Landesleistungsstützpunkte: Bewerbung bis 30. September!

Sportvereine und -verbände aufgepasst! Das Antragsverfahren für Landesleistungsstützpunkte (LSTP) 2023/2024 endet in wenigen Tagen. Bis zum 30. September 2022 müssen die Unterlagen der Vereine zur Beantragung eines LSTP über ihren jeweiligen Landesfachverband beim LSB Sachsen-Anhalt vorliegen. Nur fristgerecht eingereichte Anträge können zur Anerkennung berücksichtigt werden. Anerkannte LSTP erhalten eine Förderung von 1.000 Euro pro Kalenderjahr.

Landesleistungsstützpunkte sind Vereine, die vom Landesfachverband benannt und durch den LSB Sachsen-Anhalt bestätigt und berufen werden. Die Vereine bereiten sportlich talentierte Kinder und Jugendliche im Territorium auf eine leistungssportliche Entwicklung und Karriere in den jeweiligen Sportarten im Grundlagentraining vor. Die Vereinsbetreuung der Sportlerinnen und Sportler erfolgt durch sportartspezifisch lizenzierte Trainerinnen und Trainer.
Die aktuellen Kriterien wurden im neuen Leistungssportkonzept des LSB-Sachsen-Anhalt festgehalten und von den Mitgliedern des Hauptausschusses des LSB Sachsen-Anhalt am 6. Juli 2022 mit der Verabschiedung des neuen Konzeptes beschlossen. Das Antragsverfahren für die LSTP 2023/24 endet am 30. September 2022 mit der Vorlage der entsprechenden Unterlagen, die durch die Landesfachverbände bis dahin beim LSB Sachsen-Anhalt einzureichen sind. Die vollständigen Beantragungsunterlagen bestehen aus einem Antragsformular sowie den entsprechenden Nachweisen.

Hier noch einmal die bereits im Juli 2022 veröffentlichten Hinweise zum Ablauf des Antragsverfahrens:

  1. Information und Versendung des Antrages durch den jeweiligen Landesfachverband (LFV) an den Verein.
  2. Ausfüllen des Antrages durch den Verein.
  3. Versenden des Antrages durch den Verein an den LFV zur Bestätigung.
  4. Versand des Antrages durch den LFV bis 30.09.2022 an den LSB. Anträge, die nach dem 30.09.2022 im LSB eingehen, bleiben unberücksichtigt. (Einzige Ausnahme: Deutsche Jugendmeisterschaften, die nach dem 30.09.2022 stattfinden, werden auf Antrag des jeweiligen LFV bis zum 31.12.2022 für das Antragsverfahren als LSTP berücksichtigt.)
  5. Anerkennung durch den LSB Sachsen-Anhalt (Urkunde).
  6. Information der zuständigen KSB/SSB durch den LSB Sachsen-Anhalt.

Alle Anträge sind mit den entsprechenden Unterschriften in Papierform beim LSB Sachsen-Anhalt einzureichen.

Informationen und Rückfragen unter:
LSB Sachsen-Anhalt
Referentin Nachwuchsleistungssport
Judith Pusch
 03 45/52 79 125
 03 45/52 79 100
 pusch@lsb-sachsen-anhalt.de

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt – Frank Löper