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Transparenzregister: Was tun beim Erhalt eines Gebührenbescheids?

Zahlreiche Mitgliedsvereine des LSB Sachsen-Anhalt haben in den letzten Tagen Post von der Bundesanzeiger Verlags GmbH erhalten. Darin werden sie zur Zahlung von Gebühren für die Eintragung ins Transparenzregister aufgefordert. Was ist das Transparenzregister und wie sollten Vereine auf die Gebührenbescheide reagieren?

Das Transparenzregister wurde im Rahmen der Neufassung des Geldwäschegesetzes als Kernstück der Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union geschaffen. Seit Oktober 2017 gibt es umfassende Auskunft über die „wahren wirtschaftlichen Eigentümer“ von Gesellschaften, Stiftungen, Trusts und vergleichbaren Gestaltungen. Auch gemeinnützige Sportvereine werden automatisch im Transparenzregister geführt, können aber eine Befreiung von den Gebühren für die Führung des Transparenzregisters bei der registerführenden Bundesanzeiger Verlags GmbH beantragen. Diese Gebührenbefreiung ist für gemeinnützige Vereine allerdings erst ab dem Jahr 2020 möglich.
Sportvereine, die jetzt erstmals einen Gebührenbescheid für die Jahre 2018 – 2020 erhalten haben, müssen also auf jeden Fall die Gebühren entrichten. Für die folgenden Jahre können sie einen Befreiungsantrag stellen, um weitere Gebührenbescheide zu vermeiden.

Das geht wie folgt:
Die Gebührenbefreiung für die Folgejahre können Vereine direkt online beantragen. Dazu registrieren Sie sich unter: www.transparenzregister.de/treg/de/registrieren mit einer Mailadresse und dem Aktenzeichen ihres Gebührenbescheides und füllen unter „Erweiterte Registrierung wirtschaftlich Berechtigter“ den Antrag auf Gebührenbefreiung nach § 24, Abs. 1 aus. Hier werden ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister, ein Nachweis der Identität der beantragenden Vorstandsmitglieder und ein aktueller Freistellungsbescheid abgefordert. Die Gültigkeit dieser Befreiung richtet sich nach der Gültigkeit des jeweils eingereichten Freistellungsbescheides. Eine erneute Antragstellung ist somit nicht generell in jedem Jahr erforderlich.

Aktuell befindet sich der DOSB zum Thema in Abstimmungen mit dem Transparenzregister und dem Bundesministerium für Finanzen. Sobald es weitere Informationen zum Thema gibt, werden wir an dieser Stelle informieren.

Hier können Sportvereine beim Transparenzregister eine Gebührenbefreiung für die Folgejahre beantragen

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt – Frank Löper

Online-Fortbildungen 2021 des LSB Netzwerkes Mitteldeutschland

Auch in diesem Jahr hat sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) dazu bekannt, reine Online-Fortbildungen zur Verlängerung von DOSB-Lizenzen anzuerkennen. Im LSB Netzwerk Mitteldeutschland ist wieder ein Fortbildungskatalog mit Online-Angebote entstanden, die von lizenzierten Übungsleiter*innen, Vereinsvorständen, Referierenden und Interessierten genutzt werden können.

Weitere Informationen zu Themen, zur Anmeldung und Terminen finden Sie ➚auf unserer Internetseite (Die Seite wird stets aktualisiert). 


LSB Netzwerk Mitteldeutschland

Die Landessportbünde Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt gestalten einen digitalen Zusammenschluss namens “LSB Netzwerk Mitteldeutschland” unter anderem mit länderübergreifenden Lehrgangsangeboten.
Die Fortbildung und Vernetzung unserer Mitglieder gehört zu unseren zentralen Aufgaben als Landessportbund. Bei der Zusammenstellung der Programme achten wir, neben den inhaltlichen Anforderungen, darauf das Angebot attraktiv, wertvoll und praxisorientiert zu gestalten. Wir sind stets auf die Optimierung bedacht und möchten uns den Lebenssituationen der Engagierten bestmöglich anpassen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bieten wir einen Teil unserer Aus- und Weiterbildungsangebote im zeit- und ortsunabhängigen Blended Learning Format und Online-Formaten über unser Bildungsportal den LSB SportCampus an. Damit ist es uns möglich, Präsenzzeiten zu minimieren und die Flexibilität zu steigern.

Mitgliedsbeiträge in Zeiten der Corona-Pandemie

Eine Rückerstattung oder Aussetzung von Beiträgen ist nur möglich, wenn es die Satzung oder die Beitragsordnung zulässt!

Der Sportbetrieb in den Vereinen des Landes ruht. Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie lassen derzeit keinen Trainings- und Wettkampfbetrieb zu. Können Sportvereine, weil sie derzeit keine Angebote unterbreiten können, Mitgliedsbeiträge aussetzen bzw. ihren Mitgliedern bereits gezahlte Beiträge zurückerstatten? Die generelle Antwort lautet nein! Für Härtefälle hat die Bundesregierung allerdings eine Ausnahmeregelung geschaffen, die bis zu 31. Dezember 2021 Gültigkeit hat und die Gemeinnützigkeit nicht in Gefahr bringt.

Bereits zu Beginn der Pandemie hat der LSB Sachsen-Anhalt seine Mitgliedsvereine immer wieder darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft in einem Verein rechtlich anders zu bewerten ist als beispielsweise der Monatsbeitrag in einem Fitnessstudio. Der Mitgliedsbeitrag im Verein ist nicht gekoppelt an die Verpflichtung zur Erbringung konkreter Sportangebote. Es handelt sich bei der Mitgliedschaft in einem Verein um ein Personenrechtsverhältnis, mit dem keine konkreten Einzelleistungen eines Vereins abgegolten werden. Vereine haben auch ohne Sportbetrieb laufende Kosten und die Mitgliedsbeiträge sind eine wichtige Säule der Finanzierung der Vereinsarbeit. Der LSB Sachsen-Anhalt empfiehlt seinen Sportvereinen daher, die Beitragszahlung aufrecht zu erhalten und appelliert an die Solidarität der Vereinsmitglieder, ihren Vereinen in dieser schwierigen Zeit die Treue zu halten. „Mit Ihrer Beitragszahlung sorgen Sie dafür mit, dass Ihr Verein die Corona-Krise übersteht und danach weiter Ihre sportliche Heimat sein kann“, so LSB-Vorstandsvorsitzender Tobias Knoch.

Die Anfang 2021 angekündigte Erhöhung der Vereinspauschale in der Sportförderung seitens des Landes ist zwar ein positives Signal, die Ausfälle, die eine Beitragsaussetzung in die Vereinskassen reißen würde, können sie aber nicht ersetzen. So wird die Vereinspauschale ab diesem Jahr um 50 Cent pro Jahr und Mitglied erhöht. Künftig erhalten Vereine im Rahmen der Pauschalförderung für einen Erwachsenen dann 1,50 Euro jährlich, für ein Kind oder einen Jugendlichen sind es 5,50 Euro.

Können Vereine einzelnen Mitgliedern in Ausnahmefällen dennoch den Beitrag erlassen oder rückerstatten, z.B. wenn das betreffende Mitglied durch die Corona-Krise bedingt selbst in wirtschaftliche Not geraten ist?

Das Bundesministerium für Finanzen beantwortet die Frage aktuell wie folgt:
„Eine Rückzahlung von Beiträgen an Mitglieder oder eine Befreiung der Mitglieder von Beitragszahlungen ist rechtlich grundsätzlich nur dann zulässig, wenn dies in den Satzungsbestimmungen oder der Beitragsordnung der jeweiligen Körperschaft mit aufgenommen ist. Wenn die aktuellen Satzungsbestimmungen oder Beitragsordnungen die Rückzahlung von Beiträgen an durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geratene Mitglieder beziehungsweise die Befreiung dieser Mitglieder von Beitragszahlungen nicht zulassen, ist eine solche Rückzahlung oder eine solche Befreiung ausnahmsweise bis zum 31. Dezember 2021 steuerrechtlich unschädlich für den Status der Gemeinnützigkeit.“ Der Verein muss sich für diesen Fall die durch die Corona-Krise bedingte wirtschaftliche Notlage nicht nachweisen lassen. Es reicht aus, wenn sich das Mitglied plausibel auf eine solche Not beruft oder sich die Notsituation des Mitglieds für die Körperschaft plausibel aus anderen Umständen ergibt.
Das Finanzministerium weist die Sportvereine aber auch auf folgenden Sachverhalt hin:
„Nicht erfasst von dieser Ausnahmeregelung und damit weiterhin schädlich für den Status der Gemeinnützigkeit bleibt es, einen bereits geleisteten Mitgliedsbeitrag zurückzuzahlen oder auf einen noch ausstehenden Mitgliedsbeitrag deswegen zu verzichten, weil das Angebot der Körperschaft aufgrund der Corona-Krise nicht erbracht werden kann (zum Beispiel aufgrund ausgefallener Übungsstunden oder nicht durchgeführter Sportkurse).“

In der Hoffnung auf eine baldige Entspannung der Pandemielage steht der LSB Sachsen-Anhalt weiter im engen Kontakt mit dem Ministerium für Inneres und Sport, um die Gestaltung möglicher Lockerungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorzubereiten. Bis dahin bittet der LSB Sachsen-Anhalt alle Sportlerinnen und Sportler, ihren Vereinen auch in Sachen Beitragszahlung weiter zur Seite zu stehen.

Hier das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt – Frank Löper

Online-Angebote 2021 des Vereins- und Verbandsservice

Der Vereins- und Verbandsservice bietet auch 2021 Online Fortbildungen für Vereinsvertreterinnen und -vertreter an.

Schauen Sie in die Veranstaltungsübersicht des Vereins- und Verbandsservice. Die Veranstaltungen werden für die Verlängerung der DOSB-Vereinsmanager*in-C Lizenz anerkannt.

Ansprechpartner:
VVS Vereins- und Verbands-Service
Rolf Höfling e.K.
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt
Tel: 069-9674 1375
Email: info@vvs-frankfurt.de

Fit ins Homeoffice 2021 – Outlook Teil 2 03.02. Online-Seminar 34,51 €
Virtuelle Sitzungen und Versammlungen souverän und effektiv moderieren 04.02. Online-Webinar 34,51 €
Fit ins Homeoffice 2021 – Word Teil 1 – Teil 2 am 17.02.2021 08.02. Online-Seminar 34,51 €
Großer Wurf – Steuerliche Erleichterungen für´s Ehrenamt und Vereine beschlossen 09.02. Online-Webinar 34,51 €
Update Vereinsrecht: Mitgliederversammlung 2021 – Verschieben? Virtuell? Hybrid? Analog? – Was Sie als Vereinsvorstand jetzt wissen sollten! 10.02. Online-Webinar 34,51 €
Fit ins Homeoffice 2021 – Word Teil 2 17.02. Online-Seminar 34,51 €
Fit ins Homeoffice 2021 – Excel Teil 1 – Teil 2 am 02.03.2021 23.02. Online-Seminar 34,51 €
Das 1 x 1 der Vereinsbuchführung – Teil 1 – Grundlagen der Vereinsbuchführung und des Vereins(Steuer)Rechts 25.02. Online – Webinar 34,51 €
Vereinsrecht spezial – Aktuelle Themen und Brennpunkte 2021 – Mitgliederversammlung – Satzung – Gemeinnützigkeit – Sonderregelungen 2021 27.02. Präsenz in Elmshorn oder als Online-Seminar 177,31 €
Fit ins Homeoffice 2021 – Excel Teil 2 02.03. Online-Seminar 34,51 €
Starker Vorstand – starker Verein! 03.03. Online-Webinar 34,51 €
Das 1 x 1 der Vereinsbuchführung – Grundlagen der Vereinsbuchhaltung und des Vereins(Steuer)Rechts – Teil 2 04.03. Online-Webinar 34,51 €
Fit ins Homeoffice 2021 – PowerPoint Teil 1 – Teil 2 am 17.03.2021 10.03. Online-Seminar 34,51 €
Kreative Beschäftigungs- und Vergütungspraxis im Verein 11.03. Online – Webinar 34,51 €
Fit ins Homeoffice 2021 – PowerPoint Teil 2 17.03. Online-Seminar 34,51 €
Haftungsrisiken und Versicherungsschutz für gemeinnützige Organisationen und deren Organe 18.03. Online-Webinar kostenfrei
Gibt es das: Verein im Verein?! – Wenn die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut – Webinar zur Problematik von Untergliederungen/Abteilungen im Verein 25.03. Online-Webinar 34,51 €
Kooperationen – Spielgemeinschaften – Fusionen – Förderverein & Co. 22.04. Online-Webinar 34,51 €
Gewusst wie! – Kooperationen – Spielgemeinschaften – Fusionen – Förderverein & Co. 22.04. Online-Webinar 34,51 €
Linear vereinsverwaltung – Schulung für Einsteiger und leicht Fortgeschrittene – Mitgliederverwaltung und FiBu 15.09. KSV Pinneberg, Beseler Str. 3, 25335 Elmshorn 232,05 €
Linear vereinsverwaltung – Workshop für (fortgeschrittene) Anwender – Finanzbuchhaltung 16.09. KSV Pinneberg, Beseler Str. 3, 25335 Elmshorn 153,51 €
Linear vereinsverwaltung Workshop für (fortgeschrittene) Anwender – Mitgliederverwaltung 16.09. KSV Pinneberg, Beseler Str. 3, 25335 Elmshorn 153,51 €
       
       
       
       
       

Lockdown-Lauf-Challenge im Salzlandkreis: Volkstimme und Sportvereine rufen dazu auf

„Reise um die Erde in 80 Tagen“ so lautet ein Roman des französischen Autors Jules Verne aus dem Jahr 1873, der als Inspiration für die Lockdown-Lauf-Challenges der Volkstimme und der Sportvereine PSV Bernburg, Gänsefurther Sportbewegung und SG Salzlandsparkasse dient. Die Sportlerinnen und Sportler aus dem Salzlandkreis soll nun mit beiden Aktionen in Bewegung gesetzt werden und Kilometer für die Erdumrundung sammeln.

Worum geht es?

Bei der Volksstimme-Aktion „In 80 Tagen um die Welt“ geht es darum, dass alle Sportbegeisterten aus dem Salzlandkreis – wie einst Jules Verne‘s Held Phileas Fogg – in 80 Tagen einmal die ganze Welt umrunden. Dabei ist es vollkommen egal, wie das geschieht. Ob per Lauf, oder mit dem Fahrrad, indoor auf dem Laufband, oder auf dem Rollentrainer, auf Inlineskates oder Schlittschuhen, ob schwimmend oder walkend, beim Spazierengehen, oder auf dem Rudergerät, springen, hüpfen, klettern, wandern, kriechen oder rutschen – alles ist möglich und jeder Kilometer oder gar Meter zählt am Ende für die große Weltumrundung.

Wichtig ist, dass alle Teilnehmer die Leistung nur durch eigene Muskelkraft und Leistungsfähigkeit erbringen.

Natürlich sollten die Aktivitäten dann auch glaubhaft belegt werden. Dazu muss eine absolvierte Trainingseinheit mit Kilometerangaben und Datum zur Sportredaktion gesendet werden. Selfies mit der Handy-Kamera, Screenshots von Lauf-Apps oder ein Foto auf dem eigenen Fahrrad sind mögliche „Beweismittel“.

Einsendungen an 

E-Mail
schoenebeck.sport@pa-kuessner.de 
staßfurt.sport@pa-kuessner.de

WhatsApp
+49 152 540 86 325

Hinweis: Bitte immer Name. Vorname, Wohnort und ggf. Sportverein mit angeben.


Bei der Aktion „Einmal um die ganze Welt“ der Sportvereine PSV Bernburg, Gänsefurther Sportbewegung und SG Salzlandsparkasse versuchen die Sportvereine ebenfalls die Salzländer zum Sporttreiben zu motivieren. Dabei ist jeder eingeladen, seine gelaufenen Kilometer beizutragen, um eine Erdumrundung von 40.000 km gemeinsam zu schaffen. Weitere Infos und Registrierung sind unter www.salzland-laeuft.de zu finden. 

Bereits vor dem offiziellen Start am 23.01. liegen schon über 300 Anmeldungen vor.

Neben den Initiatoren nehmen auch folgende Sportvereine des Salzlandkreis teil: BSV Eickendorf, SV Anhalt Bernburg, DLRG Ortgruppe Bernburg/Saale, HC Salzland 06, Basket Bears Bernburg und der neu entstehende Verein Sportclub Bernburg.

Also dann TOP DIE WETTE GILT!

Fragebogen: Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf Sportwirtschaft und Sportvereine

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

die Covid-19-Pandemie hat den Sport auch in dieser 2. Welle fest im Griff. Das Wirtschaftsministerium
des Bundes (BMWi) ermittelt über eine Studie im Rahmen des Sportsatellitenkontos Deutschland unter Beteiligung von 2HMforum. und der Uni Mainz aktuell die Auswirkungen der Pandemie auf den nicht-organisierten und organisierten Sport, insbesondere auch auf Sie als Sportvereine. Das BMWi benötigt so
schnell als möglich aktuelle Informationen über die Lage im Sport. Die Teilnahme ist selbstverständlich
freiwillig. Allerdings wäre Ihre Teilnahme für eine solide Datenbasis und somit ggf. für die Bereitstellung
finanzieller Mittel wertvoll.

