kaderathleten, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1 oder Nachwuchskader 2 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören,
4. Sportbetrieb von Landeskadern, die an den Standorten der Eliteschulen des Sports beschult werden,
5. Rehabilitationssport.

Die Trainerinnen und Trainer des LSB-Trainerpools wurden bereits über diese Ausnahmeregelungen, die sowohl für die olympischen und paralympischen Sportarten als auch für die nichtolympischen Sportarten zutreffen, per Videokonferenz vom LSB und vom OSP Sachsen-Anhalt informiert.
Mit der Trainingsmöglichkeit für Kadersportlerinnen und -sportler bleibt auch der Betrieb der Mensen und Internate an den Eliteschulen des Sports im zum Schuljahr 2020/21 begonnenen Regelbetrieb.

Quelle: Frank Löper – LSB Sachsen-Anhalt

Hier die geänderte 8. Landesverordnung im Wortlaut:
Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Hier finden Sie die ergänzende Formulierung des Ministeriums für Inneres und Sport im Wortlaut

Corona-Hilfen des Landes für Sportvereine und -verbände

Das aktuelle dynamische COVID-19-Infektionsgeschehen in Sachsen-Anhalt hat Bund und Länder veranlasst, einen Teil-Lockdown in Deutschland zu verhängen. Um gegen steigende Infektionszahlen vorzugehen, wird unter anderem der Breitensport in Deutschland bis vorerst Ende November komplett eingestellt. Fakt ist: je länger die Pandemie anhält, desto größer werden auch die Löcher in den Vereinskassen. Eine jetzt veröffentlichte Richtlinie des Landes stellt finanzielle Hilfen für besonders betroffene Vereine und Verbände in Aussicht. Anträge sind bis zum 20. November möglich.

Mit der sogenannten „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Sportvereine und Sportverbände in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ will das Land Sachsen-Anhalt den Notbetrieb von Sportvereinen und Sportverbänden sichern, die durch die Corona-Pandemie in existenzbedrohliche Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.

Antragsberechtigt sind Sportvereine und Sportverbände, die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind und bis zum 31.12.2019 nicht in Zahlungsschwierigkeiten waren, bei denen aber in Folge des Ausbruchs der Corona-Pandemie vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten bestehen.

Anträge können Sportvereine und -verbände stellen, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen im Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Personal- und Sachkosten für den Notbetrieb im genannten Zeitraum zu zahlen. Als fortlaufende Einnahmen zählen dabei insbesondere Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen, sonstige Corona-Soforthilfen, das Konjunktur-Paket vom Bund, Kurzarbeitergeld, zustehende Versicherungsleistungen aus Absicherung von Betriebsunterbrechungen oder Betriebsausfall sowie andere Leistungen Dritter.

Die Billigkeitsleistung wird in Form der Festbetragsfinanzierung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines Schadensausgleichs gewährt.

Der LSB Sachsen-Anhalt fordert betroffene Vereine und Verbände auf, zeitnah Anträge zu stellen, da die Antragsfrist bereits am 15. November 2020 ausläuft.

Für Rückfragen zur Beantragung von Corona-Hilfen im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Sportvereine und Sportverbände in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ wenden Sie sich bitte an das

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Maurice-Adrien Pitloun
 03 91/567-2120
 Maurice-Adrien.Pitloun@lvwa.sachsen-anhalt.de

Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Sportvereine und Sportverbände in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Antragsformular Coronahilfen Sport

DOSB stellt TÜV-geprüftes Hygienekonzept zur Verfügung

Die dynamische Entwicklung der Infektionszahlen in vielen Teilen Deutschlands ist beunruhigend. Einschränkungen für den laufenden Sportbetrieb nehmen tendenziell wieder zu. In dieser von Verunsicherung geprägten Zeit setzt der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) ein Zeichen für sichere Sportveranstaltungen. Ein vom TÜV Rheinland geprüftes nationales Hygiene-Rahmenkonzept für den Wettkampf- und Spielbetrieb in SPORTDEUTSCHLAND soll in Zeiten der Pandemie Vereinen und Verbänden Hilfestellung geben.

Mit dem Hygiene-Rahmenkonzept will der DOSB dem aktuellen Trend begegnen und im Sport sowie gegenüber Politik und Verwaltung deutlich machen, dass der nach klaren Regeln und anhand von verantwortungsvollen Konzepten durchgeführte Sportbetrieb kein Infektionstreiber ist. Die vorgelegten „Hygiene-Standards – TÜV-Rheinland geprüft“ sind ein Angebot des DOSB an Vereine, Bünde, Verbände und Veranstalter im Sport.
Sie basieren auf den zehn „DOSB-Leitplanken“ aus dem Frühjahr 2020 zum Wiedereinstieg ins Sporttreiben nach dem Lockdown, den über 60 sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Spitzenverbände und zahlreichen auch international anerkannten Hygiene-Konzepten von Verbänden und Veranstaltern in Deutschland.
Der DOSB hat darin gemeinsam mit dem erfahrenen Dienstleister APA die Erfahrungen im Sport im Sinne bewährter Best-Practice-Beispiele aufbereitet und mit einer einheitlichen Bildsprache versehen. sowie einer Prüfung durch den TÜV Rheinland unterzogen. Abschließend erfolgte die Einbindung des TÜV Rheinland als unabhängiger Prüfdienstleister.

„Die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler und der gesamten Gesellschaft hat weiterhin höchste Priorität. In Zeiten der anhaltenden Pandemie bedeutet dies auch, dass wir durch ein höchst verantwortungsvolles Sporttreiben und perfekt organisierte Sportveranstaltungen mit Hygiene-Konzepten einen wertvollen Beitrag leisten und gleichzeitig die einzigartige Vielfalt des organisierten Sports in Deutschland schützen können“, erklärte DOSB-Präsident Alfons Hörmann. „In den Befragungen unserer Mitgliedsorganisationen hat sich deutlich herausgestellt, dass der Verlust von Sportveranstaltungen über alle Ebenen mittel- und langfristig große Existenzsorgen auslöst. Daher wollen wir mit diesem heute vorgelegten bundesweiten Hygiene-Rahmenkonzept Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Gleichzeitig werben wir gegenüber Politik und Verwaltungen für die breite Akzeptanz dieser geprüften Standards“, sagte Hörmann. „Der Sport hat und wird sich auch weiterhin konsequent und diszipliniert an die Regeln halten und ist nachweislich kein Infektionstreiber. Mit diesen national einheitlichen DOSB-Standards ermöglichen wir allen Verantwortungsträgern, auf abgesicherter Grundlage verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen.“

Das Hygiene-Rahmenkonzept ist ein zentraler Basisbaustein. Je nach Art und Größe der Veranstaltung, vom Sportfest im Verein bis zur Durchführung einer Weltmeisterschaft, können die Veranstalter eigenständig sportartspezifische und veranstaltungsspezifische Bausteine ergänzen. Neben generellen Vorgaben bieten die Basisstandards den Veranstaltern für alle Zielgruppen (Athlet*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Helfer*innen) eine differenzierte und sichere Begleitung durch alle Phasen einer Veranstaltung, von der Anmeldung und Anreise bis zum sicheren Verlassen des Veranstaltungsortes und einer dokumentierten Kontaktnachverfolgung. Mit Hilfe von Grafiken und erläuternden Texten geben die DOSB-Standards Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen wertvolle Hinweise zum Verhalten in allen relevanten Situationen vor, während und nach einer Veranstaltung.

Hier finden Sie das Hygiene-Rahmenkonzept des DOSB:

PDF-DateiHygiene-Rahmenkonzept des DOSB

Der KSB Salzland lädt am 16. November zum 11. Hauptausschuss ein!

Werte/r Vorsitzende/r, Werte/r Präsident/in,

wie auf der Präsidiumssitzung am 26.08.2020 beschlossen, lade ich Sie zum 11. Hauptausschuss des KSB Salzland am 16.11.2020 um 18.00 Uhr in die Bruno-Hinz-Halle nach Bernburg, Vor dem Nienburger Tor 3, ein.

Satzungsgemäß sind alle Sportvereine, Sportverbände und das gewählte Präsidium des Kreissportbundes Mitglieder des Hauptausschusses. Anträge an den Hauptausschuss können bis 2 Wochen vorher schriftlich beim Präsidium eingereicht werden. Die Vereine und Verbände sind zur Beratung durch ihren Vorsitzenden bzw. ein kompetentes Vorstandsmitglied zu vertreten. Sportfreunde in Doppelfunktion haben nur für eine Institution Stimmrecht.

Der Wechsel des traditionellen Tagungsortes macht sich auf Grund Corona notwendig. In dem Zusammenhang bitten wir auch darum, nur einen Vertreter je Verein zu entsenden.

Parkplätze sind ausreichend hinter der Turnhalle bzw. im Parkhaus Turmstraße vorhanden.

Wir freuen uns auf ihre Teilnahme.

Mit sportlichem Gruß
Detlef Gürth
Präsident

Achte Eindämmungsverordnung tritt in Sachsen-Anhalt in Kraft

Mit dem 15. September tritt die 8. Landesverordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus in Sachsen-Anhalt in Kraft. Sie ist bis zum 18. November 2020 gültig. Die Landesregierung setzt dabei weiter auf eine verantwortungsvolle Rückführung der Covid-19 Eindämmungsmaßnahmen. Im Folgenden fassen wir die insbesondere für den Sport bedeutsamen Änderungen zusammen.

Neben den in § 1 formulierte allgemeinen Hygieneregeln, die gern auch die AHA-Regeln (Abstandsregeln-Hygienemaßnahmen-Atemschutz) genannt werden, sind für die Durchführung von sportlichem Training und Wettkämpfen im Wesentlichen die § 2 für Veranstaltungen und Versammlungen sowie § 8 Sportstätten und Sportbetrieb relevant.

Die Festlegungen im §1 Allgemeine Hygieneregeln, die natürlich auch für alle Sportlerinnen und Sportler gelten, bleiben unverändert. So ist auf das Einhalten von 1,5 m Mindestabstand zu gewährleisten und dort wo das nicht gewährleistet werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei der Durchführung von Training und Wettkämpfen ist auf ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime zu achten und per Aushang darauf hinzuweisen, einschließlich des regelmäßigen Lüftens in geschlossenen Räumen.

Der § 2 Veranstaltungen und Versammlungen enthält auch für den Sport weitere vorsichtige Lockerungen. So können fachkundig organisierte Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die bisher nach Anmeldung und Einreichung eines Hygienekonzeptes mit bis zu 500 Personen möglich sind, ab dem 1. November auch mit bis zu 1.000 Personen stattfinden. Veranstaltungen im Freien können ebenfalls bis 1.000 Personen durchgeführt werden. Das vom Veranstalter eingesetzte Personal bleibt hierbei jeweils unberücksichtigt.
Generell hat der Veranstalter weiterhin Vor- und Familiennamen, die vollständige Anschrift und die Telefonnummer der anwesenden Personen zum Zwecke der Nachverfolgung von Kontakten zu erfassen und unter Einhaltung des Datenschutzes vier Wochen aufzubewahren.

Im § 8 Sportstätten und Sportbetrieb ist für den Sport konkretisiert, dass die Nutzung einer Sportstätte für den Sportbetrieb weiterhin die Freigabe durch den Betreiber erfordert, der die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären hat. Entsprechend der Größe und Beschaffenheit der Sportanlage legt er eine Höchstbelegung der Sportsstätte fest. Die Ausübung von nicht kontaktfreien Sportarten bleibt weiterhin auf maximal 50 Sporttreibende begrenzt.

Neu im § 8: Für Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen können die Landkreise und kreisfreien Städte bei den zuständigen Ministerien sowie dem Gesundheitsministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Das dürfte im Wesentlichen für den Punktspielbetrieb der hochklassigen Teams in den Mannschaftssportarten in Sachsen-Anhalt, wie im Handball, Fußball, Basketball, Volleyball oder Eishockey relevant sein. Grundlage für die Entscheidung zur Genehmigung solcher Veranstaltungen sind die jeweiligen Hygienekonzepte sowie das regionale und lokale Infektionsgeschehen.

Salzländer Kulturstempel: Per Fahrrad auf der „Tour de Kultur“ das Salzland erkunden

Der „Salzländer Kulturstempel“ macht seit Ende 2018 von sich reden. Mehr als 3.000 Kulturinteressierte haben bereits die Sammelbücher erworben. Zur Zeit ist die dritte Auflage in allen Geschäftsstellen der Salzlandsparkasse und in den Touristinformationen im Salzlandkreis erhältlich. Die Besonderheit der dritten Auflage: Sie enthält die aktuelle Radwanderkarte für den Salzlandkreis – was liegt also näher, als diese Karte auch gleich richtig zu nutzen?

Daher organisiert der Verein am 26. September 2020 eine Radtour rund um Bernburg. Start und Ziel der „Tour de Kultur“ wird Bernburg sein. Um 10.00 Uhr geht es an der Saalefähre los!

Der „Salzländer Kulturstempel“ macht seit Ende 2018 von sich reden. Mehr als 3.000 Kulturinteressierte haben bereits die Sammelbücher erworben. Zur Zeit ist die dritte Auflage in allen Geschäftsstellen der Salzlandsparkasse und in den Touristinformationen im Salzlandkreis erhältlich. Die Besonderheit der dritten Auflage: Sie enthält die aktuelle Radwanderkarte für den Salzlandkreis – was liegt also näher, als diese Karte auch gleich richtig zu nutzen?

Aktuelle Radwanderkarte für den Salzlandkreis