ksbsalzland
ksbsalzland

Salzlandsparkasse bietet Vereinen Corona-Hilfe an

Liebe Sportfreundinnen und Sportfeunde,

die Salzlandsparkasse hat einen Hilfsfond aus Mitteln der PS-Lotterie für Vereine eingerichtet. Gemeinsam mit dem Kreissportbund Salzland möchte die Salzlandsparkasse die durch die Corona-Krise ausgelösten Belastungen der Vereine mildern und gewähren daher Vereinen im Salzlandkreis nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit der Pandemie entstanden sind.

Wir bitten darum, diese Hilfen verantwortungsbewusst bei echten Corona-bedingten finanziellen Engpässen in Anspruch zu nehmen.

Stellen Sie uns kurz Ihre „Notlage“ und den ursächlichen Zusammenhang mit der Corona-Krise vor. Senden Sie Ihre Anfrage per Post an

Salzlandsparkasse
Vorstandssekretariat
Lehrter Straße 15
39418 Staßfurt

oder per Mail an stefan.koenig@salzlandsparkasse.de.

Weitere Informationen können aus dem offiziellen Schreiben der Salzlandsparkasse entnommen werden.

Wiederaufnahme des Sporttreibens in Sachsen-Anhalt wieder möglich

Mit der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts am 2. Mai 2020 den Weg für einen schrittweise Wiederaufnahme des Sporttreibens in Sachsen-Anhalt frei gemacht. Paragraf 8 der Verordnung zu „Sportstätten und Sportbetrieb, Spielplätzen“ legt die Voraussetzungen fest, unter denen ein Sporttreiben unter Auflagen wieder möglich ist.

Paragraf 8: Sportstätten und Sportbetrieb, Spielplätze

(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern, wird untersagt. Ausgenommen ist der Sportbetrieb im Freien, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

  1. die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt,
  2. Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von höchstens fünf Personen,
  3. ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,
  4. Wettkampfbetrieb findet nicht statt,
  5. Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten,
  6. Umkleidekabinen, Gastronomiebereiche und sonstige Gemeinschaftsräume einer Sportstätte werden nicht benutzt, der Zutritt zu WC-Anlagen, insbesondere die Möglichkeit zum Waschen der Hände muss ermöglicht werden,
  7. Kleidungswechsel und Körperpflege finden nicht in der Sportstätte statt,
  8. zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlagen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte,
  9. Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt und
  10. Zuschauer sind nicht zugelassen.

Die Nutzung von Sportanlagen im Freien gemäß Satz 2 bedarf der Zustimmung des Trägers der Anlage, d.h. Sportvereine, die kommunale Sportanlagen nutzen, sollten hierzu Kontakt mit ihrer jeweiligen Kommune aufnehmen, um die Bedingungen und das Antragsverfahren abzustimmen. Die Anträge können formlos gestellt werden und müssen ein Nutzungskonzept beinhalten.

Das Konzept zur Nutzung einer Sportanlage besteht aus einen Plan zur Einhaltung der Hygienevorschriften, einen Belegungsplan bei Mehrfachnutzung der Sportanlage (Wer trainiert wann, wie lange?) und ein Organisationsplan mit Benennung der Trainingsstätte, der geplanten Trainingszeit, der Anzahl der teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler sowie einen verantwortlichen Trainer oder Übungsleiter.


Wegweiser für Sportvereine und -verbände

Zusätzliche Sportstättenbauförderung in einem Sonderprogramm bis 15. Mai 2020 möglich

Zusätzlich zum bestehenden Sportstättenförderprogramm stellt das Land Sachsen-Anhalt kurzfristig weitere 1 Millionen Euro für u.a. die Sanierung von Sportstätten zur Verfügung. Allerdings ist hier extreme Eile geboten, wenn ein Sportverein in den Genuss der Förderung gelangen möchte: Antragsschluss für vollständige Anträge ist bereits der 15. Mai 2020.

Hier die Eckdaten des Förderprogramms:

  • Antragsteller kann Sportverein oder Kommune sein
  • Maßnahmen bis zu 50.000 €
  • Förderquote bis zu 100%
  • Eigentümer der Sportstätte muss die Kommune sein
  • Verein muss aus einem der elf Landkreise stammen (Magdeburg, Dessau-Roßlau und Halle sind ausgeschlossen)
  • Maßnahme muss in 2020 abgeschlossen werden
  • prioritär werden Sanierungen von Sportstätten des Breitensports behandelt

Weiterführende Informationen sowie das Antragsformular und Ansprechpartner finden Sie unter folgendem Link: Sonderprogramm Sportstättenbau 2020 – Landesverwaltungsamt

Wir bitten vor der Antragsbearbeitung unbedingt Kontakt zum KreisSportBund Salzland oder dem Sportinfrastrukturteam des LSB aufzunehmen, um gegebenfalls unnötigen Bearbeitungsaufwand zu verhindern.