Ihre Teilnahme hilft der Politik bereits Anfang 2021, die aktuellen Herausforderungen für die Sportvereine in der Pandemie zu verstehen und ggf. Unterstützungsleistungen anzupassen.

  • Die Befragung erfolgt anonym, die Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.
  • Ihre Teilnahme ist freiwillig.
  • Die Befragung wird ca. 10-15 Minuten dauern.
  • Die Teilnahme ist möglich von Donnerstag, 07. Januar 2021 bis einschließlich Samstag, den 30.
    Januar 2021.

Bitte nehmen Sie pro Verein nur einmalig an der Befragung teil, auch wenn Sie ggf. mehrere Sportarten anbieten. Die Fragen beziehen sich jeweils auf den gesamten Sportverein. Bitte nehmen Sie auch teil, wenn Ihr Verein zum aktuellen Zeitpunkt  oder nur wenig stark von der Pandemie betroffen ist – auch das wäre eine wichtige Information!

Folgender Link führt Sie zur Befragung: STUDIENLINK

Lockdown bis 31. Januar verlängert. Weiterhin Zwangspause für den Breitensport.

Sachsen-Anhalt bleibt bis zum 31. Januar im Lockdown. Auf der heutigen Landespressekonferenz stellten Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne die Details der „Zweiten Verordnung zur Änderung der neunten Eindämmungsverordnung des Landes“ vor. Wie zu erwarten war, bleibt auch der Sport zu weiten Teilen im Lockdown. Ausnahmen gelten lediglich für den Profisport und ausgewählte Kader im Hochleistungssport. Auch der bisher noch zugelassene Rehabilitationssport muss laut Verordnung jetzt eingestellt werden.

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff betonte: „Mit der geänderten Verordnung setzt Sachsen-Anhalt die zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder am 5. Januar getroffenen Vereinbarungen um. Wichtig ist, dass die vom Bund zugesagten Hilfen für die von den Maßnahmen Betroffenen nun zügig fließen.“ Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne appellierte an die Bürger, die Einschränkungen mitzutragen und sich damit solidarisch zu zeigen. Zwar seien die Impfungen angelaufen und ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Pandemie, aber die Zahl der Corona-Erkrankten und die Zahl der Todesfälle seien viel zu hoch. „Wir müssen jetzt noch einmal alles tun, um die Fallzahlen zu senken.“

Die „Zweite Verordnung zur Änderung der Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ regelt im Paragrafen 8, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern weiterhin untersagt ist. Das gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Somit bleibt den meisten Sachsen-Anhaltern bis zum 31. Januar 2021 weiterhin nur der kontaktfreie Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Ausnahmen gelten ausschließlich für den Profisport und ausgewählte Kader im Hochleistungssport. Das Ministerium für Inneres und Sport kann im Benehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration festlegen, welche Ligen und Wettbewerbe als Sportbetrieb von Kader- und Berufssportlern einzustufen sind und hierbei Regelungen zum Trainings- und Wettkampfbetrieb treffen. Auch der bisher zugelassene Rehabilitationssport muss bis zum 31. Januar 2021 eingestellt werden.

Die „Zweite Verordnung zur Änderung der Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ tritt am 11. Januar 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Januar 2021.

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt – Frank Löper

Erhöhung der steuerfreien Pauschale für Ehrenamtliche/Übungsleiter und Verlängerung der Abgabefrist der Steuererklärungen 2019

Zum Anfang des Jahres 2021 gibt es mit Blick auf die Gemeinnützigkeit erfreuliche Nachrichten für die Sportvereine zu berichten. Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres dem Jahressteuergesetz zugestimmt, wodurch Vereine und Ehrenamtliche gestärkt werden. Die sogenannte Übungsleiterpauschale steigt ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro, die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Bis zu einem Betrag von 300 Euro ist ein vereinfachter Spendennachweis möglich. Nach Unterzeichnung des Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.

Des Weiteren ergeben sich für die Sportvereine ab 2021 folgende Änderungen:

  • Umsatzgrenze zur Steuerfreiheit im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: steigt von  35.000 Euro/Jahr auf 45.000 Euro.
  • Gebot der zeitnahen Mittelverwendung: entfällt für Vereine mit max. 45.000 Euro Einnahmen/Jahr.
  • Ihr Verein kann Mittel leichter an andere gemeinnützige Vereine weitergeben, auch wenn diese andere Satzungszwecke verfolgen.
  • Für Spenden bis 300 Euro reicht der vereinfachte Spendennachweis (bisher 200 Euro).

Verlängerung der Abgabefrist der Steuererklärungen 2019
Nachdem das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bereits Anfang Dezember die Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31.03.2021 verkündet hatte, ist nun im BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2020 die Verlängerung der Frist bis zum 31.08.2021 geregelt.

Sportbetrieb wird zum Jahreswechsel heruntergefahren

Nach den Signalen aus dem Bundeskanzleramt als Reaktion auf die weiter steigenden Infektionszahlen war es keine Überraschung. In der Landespressekonferenz am 14. Dezember verkündete Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff auch für Sachsen-Anhalt den zweiten harten Lockdown. Er beginnt am morgigen 16. Dezember und soll vorerst bis zum 10. Januar 2021 andauern. Hier alle für den Sport und das Sportreiben relevanten Regelungen.

Der Paragraf 8 der nunmehr 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt regelt, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern untersagt ist. Das gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Somit bleibt den meisten Sachsen-Anhaltern ab morgen nur das individuelle Sporttreiben allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
Bei Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt werden können, ist das allerdings auch auf Sportanlagen möglich, sofern die allgemeinen Abstands-und Hygieneregeln beachtet werden und der Betreiber der Sportanlage die Freigabe für die Nutzung erteilt hat.

Mit der 9. Landesverordnung wird von der Landesregierung auch die im November 2020 eingeführte Regelung zum Training in Kleingruppen (4+1) für Kinder und Jugendliche in den Sportvereinen für das Zeitfenster 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 wieder ausgesetzt.

Für den Profisport, den Hochleistungssport und den Rehabilitationssport sieht die Verordnung Ausnahmeregelungen vor. Der LSB Sachsen-Anhalt ist froh darüber, dass insbesondere die Mitglieder des Teams Sachsen-Anhalt für Tokio 2021, die sich auf die Olympischen und die Paralympischen Spiele vorbereiten, die Chance haben, ihr notwendiges Trainingspensum weiter unter professionellen Bedingungen zu absolvieren.

In Zusammenhang mit der neuen Landesverordnung informiert der LSB Sachsen-Anhalt auch darüber, dass die vom ihm betriebenen Mensen und Internate der Eliteschulen des Sports vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen bleiben.

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt – Frank Löper

Pressemitteilung KreisSportBund Salzland e.V. 10.12.2020

KSB-Präsident Detlef Gürth zu Corona-Folgen im Sport:

Die Pandemiebekämpfung mit ihren „Corona-Einschränkungen“ führt seit März diesen Jahres zu erheblichen Einschränkungen im Sport. Davon ist der Leistungs- und auch der Breitensport betroffen. Seit März 2020 gibt es kein geregeltes Vereinsleben mit breitgefächertem Sportangebot, attraktive Wettbewerbe mussten ausfallen. Erstmals auch die Kinder- und Jugendspiele im Landkreis, wo sonst bis zu 4.000 Schülerinnen und Schüler teilnehmen.

Einschränkungen in der Größe der Übungsgruppen, Hygienekonzepte erarbeiten und umsetzen bedeuteten viel Aufwand für die ehrenamtlich geführten 259 Sportvereine im Salzlandkreis. Hallenschließungen bringen aber den Sport zum Erliegen. Das hat folgenschwere Auswirkungen. Ich möchte deshalb ausdrücklich allen danken, die den Sportbetrieb in den Vereinen mit großer Kraft über Wasser halten.

Wir müssen jetzt besonders zusammenstehen, damit nicht sportliche Angebote für die Bevölkerung und die dafür notwendigen Strukturen irreparablen Schaden nehmen. Gerade jetzt ist es deshalb wichtig, die Verbundenheit der Mitglieder mit ihrem Sportverein aufrecht zu erhalten. Mit jedem Monat Einschränkung oder erzwungener Aussetzung des Trainings- und Wettkampfgeschehens ist das wichtiger.

Mein Appell als Kreissportbund an die rund 27.000 Mitglieder in Sportvereinen des KSB Salzland: Bitte unterstützt euren Sportverein. Vorstände, Abteilungsleiter, über 1.000 lizensierte Übungsleiter in 259 Sportvereinen sorgen für den Unterhalt der Sportstätten und Organisation von Wettkampf- und Freizeitsportangeboten. Sie betreuen rund 7.500 Kinder und Jugendliche. Bitte haltet die Treue und den Kontakt zum Verein, um auch nach Corona eine attraktive Sportinfrastruktur nutzen zu können.

An dieser Stelle ein großes Dankeschön an alle Mitglieder, die in der Hoffnung auf eine baldige Normalisierung ihrem Verein die Treue halten.

Neben dem Üben in kleineren Einheiten, im Freien oder auch mit eigens aufgelegten Online-Angeboten steht auch die Nachbarschaftshilfe in den Vereinen wie selbstverständlich zur Verfügung.

Nicht nur für die 7500 in den Vereinen organisierten Kinder und Jugendlichen, die ja seit 01. Dezember, wo es räumlich möglich ist, wieder in Kleingruppen trainieren können ist Sporttreiben im Verein mehr als nur Bewegung. Genauso sind für die erwachsenen Mitglieder die körperliche Ertüchtigung und das Treffen mit Gleichgesinnten auch Balsam für die Seele. Für viele unserer Senioren sind die wöchentlichen Treffen im Verein nicht mehr weg zu denken.

In diesem Jahr sind trotz Einschränkungen 24 neue Übungsleiter durch den KSB Salzland ausgebildet worden.

In unserem Landkreis gibt es nach Magdeburg und Halle mit 15 Landesleistungsstützpunkten des Landessportbundes und diversen Stützpunkten der Sportfachverbände die größte Konzentration leistungssportlich orientierter Angebote. Für diese Sportlerinnen und Sportler waren die Wettkampfeinschränkungen in diesem Jahr besonders schmerzlich. Trainings werden auf Wettkampftermine zugeschnitten. Wenn der Leistungsvergleich dann nicht wie geplant stattfindet, hat dies Auswirkungen.

Da einige keine Möglichkeit hatten Erfolge zu erringen, hat sich das Präsidium des KSB Salzland dafür entschieden, für 2020 keine Sportlerehrung und keine Sportlerwahl durchzuführen.

Ein Dankeschön an dieser Stelle auch den Kommunen und dem Landkreis, die im Rahmen des gesetzlich Möglichen, eine Öffnung der Sportanlagen gewährleistet haben. Nicht jede Entscheidung war nachvollziehbar, aber die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung stand stets an erster Stelle.

Einige Vereine konnten auf Grund ihrer besonderen Situation von Hilfsfonds der Salzlandsparkasse, Lotto Sachsen-Anhalt oder der Investitionsbank Sachsen-Anhalt profitieren. So konnten Schräglagen verhindert werden. Vielen Dank dafür.

Die Sportstätten mussten unterhalten werden. Viele Vereine haben die Zeit genutzt und aufgeschobene Arbeiten in Angriff genommen. Modernisierungen und Verschönerungen wurden umgesetzt. Mehrere Vereine konnten mit Mitteln aus dem Landesverwaltungsamt für den Sportstättenbau und Zuschüssen von Lotto größere Maßnahmen umsetzen.  Das waren beispielsweise der VfL Ilberstedt, der Bernburger Ruderclub, der TC „Blau-Weiß“ Schönebeck, der FSV Eiche Pobzig und der SV 08 Baalberge sowie die Stadt Calbe. Auch für die nächsten Jahre können dafür Bundes- und Landesmittel beantragt werden.

Wir freuen uns, dass die Salzlandsparkasse auch in diesem so schwierigem Jahr für den Sport eine besonders wertvolle Unterstützerin war. Ohne diese Hilfe, wäre vieles nicht möglich gewesen.

Es gab erstmals Online-Veranstaltungen und Entscheidungen im Umlaufverfahren oder eben die Verschiebung auf 2021. Wir müssen unbedingt darauf achten, dass alles satzungsgemäß behandelt wird. Der Beratungsaufwand war außergewöhnlich. Unser Team in der KSB-Geschäftsstelle, unter Leitung von Uwe Grenzau, hat dort großartige Arbeit geleistet. Sehr sorgfältig, kompetent, zuverlässig und mit Herzblut. Herzlichen Dank dafür im Namen vieler Sportler.