Zur Durchführung des jährlichen Bestandserhebungsverfahrens und der fortlaufenden Datenpflege der Mitgliederbestände steht den Vereinen des LSB Sachsen-Anhalt das internetbasierte Vereinsverwaltungssystem kostenlos zur Verfügung.
Die ordentlichen Mitglieder des Landessportbundes (mit Ausnahme der Landesfachverbände) sind verpflichtet (§ 9 Ziff. 2 LSB Satzung), eine jährliche Bestandserhebung abzugeben. Anzugeben ist der Mitgliederbestand zum 01.01. des jeweils zu meldenden Jahres. Die Bestandsdaten müssen bis zum 31.12. des jeweils zu meldenden Jahres übermittelt sein. Die Nichteinhaltung dieser Frist kann gemäß § 8 Ziff. 3 der LSB-Satzung zum Ausschluss des Vereins führen.
Die jährlichen Bestandserhebungszahlen bilden die Grundlage für die Förderung der Vereine, der Landesfachverbände und der Kreis- und Stadtsportbünde. Sie dienen außerdem als Berechnungsgrundlage für den LSB-Beitrag sowie der Ermittlung des Anstattbeitrages.
Die Bestandserhebung und die Datenpflege erfolgen ausschließlich auf elektronischem Wege. Für die Bestandserhebung und die Datenpflege in der IVY-Datenbank ist ein Zugang zur Datenbank erforderlich. Die sogenannte Zugangsberechtigung ist personenbezogen. Das notwendige Antragsformular dazu finden hier:
Weitere Informationen zu Antragsverfahren, Voraussetzungen, Grundlagen und Abschluss der Bestandserhebung sind auf der Homepage des LSB Sachsen-Anhalt einzusehen.