FAQ´s zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Virusinfektion im Sport (Update 15.04.2020)

Die nachfolgenden „FAQ`s“ (Antworten auf häufige Fragen) können für den Umgang mit dem neuartigen Corona-Virus eine erste Orientierung für Vereine bieten. Folgende Themenschwerpunkte sind dabei vom LandesSportBund Sachsen-Anhalt unverbindlich aufgefasst:

Wichtig! Das FAQ-Dokument des LSB dient als Handreichung zur ersten Information, nicht aber der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Die Inhalte sind ständigen Veränderungen unterworfen, da sich auch die rechtliche und tatsächliche Situation momentan sehr schnell ändert.

Diese FAQs werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert…

Quelle: Homepage des LSB Sachsen-Anhalt

Spendenaktion für Sportvereine im Salzlandkreis

Mit einem Spendenaufruf möchte Susann Bachmann (TSG Calbe e.V.) die Sportvereine in der Coronakrise unterstützen.

Mit Hilfe der Spenden soll in erster Linie verhindert werden, dass kleine Sportvereine, die durch die Coronakrise in Zahlungsnot geraten, Insolvenz anmelden müssen und somit die Gefahr besteht, dass zahlreiche Kinder und Jugendliche ihren Sport von Woche zur Woche nicht mehr ausüben können.

Frau Bachmann sagt ausdrücklich: Bei dieser Aktion geht es nicht um die TSG Calbe, sondern es soll den kleinen Vereinen zu Gute kommen, die Hilfe gebrauchen können und nicht bei den Vereinen landen, die aufgrund ihrer Mitgliedsstärke bzw. anderer großer Sponsoren die Krise überstehen werden. Ich möchte einen kleinen Beitrag leisten, dass gerade die kleinen Vereine weiter bestehen bleiben können.

Die Vergabe der eingenommenen Spendengelder möchte Susann Bachmann mit dem Kreissportbund Salzland e.V.  zusammen entscheiden, der als Dachorganisation die 261 Vereine vertritt.

Bedürftige Sportvereine des Salzlandkreises können sich gerne beim KSB Salzland e.V. unter ksbsalzland@t-online.de melden.

Die Sachsen-Anhalt-Spiele gehen in die nächste Runde!

Auch im Jahr 2020 finden wieder je zwei Veranstaltungen der Sachsen-Anhalt-Spiele in Halle (18.04. und 19.04.) und Magdeburg (09.05. und 10.05.) statt.

Nachdem im Schuljahr 2019/20 insgesamt 15.219 Drittklässler aus 506 Grundschulen Sachsen-Anhalts den Sport-Motorik-Test (Emotikon) durchlaufen haben, erhielten die 3.323 talentiertesten Kinder eine Einladung zu den Sachsen-Anhalt-Spielen; allein davon 237 Schülerinnen und Schüler (7%) aus unserem Salzlandkreis (insgesamt 14 Kreise in Sachsen-Anhalt).

Zur Durchführung dieser Spiele mit ca. 400 Kindern pro Veranstaltungstag benötigt der LandesSportBund Sachsen-Anhalt auch in diesem Jahr wieder zahlreiche tatkräftige Helferinnen und Helfer (ca. 90 pro Tag).

Alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter haben die Möglichkeit bei einer Teilnahme als Helferin oder Helfer sich 5 LE zur Lizenzverlängerung anerkennen zu lassen!

Mehr Informationen über den EMOTIKON-Test oder über die Sachsen-Anhalte-Spiele sind auf der Homepage des LSB einsehbar.

UPDATE (19.03.2020): Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Situation und des damit einhergehenden Veranstaltungsverbotes werden die Sachsen-Anhalt Spiele 2020 am 18./19.04. in Halle und am 09./10.05. in Magdeburg nicht wie geplant stattfinden können. Aktuell prüft der LSB Sachsen-Anhalt verschiedene Szenarien und Möglichkeiten, den aktuellen Jahrgang des Projektes Talentfindung und Talentförderung zu einem späteren Zeitpunkt zu starten und durchzuführen.

Hinweise zum Antragsverfahren bei Arbeitsgemeinschaften Sport in Schule und Verein

Das Land Sachsen-Anhalt und der Landessportbund Sachsen-Anhalt ist stets bestrebt, über Sport-AGs Schülerinnen und Schülern interessante außerunterrichtliche Sportangebote zu unterbreiten.  Allein im Salzlandkreis wurden im Schuljahr 2018/19 über 70 Arbeitsgemeinschaften Sport in Schule und Verein realisiert.

Mit der Veröffentlichung im SVBl. LSA Nr. 4/2019, Seite 64, ist der Runderlass zur Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften Sport an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Richtlinie vom 20.04.2007.

Was ist neu?

  • Erhöhung der Stundensätze pro AG-Stunde von 7€ auf 10€
  • Erhöhung der Stundensätze pro AG-Doppelstunde von 10€ auf 15€
  • Aufnahme von nichtschulischen Vergleichswettkämpfen – Bei Teilnahme kann eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden (25€ pro Wettkampf; max. 2 Wettkampftage)
  • Einreichung des erweiterten Führungszeugnisses (ab Schuljahr 2019/2020)

Die Anträge zur Errichtung einer AG sind unverändert bis 30. April eines jeden Jahres beim Landesschulamt einzureichen. Zu den Antragsunterlagen ist neben der Kooperationsvereinbarung und der Kopie der Übungsleiter*in/Trainer*in-Lizenz nun auch das erweitertete Führungszeugnis im Original einzureichen. Der AG-Leitende kann dabei das erweiterte Führungszeugnis bei der zuständigen Meldebehörde kostenfrei beantragen. Dieses Bestätigungsschreiben ist durch den Verein des AG-Leitenden auszufüllen und die ehrenamtliche Tätigkeit zu bestätigen.

Alle notwendigen Formulare und Hinweise zur Beantragung auf Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung:

Frohe Weihnachten

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

der KreisSportBund Salzland wünscht allen Vereine besinnliche Weihnachten, erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Sportjahr!

Sollte bei der Bearbeitung der Bestandserhebung bis zum 31.12.19 Probleme auftreten, ist unter der Rufnummer 03471-370133 ein Notdienst eingerichtet.

Bernburger Silversterlauf 2019

Der KSB Salzland möchte auch in 2019 das Sportjahr traditionell mit dem Silvesterlauf in Bernburg ausklingen lassen. In Zusammenarbeit mit dem Polizeisportverein Bernburg besteht für jeden Sportinteressierten die Möglichkeit, am letzten Tag des Jahres noch einmal „sportliche Höchstleistungen“ zu vollbringen. Es wird ein Rundkurs gelaufen vom PSV-Sportplatz entlang der B185, der Parkeisenbahn folgend zum Märchengarten Paradies, von dort zum Keßlerturm über die Jugendherberge zurück zum PSV-Sportplatz. Man hat die Wahl zwischen einer (ca 2,3km) und drei (ca 6,9 km) Runden bzw. für unsere Bambinis eine Schnupperrunde (ca. 1,1 km). Anschließend werden unter allen Teilnehmern 30 Karpfen verlost.

Informationen zur IVY Bestandstandserhebung 2019

Am gestrigen Mittwoch Abend (04.12.2019) veranstaltete der KSB Salzland für die Vereine im Salzlandkreis eine Schulung zum neuen IVY 5.0 in der Grundschule Nord in Staßfurt. In der neuaufgesetzten Vereinsverwaltungsdatenbank sind einige Änderungen entstanden, die die Vereine bei ihrer Bestandserhebung von nun an berücksichtigen müssen. Die wichtigsten Ausführungen mit entsprechender Vorgehensweise haben wir nochmal in der nachfolgenden Datei zusammengefasst.

Hierbei gilt zu beachten, dass alle Vereine beim erstmaligen Login in die Datenbank NEUE ZUGANGSDATEN benötigen. Diese können unter ivy.lsb-sachsen-anhalt.de selbstständig eingerichtet werden. Eine Anleitung dafür finden sie nochmal hier.

Bisher haben fast 50 Vereine die Bestandserhebung erfolgreich abgeschlossen (Stand 05.12.2019). Laut LSB-Satzung ist jeder Mitgliedsverein verpflichtet, seine Bestandserhebung in der IVY-Datenbank des LSB bis zum 31.12.2019 durchzuführen. Jeder Verein kann für mehrere Personen die Zugangsberechtigung beantragen (Antrag auf Zugangsberechtigung IVY) und auch jederzeit durch formlose Mitteilung an den LSB wieder entziehen.

Sollten Probleme auftreten oder Sie weitere Rückfragen zur Durchführung der Bestandserhebung haben, können sie sich gerne bei uns melden.