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Auch der Frauensportaktionstag 2021 muss leider ausfallen

Der für den 04.09.21 geplante Frauensportaktionstag findet nicht statt.

Grund sind die Beschränkungen auf Grund der Corona-Pandemie. Der Kreissportbund Salzland sieht nach sehr erfolgreichen Frauensportaktionstagen keine Möglichkeit daran anzuknüpfen. Eine Reduzierung auf die mögliche Teilnehmerzahl und die Einhaltung der Hygieneauflagen würde die Veranstaltung für alle Beteiligten so stark abwerten, dass sich der KSB, schweren Herzens und im Sinne der Gesundheit aller Beteiligten, dazu entschlossen hat, erst 2022 wieder ein solches Sportevent zu organisieren.

Infos zum Schwimmanfänger-Camp „Geh nicht unter!“ der Sportjugend Salzland

Die Corona-Pandemie hat mindestens einen gesamten Jahrgang die Möglichkeit genommen, am Schwimmunterricht teilzunehmen. Um einen kleinen Teil dazu beizutragen, die Folgen dieses Verlusts abzumildern, organsiert die Sportjugend Salzland in Zusammenarbeit mit dem Schwimmverein FSV Nienburg und der Bernburger Wasserwacht ein 10-tägiges Schwimmanfänger-Camp für Kinder der Jahrgänge 2010, 2011, 2012 und 2013.

In den Sommerferien finden von Montag, den 16.08. bis Freitag, den 27.08.2021, werktags täglich zwei Durchgänge des Schwimmlerncamps in der Saaleperle Bernburg statt. Dabei kann zwischen den Zeiträumen 12:00 – 15:00 Uhr (Kurs 1) und 15:00 – 18:00 Uhr (Kurs 2) gewählt werden. Die Schülerinnen und Schüler erwartet ein abwechslungsreiches Programm aus spielerischen Trainingseinheiten und bewegten Freizeitangeboten. Das Ziel der Schwimmwochen ist es, den teilnehmenden Kindern ihre Schwimmfähigkeit mit dem “Seepferdchen” zu bescheinigen.

Keine Teilnahmegebühr!
Die Teilnahmegebühr von 100,- € zur Kostendeckung der Schwimmkurse werden über das Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ und Spenden des Rotary Club Bernburg-Köthen abgesichert.

Falls ihr Kind pandemiebedingt in den letzten 1,5 Jahre nicht richtig schwimmen lernen konnte, sind die angebotenen Schwimmwochen der Sportjugend Salzland genau das Richtige für Sie und ihr Kind!

Interesse geweckt? Dann füllen Sie Sie das folgende Anmeldeformular aus und lassen sie es uns per Mail, Post oder Fax zukommen.

Ansprechpartner:
KreisSportBund Salzland e.V.
Am Provianthaus 4, 06406 Bernburg
Telefon: 03471 370133
Fax: 03471 364497
Mail: ksbsalzland@t-online.de
Website: www.ksbsalzland.de

 

Sportabzeichentag in Schönebeck am 20.07.2021

Alle interessierten Sportfreundinnen und Sportfreunde erhalten die Möglichkeit, am 20.07.2021 in Schönebeck im Stadion von Union 1861 Schönebeck (Magdeburger Straße 176, 39218 Schönebeck) von 08.00 bis 18.00 Uhr das Deutsche Sportabzeichen (DSA) abzulegen.

Das deutsche Sportabzeichen ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und wird für überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit in Form eines Ordens verliehen. Der Sportabzeichentag ist eine traditionelle Sportveranstaltung im Salzlandkreis, die der KreisSportBund (KSB) Salzland e.V. durchführt.  In diesem Jahr fand bereits im Juni, am 09.06., ein Sportabzeichentag in Bernburg statt, bei den 83 Sporttreibende teilnahmen. 

Um das deutsche Sportabzeichen am 20.07. zu erlangen, müssen die Teilnehmer*innen gewisse Anforderungen in den Disziplingruppen „Kraft“, „Schnelligkeit“, „Ausdauer“ und „Koordination“ erfüllen, die sich je nach Alter und Geschlecht differenzieren. Der Nachweis der Schwimmfertigkeit ist obligatorisch für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens und sollte am Veranstaltungstag vorgelegt werden. Mehr Informationen zum Sportabzeichen kann hier eingesehen werden.

Folgende Übungen können an diesem Tag im Unioner Stadion absolviert werden:

  • Ausdauer: 800m oder 3000m
  • Kraft: Schlagball, Wurfball, Medizinball oder Kugelstoßen
  • Sprint: 30m, 50m oder 100m Lauf
  • Koordination: Hochsprung, Weitsprung, Zonenweitsprung, Schleuderball, Seilspringen

Auch Menschen mit Behinderung können das Deutsche Sportabzeichen erwerben. Der KSB Salzland als Organisator bittet aber diesbezüglich vorab Kontakt mit der Geschäftsstelle aufzunehmen.

Der Sportabzeichentag ist gleichzeitig auch ein Termin zur Schulung für DSA-Prüfberechtigte. So haben Prüfende die Möglichkeit ihre Prüflizenz an diesem Tag zu verlängern, wenn sie dem KSB Salzland als Prüfer zur Seite stehen.

Ansprechpartner:
KreisSportBund Salzland e.V.
Am Provianthaus 4, 06406 Bernburg
Telefon: 03471 370133
Mail: ksbsalzland@t-online.de
Website: www.ksbsalzland.de

Colin Martinius neuer Vorsitzender der Sportjugend Salzland

Die Kreissportjugend Salzland hat mit dem 19-jährigen Colin Martinius einen neuen Vorsitzenden seit dem gestrigen Abend. Beim am 30.06. stattfindenden Kreissportjugendtag wählten die 23 anwesenden Delegierten Colin einstimmig zum Vorsitzenden und schenkten ihn somit das Vertrauen für die nächsten vier Jahre. 

Zuvor wurde der alte Vorstand um Vorgängerin Claudia Schmid-Stahmann, die sich am Mittwoch nicht mehr für den Vorsitz aufstellte, entlastet. Im Zuge dessen wurden die scheidenden Mitglieder Tanja Knauf und Stefan Peters für ihre langjährige Mitarbeit im Vorstand der Sportjugend mit der Ehrenurkunde der Sportjugend Sachsen-Anhalt. Claudia Schmid-Stahmann ist dagegen als Beisitzerin weiterhin für den Vorstand tätig.

 

Der neue Vorstand der Sportjugend des KSB Salzland e.V.

(v.l.n.r.): Mathias Nary (1. stellvertretender Vorsitzender), Jugendsprecherin Isabell ‚Hoffmann, Vorsitzender Colin Martinius, Bianka Nemitz (Schriftführerin), Beisitzerin Claudia Schmid-Stahmann, Martina Huhnstock (2. stellvertretende Vorsitzende) und Gudrun Lucke (Kassenwartin).

Neuer Spiel- und Sportkatalog der Sportjugend Salzland

Die Sportjugend Salzland hat die coronabedingte Sportpause genutzt und das Inventar des Kreissportbund Salzland / Sportjugend Salzland katalogisiert. Ziel war es, unseren Sportvereinen im Salzlandkreis, aber auch den Kitas oder Schulen, einen anschaulicheren Überblick über die Spiel- und Sportgeräte zu ermöglichen. Neben der Ausleihe von diversen Spiel- und Sportangeboten wird auch Kinderschminken, Keramik bemalen oder das Anfertigen von Glitzertattoos als kreative Alternative für Veranstaltungen mit angeboten. 

Spiel – und Sportkatalog der Sportjugend

Ein besonderer Dank geht für die Erstellung des Katalogs an unsere Mitarbeiterin der Sportjugend Saskia Krebsz. 

14. Corona-Eindämmungsverordnung tritt in Kraft. Weitere Lockerungen für den Amateursport.

Seit dem 17. Juni ist die 14. Eindämmungsverordnung des Landes in Kraft. Sie trägt dem in Sachsen-Anhalt weiter deutlich rückläufigen Infektionsgeschehen Rechnung. Die für den Sport wohl wesentlichste Erleichterung ist die Aufhebung der Testpflicht für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn diese schulpflichtig und zweimal pro Woche in der Schule getestet sind. Das erspart viele Testungen beim Training und Wettkampf für Kinder und Jugendliche. Ebenfalls hilfreich: Für kontaktfreien Sport und Kontaktsport gibt es keine unterschiedlichen Regelungen mehr. Generell gilt für alle öffentlichen Sportanlagen die Regel eine Person pro 10 m². Damit können jetzt doppelt so viele Sportlerinnen und Sportler wie bisher in die Sport- und Schwimmhallen.

Laut §11 „Sportstätten und Sportbetrieb“ ist der organisierte Sportbetrieb (kontaktfrei und Kontaktsport) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, einschließlich Frei- und Hallenbädern, unter Einhaltung bestimmter Maßgaben wieder vollständig möglich. Der LSB Sachsen-Anhalt begrüßt die neuen Reglungen für das Sporttreiben in den Vereinen. Lediglich für den Wettkampfbetrieb hatte man größere Lockerungen erhofft.

Hier die Auslegung der Regelungen der 14. Landesverordnung für den Sport im Einzelnen:

Belegung von Sportanlagen:
Training und Wettkämpfe im organisierten Sport (kontaktfrei und Kontaktsport) sind unter Einhaltung der Regel eine Person/je 10 m² möglich. Die Festlegung zur Höchstbelegung erfolgt durch den Betreiber der Sportanlage. Die Maximale Höchstbelegung sind 500 Personen in geschlossenen Sportanlagen und 1.000 Personen im Freien (§3 Abs. 2). Dabei bleibt die Führung von Anwesenheitslisten zur Kontaktnachverfolgung (§ 1 Abs. 3) verpflichtend (Ausnahme: Berufs- und Kadersportler*innen, Sportschüler*innen).

Testung bei Nutzung von Sportanlagen:
Weiterhin besteht Testpflicht beim Betreten der Sportanlagen für das Training in geschlossenen Räumen sowie generell bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen und im Freien. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis Vollendung 18. Lebensjahr (Laut § 2 Abs. 2), wenn diese schulpflichtig und zweimal pro Woche in der Schule getestet sind, sowie vollständig geimpfte und genesene Personen. Keine Testpflicht für alle besteht beim Training im Freien.

Zusätzliche Lockerungen ab 27. Juni möglich:
Weitere Lockerungen für den Sport regelt der § 16 „Verordnungsermächtigung“. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz an zehn aufeinanderfolgenden Tagen von unter 35 entfällt die Testpflicht für den Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nach §11 Abs.1, 3 und 4 mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen.
Da die Wirkung diese 10-Tage-Regel erst mit Veröffentlichung der Verordnung (16. Juni) beginnt, kann die Testpflicht bei Erfüllung der genannten Bedingungen frühestens ab 27. Juni entfallen. Liegt der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 35 gelten die vorherigen Regeln zur Testpflicht.

+++Wichtig+++:
Für alle Formen des organisierten Sportbetriebs gilt weiterhin, dass die Nutzung der Sportanlage oder des Schwimmbades die Freigabe durch den Betreiber erfordert! Auch die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist weiter sicherzustellen, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht. Die Hygieneanforderungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, müssen zwingend eingehalten werden!
Bei Wettkämpfen und Sportveranstaltungen ist ein detailliertes Hygienekonzept notwendig.

Die Verordnung tritt am 18. Juni 2021 in Kraft und gilt bis zum 14. Juli 2021.

 Hier die 14. Landesverordnung im Wortlaut.

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt – Frank Löper

13. Landesverordnung tritt in Kraft. Was bedeuten die neuen Lockerungen für den Sport

UPDATE 02.06.2021: Die Verordnung zur Änderung der 13. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ermöglicht im Paragraf §13 weitere Lockerungen im Sport, bei Inzidenzen unter 35 an mindestens 5 Tagen hintereinander! Der Salzlandkreis unterschreitet diese Voraussetzung ab den 02. Juni. Die wichtigsten Punkte für den Sport sind in der Änderungsverordnung gelb markiert und auf der Homepage des LSB Sachsen-Anhalt nochmal zusammengefasst. 


In Sachsen-Anhalt greifen seit heute (25. Mai) im Rahmen der 13. Landesverordnung zahlreiche Lockerungen in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aneinander folgenden Tagen unter 100 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Ab dem 27.05.2021 gilt die 13. Landesverordnung auch im Salzlandkreis und setzt die derzeit gültige Bundesnotbremse außer Kraft. 

Was der Paragrafen-Dschungel für den Sport und das Sportreiben konkret bereithält, lesen Sie hier…

Training und Wettkämpfe im Freien bis 25 Personen möglich
„Individualsport ist weiter möglich, ebenso der Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien in Gruppen bis 25 Personen, dies gilt auch für den Kontaktsport. Nur die Trainer und Verantwortlichen benötigen einen gültigen negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Zusätzlich ist nun außerhalb des Trainingsbetriebs organisierter kontaktfreier Sportbetrieb im Freien mit höchstens 25 Personen erlaubt. Hier benötigen alle Personen einen Test“, so lautet die offiziellen Pressemitteilung des Landes. Das heißt im Klartext für Sportvereine: Nicht nur das Training sondern auch Wettkämpfe im Freien mit maximal 25 Personen (einschließlich Trainer*in) sind möglich. Im Unterschied zum Training benötigen beim Wettkampf aber nicht nur die Trainer*in und die Verantwortlichen sondern alle am Wettkampf teilnehmenden Personen einen gültigen negativen Corona-Schnelltest.

Kontaktfreier Sport Indoor mit max. 10 Personen
Laut Pressemitteilung des Landes ist auch „im Innenbereich der Trainingsbetrieb des organisierten kontaktfreien Sports in Gruppen erlaubt, wobei die zulässige Personenzahl auf eine Person je 20 angefangene m², höchstens aber auf 10 Personen begrenzt ist.“ Demnach ist auch in Sporthallen und anderen Indoor-Sporträumen das kontaktfreie Gruppentraining bis max. 10 Personen (zuzüglich Trainer*in) möglich, wenn je Person 20 m² Hallenfläche zur Verfügung stehen. Als kontaktfreier Sport gelten auch kontaktfreie Trainingsformen von klassischen Kontaktsportarten. Alle Teilnehmenden müssen einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) nachweisen.

Reha-Sport Oudoor mit max. 25 und Indoor mit max. 10 Personen
Ärztlich verordneter Rehabilitationssport ist kontaktfrei im Freien mit bis zu 25 Personen (einschließlich Trainer*in) und in geschlossenen Räumen mit höchstens 10 Personen (zuzüglich Trainer*in) möglich. Bei Reha-Sport Indoor sind für alle Teilnehmenden negative Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) erforderlich.

Schwimmtraining für Vereine wird wieder möglich
Bei stabilen Inzidenzwerten unter 100 sind auch Badeanstalten, Schwimmbäder und Heilbäder in Sachsen-Anhalt wieder offen. Somit wird reguläres Schwimmtraining für Vereine wieder möglich. Für Innenbereiche gilt allerdings eine Zugangsbeschränkung auf eine Person je 20 Quadratmeter. Es besteht Testpflicht und die Pflicht zum Führen eines Anwesenheitsnachweises.

Wichtig: Für alles bisher genannten Formen des organisierten Sportbetriebs gilt auch weiterhin, dass die Nutzung der Sportanlage oder des Schwimmbades die Freigabe durch den Betreiber erfordert!

Bei Inzidenzwerten unter 50 sind auch Zuschauer möglich
Sinkt die Inzidenz in Landkreisen oder kreisfreien Städten unter 50, sind im Trainingsbetrieb des organisierten Sports auch Zuschauer zugelassen und zwar maximal 100 im Außen- und maximal 50 im Innenbereich. Auch hier sind ein gültiger Schnelltest und die Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung zwingend erforderlich.

Vollständig Geimpfte und Genesene von Testpflicht ausgenommen
Die erforderlichen Anwesenheitsnachweise und Nachweise der Selbst- bzw. Schnelltests bleiben generell bestehen. Wo eine Testpflicht vorgesehen ist, sind Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen das Corona-Virus verfügen genauso wie nachweislich Genesene ausgenommen. Ein vollständiger Impfschutz oder die überstandene Infektion muss dort, wo eine Testpflicht vorgeschrieben ist, schriftlich oder in digitaler Form nachgewiesen werden.

Modellprojekte im Sport sind möglich
Indes hat das Sportministerium des Landes grünes Licht für weitere Spitzen-und Breitensportveranstaltungen mit Zuschauern gegeben. So können die drei verbleibenden Heimspiele des Handball-Bundesligisten SC Magdeburg vor jeweils maximal 1.500 Zuschauern stattfinden. Auch die Durchführung der Sachsen-Anhalt-Spiele am 29. und 30. Mai 2021 in Magdeburg ist als Modellprojekt möglich. Weitere Modellprojekte können über die Landkreise und kreisfreien Städte beim Sportministerium beantragt werden.

UPDATE 02.06.2021: Die Verordnung zur Änderung der 13. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ermöglicht im Paragraf §13 weitere Lockerungen im Sport, bei Inzidenzen unter 35 an mindestens 5 Tagen hintereinander! Salzlandkreis unterschreitet diese Voraussetzung ab den 02. Juni. Die wichtigsten Punkte für den Sport sind in der Änderungsverordnung gelb markiert und auf der Homepage des LSB Sachsen-Anhalt nochmal zusammengefasst. 

Sportvereine in Sachsen-Anhalt erhalten Vereinspauschale 2021

Am gestrigen 11. Mai erfolgte die Überweisung der Vereinspauschale 2021. An 2.771 Sportvereine des Landes, die die Vereinspauschale im Rahmen ihrer Bestandserhebung zum Jahreswechsel beantragt hatten, konnten insgesamt 2.882.707,60 Euro ausgereicht werden. Die Vereinspauschale ist eine wichtige Säule der Sportförderung in Sachsen-Anhalt.

Der Versand der dazugehörigen Bewilligungsbescheide erfolgt zeitnah nach der Überweisung per Email. Vereine, die keine bzw. eine fehlerhafte Mailadresse in der LSB-Mitgliederdatenbank IVY hinterlegt haben, erhalten den Bescheid in den nächsten Tagen auf dem Postweg. Sportvereine, die die Vereinspauschale beantragt, bisher aber noch keinen gültigen Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit in der LSB-Mitgliederdatenbank hinterlegt haben, können die Vereinspauschale erst nach Vorlage des aktuellen Freistellungsbescheides erhalten.

Hintergrund:
Im Bundesland erhalten gemäß Sportfördergesetz die im LSB Sachsen-Anhalt organisierten Vereine pro Jahr eine Pauschalförderung zur Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Die Höhe der Mittel richtet sich nach festgelegten Kriterien, wie etwa die Anzahl der Mitglieder. Hinsichtlich dieses Kriteriums erfolgt ab 2021 eine Erhöhung um 50 Cent pro Jahr und Mitglied. Künftig erhalten Vereine im Rahmen der Vereinspauschale für einen Erwachsenen dann 1,50 Euro jährlich, für ein Kind oder einen Jugendlichen sind es 5,50 Euro.

Die vom Land im April 2021 angekündigte zusätzliche „Corona-Pauschale“ in Höhe von 10 Euro je erwachsenem Vereinsmitglied und 20 Euro je Kind. bzw. Jugendlichen für 2021, kommt abweichend von der ursprünglichen Information separat zur Auszahlung. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen (Ergänzung in der Ausführungsverordnung zum Sportfördergesetz) gegeben sind, kann auch die „Corona-Pauschale“ an die Vereine zur Auszahlung kommen. Der LSB Sachsen-Anhalt rechnet Ende Mai/Anfang Juni 2021 mit der Überweisung an die Vereine.

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt – Frank Löper

12. Landesverordnung schafft Freiräume ab Inzidenz unter 100

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 7. Mai mit der 12. Landesverordnung neue Freiräume für das Sportreiben in den Vereinen bei Inzidenzwerten unter 100 geschaffen. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100, gelten für den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt die folgenden Regelungen.

 

Paragraf 8 der 12. Landesverordnung beschreibt die wesentlichen zulässigen Sportangebote wie folgt:
1. kontaktfreier Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand,
2. Sportbetrieb von Berufssportlern,
3. Sportbetrieb von Kaderathletinnen und Kaderathleten, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1 oder Nachwuchskader 2 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes oder einem Landeskader eines Landesfachverbandes des LSB Sachsen-Anhalt e. V. angehören sowie Schüler der Eliteschulen des Sports,
4. Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien in Gruppen bis höchstens 25 Personen, einschließlich des Trainers.

Bei Inzidenzwerten unter 100 bedeutet das für Sportvereine im Klartext, dass im Freien in Gruppen bis zu 25 Personen (einschließlich des Trainers) unabhängig vom Alter trainiert werden kann! Die Trainer des in Punkt 4 zugelassenen Sportbetriebs in Gruppen bis höchstens 25 Personen müssen einen Anwesenheitsnachweis führen. Das heißt, zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen sind der Vor- und Familienname, die vollständige Anschrift, die Telefonnummer sowie der Zeitraum und der Ort des Aufenthalts der Teilnehmenden in Textform zu erheben. Die Trainer dürfen die Sportstätte nur nach einer Testung mit negativem Testergebnis betreten. Die Trainer müssen ihre Bescheinigungen oder den Selbsttest bei einer Vor-Ort-Kontrolle auf Verlangen der zuständigen Gesundheitsbehörde vorlegen.

Neben Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen das Corona-Virus verfügen, sind auch Genesene von der Testpflicht ausgenommen. Als Genesener gilt derjenige, bei dem die positive Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Ein vollständiger Impfschutz oder die überstandene Infektion muss dort, wo eine Testpflicht vorgeschrieben ist, schriftlich oder in digitaler Form nachgewiesen werden.

Für den im Rahmen der 12. Landesverordnung zugelassen Sportbetrieb gilt wie bisher:

1. Die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sicherzustellen, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht;
2. Hygieneanforderungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten und
3. Zuschauer sind nicht zugelassen!

Landkreise und kreisfreie Städte können zudem wieder zeitlich befristete Modellprojekte, auch in geschlossenen Räumen, bei dem Ministerium beantragen, dessen Geschäftsbereich die projektierten Veranstaltungen, Einrichtungen oder Angebote überwiegend zuzuordnen sind, im Falle des Sports also beim Ministerium für Inneres und Sport.
Bei den Modellprojekten müssen eine lückenlose Testung, vorzugsweise IT-gestützte Prozesse zur Kontaktnachverfolgung und zum Testnachweis, eine räumliche Abgrenzbarkeit und eine enge Rückkopplung an den öffentlichen Gesundheitsdienst sichergestellt sein.

Die 12. Verordnung tritt am bereits am Samstag, 8. Mai 2021, in Kraft und gilt bis einschließlich 24. Mai.

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt – Frank Löper

ONLINE-Beratung Sportstättenbauförderung am 08. Juni 2021

Der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. bietet auch in diesem Jahr für bauwillige Sportvereine eine zentrale OnIine-Informationsveranstaltung zur Beantragung von Fördermitteln für den Sportstättenbau an.

Die Veranstaltung am Dienstag, den 08.06. ist in zwei Teile gegliedert:

Teil 1: 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr:
Antragsverfahren zum Erhalt von Fördermitteln beim Land und Lotto.
Referentin: Anne Roeloffs

Teil 2: 18:45 Uhr bis 20:15 Uhr:
Antragsverfahren zum Erhalt der RELE-Förderung des ländlichen Raumes
Referent: Robert Bothe

Es besteht die Möglichkeit sowohl an beiden Teilen als auch nur an einem Vortrag teilzunehmen. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Es ist jedoch eine vorherige Anmeldung per Mail an: roeloffs@lsb-sachsen-anhalt.de erforderlich.
Bitte geben Sie in der Mail folgende Angaben an: Vereinsname, Personenname, Mailadresse sowie an welchem Vortrag sie teilnehmen möchten.

Ansprechpartner:
Referentin Sportstätten, Sport und Umwelt
Anne Roeloffs
03 45/52 79 155
roeloffs@lsb-sachsen-anhalt.de