In Sachsen-Anhalt können Sportvereine und -verbände auch im Jahr 2021 finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie während der Corona-Pandemie zum Beispiel durch Zahlungsprobleme in der Existenz bedroht sind. Dafür stehen Landesmittel in Höhe von 1 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können bis zum 30. Juni 2021 an das Landesverwaltungsamt gestellt werden.
Nach Angaben von Sachsen-Anhalts Sportminister Michael Richter stehen 2021 für die „Coronahilfe Sport“ gegenwärtig Landesmittel in Höhe von 1.000.000 Euro bereit: „Corona hat erhebliche Auswirkungen auch auf die Sportlandschaft in Sachsen-Anhalt. Wir helfen damit den Vereinen und Verbänden, die wegen der Pandemie in eine existenziell bedrohliche Finanzlage geraten sind.“
Die „Coronahilfen Sport“ werden als Billigkeitsleistungen insbesondere kleineren, ehrenamtlich geführten Sportvereinen gewährt, um deren Existenz zu sichern. Bereits 2020 hatte es das gleichnamige Unterstützungsprogramm gegeben, über das im vergangenen Jahr insgesamt 51 Vereine 582.000 Euro erhalten haben.
Antrag zur „Coronahilfe Sport“ für das Jahr 2021
Anträge bis zum 30. Juni 2021 per Post oder Mail an das:
Landesverwaltungsamt
Nebenstelle Magdeburg
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg
Mail: coronahilfen-sport@lvwa.sachsen-anhalt.de
Die neue Richtlinie zur „Coronahilfe Sport“ für das Jahr 2021 finden Sie hier: