Hinweise zum Antragsverfahren bei Arbeitsgemeinschaften Sport in Schule und Verein

Das Land Sachsen-Anhalt und der Landessportbund Sachsen-Anhalt ist stets bestrebt, über Sport-AGs Schülerinnen und Schülern interessante außerunterrichtliche Sportangebote zu unterbreiten.  Allein im Salzlandkreis wurden im Schuljahr 2018/19 über 70 Arbeitsgemeinschaften Sport in Schule und Verein realisiert.

Mit der Veröffentlichung im SVBl. LSA Nr. 4/2019, Seite 64, ist der Runderlass zur Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften Sport an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Richtlinie vom 20.04.2007.

Was ist neu?

  • Erhöhung der Stundensätze pro AG-Stunde von 7€ auf 10€
  • Erhöhung der Stundensätze pro AG-Doppelstunde von 10€ auf 15€
  • Aufnahme von nichtschulischen Vergleichswettkämpfen – Bei Teilnahme kann eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden (25€ pro Wettkampf; max. 2 Wettkampftage)
  • Einreichung des erweiterten Führungszeugnisses (ab Schuljahr 2019/2020)

Die Anträge zur Errichtung einer AG sind unverändert bis 30. April eines jeden Jahres beim Landesschulamt einzureichen. Zu den Antragsunterlagen ist neben der Kooperationsvereinbarung und der Kopie der Übungsleiter*in/Trainer*in-Lizenz nun auch das erweitertete Führungszeugnis im Original einzureichen. Der AG-Leitende kann dabei das erweiterte Führungszeugnis bei der zuständigen Meldebehörde kostenfrei beantragen. Dieses Bestätigungsschreiben ist durch den Verein des AG-Leitenden auszufüllen und die ehrenamtliche Tätigkeit zu bestätigen.

Alle notwendigen Formulare und Hinweise zur Beantragung auf Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung: