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NEUSTART SPORT 2022 – Zusätzliche Millionenhilfen für Sportvereine in Sachsen-Anhalt

Der Sportbetrieb in Sachsen-Anhalt musste sich auch im Jahr 2021 auf zahlreiche Auswirkungen der Corona-Pandemie einstellen. Viele Ehrenamtliche und Mitglieder im Vereins- und Breitensport sind am Ball geblieben und haben sich mit großem Einsatz engagiert. Mit der Initiative „Neustart Sport 2022 – Sachsen-Anhalt in Bewegung“ will das Land Sachsen-Anhalt die Sportvereine und Verbände finanziell unterstützen. Dafür stehen aus dem Corona-Sondervermögen des Landes insgesamt 4,4 Millionen Euro zur Verfügung.

Sportministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit diesen Mitteln wollen wir die Sportvereine dabei unterstützen, dass sie gut durch die Pandemie kommen. Sie sollen durch aktive Vereinsarbeit ihre Mitglieder reaktivieren sowie neue Mitglieder gewinnen können, damit mehr Menschen in unserem Land sportlich aktiv werden. Das muss unser gemeinsames Ziel sein.“

Nach Abstimmung mit dem Landessportbund Sachsen-Anhalt (LSB) erhalten alle Sportvereine im Frühjahr 2022 eine zusätzliche Unterstützung. Deren Höhe ist abhängig von der Anzahl ihrer Mitglieder. Für jedes erwachsene Vereinsmitglied gibt es 10 Euro; für jedes Kind beziehungsweise jeden Jugendlichen 15 Euro.

LSB-Präsidentin Silke Renk-Lange: „Nachdem unsere Vereine bereits 2021 unbürokratisch Unterstützung für ihre zusätzlichen Aufwendungen in der Pandemie erhalten haben, zeigen die politisch Verantwortlichen im Land erneut, dass ihnen Sport und Bewegungsangebote gerade in der Pandemie sehr wichtig sind. Mit den zusätzlichen finanziellen Hilfen für den Neustart 2022 erhalten die zumeist ehrenamtlich geführten Sportvereine einen zusätzlichen Motivationsschub für die Gestaltung sportlicher Angebote zur Neu- und Wiedergewinnung von Mitgliedern.“

Auch der Erwerb neuer Trainer- und Übungsleiterlizenzen in diesem Jahr soll jeweils mit 100 Euro unterstützt werden, wenn die Lizenzen vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannt werden. Einen zusätzlichen Bonus erhalten all jene Vereine, die im Jahr 2022 ein Mitgliederwachstum erzielen können. Dieser Bonus soll Anfang 2023 an die Vereine gezahlt werden. Sämtliche Mittel sollen unbürokratisch und ohne gesondertes Antragsverfahren über den LSB Sachsen-Anhalt an die Vereine ausgezahlt werden.

Quelle: Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt an die Kreis- und Stadtsportbünde

Silvesterläufe 2021 im Überblick und 2. Auflage der Lauf-Challenge „In 80 Tagen um die Welt“

Auch wenn die aktuelle Landesverordnung den Sportbetrieb im Land wieder vermehrt einschränkt, haben Sportinteressierte wieder die Möglichkeit das Jahr 2021 läuferisch im Salzlandkreis ausklingen zu lassen. Neben den ein oder anderen stattfindenden Silvesterlauf, besteht ab Silvester auch wieder die Möglichkeit, bei der Lauf-Challenge „In 80 Tagen um die Welt“ teilzunehmen und etliche Kilometer für den guten Zweck zu sammeln.

Termine Silvesterläufe (31.12.):

 
Ort Startzeit Ausrichter/Verein weitere Infos
Sportplatz Atzendorf Nordic-Walking 09:30 Uhr;
Diverse Laufstrecken ab 10:00 Uhr (1km, 2km, 4km & 7,5km)
ZLG Atzendorf e.V. Einladungsschreiben
Sportplatz Neuborna (Bernburg) 10.30 Uhr mit Streckenlänge 2,4km und 5,9km (Laufen, Nordic-Walking und Radfahren möglich) SG Neuborna 62 e.V.  
Staßfurt   SV Salzland Staßfurt e.V. Informationen aus der Regionalpresse entnehmen
Sportplatz Wolmirsleben Nordic-Walking und diverse Laufstrecken ab 10:30 Uhr SV Wolmirsleben

Update: Der traditionelle Silvesterlauf von Union Schönebeck in Schönebeck und der Dreikönigslauf von VfL Ilberstedt in Ilberstedt finden auf Grund der aktuellen Corona-Verordnung nicht statt.

Der Polizeisportverein Bernburg e.V. sagt zwar auch seinen traditionellen Silversterkarpfenlauf in Bernburg ab, aber veranstaltet stattdessen ab Silvester (bis 20.03.2022) die zweite Auflage der Lauf-Challenge „In 80 Tagen um die Welt„. Unter dem Motto „Gemeinsam bewegen für mehr Toleranz und Miteinander“ können alle Sportinteressierte – egal ob ungeimpft, geimpft oder geboostert – mitmachen und läuferisch Kilometer für den guten Zweck sammeln. Alle weiteren Informationen zur Charity-Lauf-Challenge sowie Infos zur Anmeldung können auf der Veranstaltungsseite www.salzland-läuft.de entnommen werden.

Vertragserweiterung der Sportversicherung

Die Mitglieder des Hauptausschusses des LSB Sachsen-Anhalt haben am 20. November 2021 in Bernburg einstimmig eine Vertragserweiterung mit einhergehender Beitragsanpassung der Sportversicherung des LSB Sachsen-Anhalt um 20 Cent pro Mitglied von 2,77 Euro auf 2,97 Euro beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde der Versicherungsvertrag erweitert. Die Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung und für Mietsachschäden sowie die Höchstsumme der Unfall-Invaliditätsleistung wurden deutlich angehoben und ein erweiterter Strafrechtschutz eingeschlossen.

 

Zur Sportversicherung sind konkret folgende Erweiterungen beschlossen worden:
1. eine Erhöhung der Versicherungssumme in der Allgemeinen Haftpflicht auf 10 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
2. eine Erhöhung der Versicherungssummen für Mietsachschäden durch Brand/Explosion an unbeweglichen Sachen auf 5 Mio. €, sonstige Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen auf 500.000 € sowie Mietsachschäden an sonstigen beweglichen Sachen auf 50.000 €
3. der Einschluss des erweiterten Straf-Rechtsschutzes mit der Versicherungssumme 500.000 € je Schadenfall und
4. eine Erhöhung der Höchstleistung in der Unfallversicherung von 150.000 € auf 225.000 € (die maximale Invaliditätsleistung wird ab 75% Invaliditätsgrad gewährt)

Die Erweiterungen gelten bereits ab 20. November 2021 ohne das ein Mehrbeitrag dafür berechnet wird.
Der neue jährliche Versicherungsbeitrag von 2,97 Euro gilt dann ab dem 1. Januar 2022.

Ausführliche Informationen zu den Leistungen der Sportversicherung des LSB Sachsen-Anhalt finden Sie hier:

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt – Frank Löper

15. Landesverordnung: Sport weiterhin möglich!

Seit dem 24. November gilt in Sachsen-Anhalt die nunmehr 15. Landesverordnung zur Eindämmung des Corona-Virus. Die für den Sport und das Sportreiben in Sachsen-Anhalt wohl entscheidende Aussage ist: Der Sport im Verein bleibt weiterhin möglich! Lediglich die Bedingungen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage verschärft. Für Wettkämpfe im Freien gilt weiterhin das 3G-Prinzip. Für Training im Freien sind keine Testungen der Teilnehmenden notwendig. Für Sport in geschlossenen Räumen wurde ein verpflichtendes 2G-Zugangsmodell eingeführt. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. 

Maßgeblich für den Sport ist der § 11 „Sportstätten und Sportbetrieb“ der 15. Landesverordnung. Darin gibt es für den Sport im Freien keine Änderungen zur bisherigen Regelung. Er besagt, dass der organisierte Sportbetrieb (Training) auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und mit Führen von Anwesenheitslisten ohne Testungen weiter stattfinden darf. Für die Durchführung von Wettkämpfen im Freien gilt die 3G-Regel (genesen, geimpft, getestet). Von der Testpflicht ausgenommen sind hier Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen (§2, Absatz 2).
Die Freigabe der Sportanlagen und die Festlegung der Höchstbelegung erfolgt weiterhin durch den Betreiber der Sportanlage. Ausnahmeregelungen gelten für Berufssportlern, Kaderathleten, Schüler der Eliteschulen des Sports sowie für Rettungsschwimmer und Sportstudenten.

Für den Sport in geschlossenen Räumen greift der § 2a der neuen Verordnung. Er schreibt abweichend vom Sport im Freien ein verpflichtendes 2G-Zugangsmodell für den organisierten Sportbetrieb in geschlossenen Räumen vor. Das bedeutet, Zugang zum Indoor-Sport haben Erwachsene nur, wenn sie geimpfte oder genesene sind. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unterliegen nicht dem 2G-Zugangsmodell und dürfen trotzdem beim Indoor-Sport dabei sein.
Ausnahmeregelungen gelten auch hier für Berufssportlern, Kaderathleten, Schüler der Eliteschulen des Sports, für Rettungsschwimmer und Sportstudenten sowie für den ärztlich verordneten Reha-Sport und den Schulsport.

Für sportliche Großveranstaltungen, wie z. B. Handball-Bundesligaspiele oder Drittligapartien im Fußball, regelt Absatz (3) des § 11 die zulässigen Zuschauerzahlen entsprechend der Kapazität der Sportanlage. Auch hier 2G in der Halle und 3G im Freien.

Die 15. Landesverordnung tritt heute in Kraft und ist bis einschließlich 15. Dezember 2021 gültig. Detaillierte Formulierungen und Regeln für Sonderfälle entnehmt Ihr bitte der hier hinterlegten 15. Landesverordnung:

PDF-Datei15. Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt (23-11-2021)


Häufig gefragt wurde: Wie verhält es sich mit Umkleidekabinen bei Wettkämpfen im Freien (z. B. beim Punkspiel im Fußball)?
Antwort des Sportministeriums: Die Nutzung von Umkleidekabinen ist in der 15. Eindämmungsverordnung nicht ausdrücklich geregelt. Gegen eine Einbeziehung in § 2a Abs. 1 Nr. 10 (Red.: 2 G-Regel für organisierter Sportbetrieb Indoor) spricht, dass nach der Begründung zur 14. Eindämmungsverordnung zum organisierten Sport „alle sportlichen Aktivitäten [gehören], die unter Anleitung eines Verantwortlichen geschehen“. Dabei wird die erhöhte Infektionsgefahr mit der räumlichen Nähe der Sporttreibenden und zum Teil deren körperlichen Kontakt begründet. Demgegenüber fallen nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit weniger als 50 Teilnehmern nicht unter die 2-G-Regel.
Im Klartext: Es gilt keine 2G-Regel in Umkleidekabinen für den Sport im Freien!

Eine weitere häufig gestellte Frage lautete: Müssen Trainer*innen/ Übungsleiter*innen beim Training im Freien getestet sein?
Antwort des Sportministeriums: Eine Verpflichtung zur Testung von Trainern/Übungsleitern beim Training in Freien wird nicht gesehen. Vielmehr gelten insofern die gleichen Vorgaben wie für Sporttreibende.
Im Klartext: Für alle Sportreibenden (inklusive Trainer*innen und ÜL) gilt beim Training im Freien ausschließlich das Einhalten der Hygienevorschriften, Abstand halten und das Führen von Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Kontakten. Testungen der Trainer*innen und ÜL beim Training im Freien sind nicht gefordert!

 

LSB-Bestandserhebung und Beantragung der Pauschalförderung 2022

Ab sofort besteht in der Vereinsverwaltungsdatenbank des LSB Sachsen-Anhalt (IVY) für alle Mitgliedsvereine bis zum 31. Dezember 2021 die Möglichkeit zur Durchführung der Bestandserhebung sowie die Möglichkeit an gleicher Stelle die Pauschalförderung zu beantragen. Die Daten der Bestandserhebung der Sportvereine bilden die Grundlage der zentralen Mitgliederstatistik des LSB Sachsen-Anhalt, die jeweils zum Stichtag 01.01. erstellt wird. Sie sind die Grundlage für jegliche Form der Sportförderung laut Sportfördergesetz des Landes und der entsprechenden Ausführungsverordnung. Die Angaben zur Bestanderhebung gilt es daher mit äußerster Sorgfalt zu erstellen und zu prüfen.

Neben den Mitgliederzahlen gehören zur Bestandserhebung des Vereins auch die Prüfung und Aktualisierung der Stammdaten des Vereins und der Angaben zu den Vereinsvorständen sowie die Prüfung der Gültigkeit von Lizenzen für Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter. Darüber hinaus ist es für die Pauschalförderung wichtig, den Freistellungsbescheid des Vereins zu prüfen sowie das Vorhandenseins notwendiger Dokumente, wie z.B. den gültigen Übungsleitervertrag oder den unterzeichneten Ehrenkodex zu kontrollieren.

Als Unterstützung bietet der Landessportbund ein Online-Seminar „Schritt für Schritt zur IVY-Bestandserhebung“ am 17.11.2021 & 14.12.2021 jeweils von 18:30 -20:00 Uhr.  Ihre Anmeldung (Name, Verein und E-Mailadresse) senden Sie bitte per E-Mail an wachholz@lsb-sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen und Hilfen zur Durchführung der Online-Bestandserhebung können hier eingesehen werden. 

In der KSB-Geschäftsstelle steht Ihnen unser stellv. Geschäftsführer, Markus Becker, telefonisch unter 0371 37 01 33 oder per E-Mail an ksbsalzland-sv@t-online.de zur Verfügung. 

Antragsaufruf für EU-Sportstättenbauförderung RELE 2022

Der Antragsaufruf für eine EU-Sportstättenbauförderung über RELE im Jahr 2022 wurde veröffentlicht.

Hier die Eckdaten des EU-Förderprogramms (RELE):

  • Antragsteller kann Sportverein oder Gemeinde sein
  • Vorhaben in Gemeinden/Ortsteilen mit bis zu maximal 10.000 Einwohnern
  • Sportstätten mit überwiegend nicht schulischer Nutzung
  • Sportstätten und Ausstattungen, die nicht dem kommerziellen Sport dienen
  • Die Bevölkerungs- sowie die Mitgliederentwicklung der letzten vier Jahre (2017-2020) dürfen nicht schlechter als Minus 10 % sein
  • Anteilsfinanzierung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis zu 90%
  • Amateursportvereine: min. 1.000€ & max. & 100.000€ / Kommunen: min. 5.000 € & max. 100.000 €
  • Antragsschluss ist der 15.11.2021 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
    • ALFF Mitte (Halberstadt): LK Harz und LK Salzlandkreis (Staßfurt & Aschersleben)
    • ALFF Mitte (Wanzleben): LK Börde und LK Salzlandkreis (Bernburg & Schönebeck)

Weiterführende Informationen sowie Dokumente finden Sie unter folgendem Link:  EU: „ELER / RELE“ & „LEADER“ Bei Fragen und Problemen nehmen Sie gerne mit Herrn Robert Bothe ( bothe@lsb-sachsen-anhalt.de /  03 45/52 79-210) Kontakt auf.

 

Spaßige Schwimmwochen mit der Sportjugend Salzland gehen erfolgreich zu Ende

Auch wenn der letzte Tag des Schwimmanfänger-Camps durch die Witterung sprichwörtlich ins Wasser fiel, konnten alle am Ende 53 teilnehmenden Kinder stolz darauf in den letzten 10 Tage erhebliche Fortschritte im Schwimmen gemacht zu haben.

Denn der Großteil der Teilnehmenden konnte zu Beginn des Schwimmkurses sich überhaupt nicht über das Wasser halten oder hatte sogar erhebliche Angst davor.

Und das es den Kindern Spaß gemacht hat, zeigt die täglich rege Beteiligung am Schwimmcamp trotz der herbstlichen Temperaturen (teilweise 17 Grad bei 21 Grad Wassertemperatur). So konnte bei fast jedem Kind an allen zehn Tagen ein Kreuz in der Anwesenheitsliste gemacht werden und sogar keines der Kinder hatte sich während des Schwimmcamps krank abgemeldet. Das lag sicherlich auch daran, dass zum einen unser Partner, die Bernburger Freizeit GmbH, trotz geringen Badebetriebs das Wasser im Schwimmbecken stets anheizte und zum anderen die Wärmehalle für den Kurs zur Verfügung stellte. Ein großes Dankeschön an dieser Stelle seitens des Kreissportbundes Salzland und der Sportjugend. Darüber hinaus konnten die Kleinen in der Schwimmpausen sich stets im 6x8m großen Zelt der Sportjugend mit Tee und verschiedensten Freizeitaktivitäten aufwärmen. Auch gesunde Ernährung stand in Form von täglich verschiedenen Obstangebot auf dem Plan, um wieder zu Kräften zu kommen. Ein Dank auch hier an unsere Betreuer Pia Schauer, Sven Raschdorf, Davina Dorn und Ralf Stange, die sich fürsorglich um die kleinen Wasserratten in den Pausen kümmerten und bei Laune hielten.

Der größte Dank geht aber an die Schwimmtrainer/innen des FSV Nienburg (Frank Winkler, Deborah Voigt, Monika Klepazsewski, Christine Weidhase, Katrin Beiersdorfer, Frank Zutz, Simone Kirchner und Heiko Schumann,) und der Bernburger Wasserwacht (Klaus-Ulrich Jahn und Simone Siebert), die unter herbstlichen Bedingungen den Kindern bestmöglich das Schwimmen nähergebracht haben. Am Ende haben 20 Kinder die Anforderungen des Seepferdchen erfüllt und viele die kurz davorstanden, die aber die 25m noch zu unsicher schwammen oder das erkennbare Ausatmen ins Wasser in Bauchlage noch nicht richtig beherrschten. Die Quote resultiert sicherlich auch daraus, da gerade in den witterungsbedingten schlechten Tagen nicht wie gewünscht im Wasser trainiert werden konnte. Aber alle Teilnehmer hatten Spaß und haben sich ans Wasser gewöhnt und das Verständnis und der Dank der Eltern war groß!

Alle Teilnehmer haben nun die Möglichkeit das Schwimmen weiter zu lernen, so unter anderen in den ab 06.09. beginnenden Schwimmkursen in der Bernburger Schwimmhalle oder im nächsten Schwimmanfänger-Camp im Sommer 2022 in Bernburg, bei hoffentlich sommerlichen Temperaturen. Denn da ist sich der Kreisportbund Salzland und die Sportjugend Salzland mit den Partner schon einig, so ein Schwimmlager wieder für die Kleinen anzubieten. Sicher ist aber auch, dass es dann eine Teilnahmegebühr geben wird. Denn der jetzige Schwimmkurs konnte in der erster Linie durch das Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ finanziert werden und durch die 1000€-Spende des Rotary-Clubs Bernburg-Köthen, die aber in Person von Dietmar Bräuer schon signalisierten im nächsten Jahr wieder mit zu unterstützen. Erfreulich auch, dass das ein oder andere Kind bzw. Elternteil schon kundtat, im Anschluss Mitglied in einem Schwimmverein zu werden! Denn darauf verwies Schwimmlehrer Ulli Jahn nochmal in der Verabschiedung hin, „dass die erfüllten Anforderungen des Seepferdchens nicht bedeuten, dass das Kind schon ein sicherer Schwimmer ist und noch weiterhin beaufsichtigt werden muss. Erst das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze sei der Nachweis für sicherer Schwimmen“.

Zahlen und Fakten

  • 53 Nichtschwimmer im Alter von 6 bis 11 Jahren aus 20 verschiedenen Schulen;
  • Von den 53 Kindern haben 32 teilgenommen, die durch Corona keinen regulären Schwimmunterricht in der Schule erhalten hatten und auch nicht mehr erfahren hätten (=Zielgruppe)
  • Von der Zielgruppe haben 16, also die Hälfte, das Abzeichen Seepferdchen erhalten
  • 10 Stunden effektives Schwimmtraining trotz herbstlichen Außenbedingungen
  • 10 Schwimmtrainer/in
  • 4 Betreuer/in

MZ-Presseartikel

#ZukunftsMUT

DSEE-Programm für Engagement vor Ort für Kinder, Jugendliche und Familien

Das Förderprogramm #ZukunftsMUT geht in eine zweite Runde. Ihr setzt Euch besonders für Kinder, Jugendliche und Familien ein und möchtet gemeinsam neuen Schwung – nach den Erfahrungen rund um die Corona-Pandemie – in Euer Engagement bringen? Dann schnell einen Antrag stellen – digital und noch bis zum 30. September

Alle wichtigen Informationen zum Programm könnt ihr auf der Homepage der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt finden.

Hinweis: Ihr habt Fragen zum Förderprogramm oder seid Euch nicht sicher, wie Ihr den Antrag ausfüllen sollt? Dann meldet Euch hier für unser Online-Seminar #DSEEinformiert ZukunftsMUT am 16. September um 17 Uhr  an. Wir helfen Euch gerne weiter

 

Keine pauschale Lizenzverlängerung in 2021 in Sachsen-Anhalt

Der Beschluss des Landesausschusses Bildung/Personalentwicklung des LSB Sachsen-Anhalt e.V. sieht in diesem Jahr keine pauschalen Lizenzverlängerungen analog 2020 vor. Zur Verlängerung von 2020 und 2021 ungültig gewordener Lizenzen sind Fortbildungsnachweise von mindestens 15 Lerneinheiten durch Lizenzinhaber*innen bis 31.12.2021 einzureichen.

Für alle Übungsleiter*innen, deren Lizenz 2021 ausläuft, bietet der KSB Salzland noch Weiterbildungstermine im November an:

Schönebeck, 12.11. und 13.11.2021 (15 LE)
Bernburg, 19.11. und 20.11.2021 (15 LE)
Staßfurt, 26.11. und 27.11.2021 (15LE)

Des Weiteren findet ihr hier noch zahlreiche Online-Fortbildungstermine des “LSB Netzwerk Mitteldeutschland” bis Ende des Jahres 2021. 

 

Auch der Frauensportaktionstag 2021 muss leider ausfallen

Der für den 04.09.21 geplante Frauensportaktionstag findet nicht statt.

Grund sind die Beschränkungen auf Grund der Corona-Pandemie. Der Kreissportbund Salzland sieht nach sehr erfolgreichen Frauensportaktionstagen keine Möglichkeit daran anzuknüpfen. Eine Reduzierung auf die mögliche Teilnehmerzahl und die Einhaltung der Hygieneauflagen würde die Veranstaltung für alle Beteiligten so stark abwerten, dass sich der KSB, schweren Herzens und im Sinne der Gesundheit aller Beteiligten, dazu entschlossen hat, erst 2022 wieder ein solches Sportevent zu organisieren.