Erhöhung der steuerfreien Pauschale für Ehrenamtliche/Übungsleiter und Verlängerung der Abgabefrist der Steuererklärungen 2019

Zum Anfang des Jahres 2021 gibt es mit Blick auf die Gemeinnützigkeit erfreuliche Nachrichten für die Sportvereine zu berichten. Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres dem Jahressteuergesetz zugestimmt, wodurch Vereine und Ehrenamtliche gestärkt werden. Die sogenannte Übungsleiterpauschale steigt ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro, die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Bis zu einem Betrag von 300 Euro ist ein vereinfachter Spendennachweis möglich. Nach Unterzeichnung des Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.

Des Weiteren ergeben sich für die Sportvereine ab 2021 folgende Änderungen:

  • Umsatzgrenze zur Steuerfreiheit im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: steigt von  35.000 Euro/Jahr auf 45.000 Euro.
  • Gebot der zeitnahen Mittelverwendung: entfällt für Vereine mit max. 45.000 Euro Einnahmen/Jahr.
  • Ihr Verein kann Mittel leichter an andere gemeinnützige Vereine weitergeben, auch wenn diese andere Satzungszwecke verfolgen.
  • Für Spenden bis 300 Euro reicht der vereinfachte Spendennachweis (bisher 200 Euro).

Verlängerung der Abgabefrist der Steuererklärungen 2019
Nachdem das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bereits Anfang Dezember die Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31.03.2021 verkündet hatte, ist nun im BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2020 die Verlängerung der Frist bis zum 31.08.2021 geregelt.