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3. Sportkongress: Kostenfreie Online-Seminare zur Lizenzverlängerung ab den 16. März

Im Rahmen des 3. Sportkongresses des LSB Sachsen-Anhalts werden zahlreiche Online-Seminare zur Lizenzverlängerung angeboten. Die ausschließliche Teilnahme an dieser Online- Wochen ist kostenfrei! Die Übersicht über die Inhalte und die Anerkennung finden sich auf unserer LSB Website. Die Anmeldung erfolgt über die Registrierung für den Sportkongress. Dort einfach beim Kongresstag „Ich nehme nur an den Online-Seminarwochen teil“ klicken.

Der Präsenztag wird mit 8 Lerneinheiten für die

  • DOSB-Übungsleiter*in-C, DOSB,
  • Vereinsmanager*in-C/-B und
  • DOSB-Übungsleiter*in-B „Sport in der Prävention“ Profil Stressbewältigung und Entspannung und Profil „Allgemeine Gesundheitsvorsorge“,
  • DOSB Jugendleiter*in Lizenzen und
  • Jugendleitercard (JULEICA).

Besonders interessant für die Sportpraxis sind die Praxisräume am Veranstaltungstag!

Für Fragen stehen wir als LSB-Team sehr gerne zur Verfügung.
Ansprechperson für das Teilnehmermanagement:
Lorenz Fasold
03 45/52 79 222
sportkongress@lsb-sachsen-anhalt.de

Sportjugend Salzland sammelt für die Ukraine

Auch die Sportjugend Salzland ist über die kriegerischen Aktivitäten Russlands gegenüber der Ukraine entsetzt und hat unter der Leitung unserer stellvertretenden Vorsitzenden Martina Huhnstock eine Sammelaktion für Hilfsgüter für die Ukraine im Raum Güsten gestartet. Die Resonanz und Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger war groß. Über eine Woche lang wurden medizinische Artikel, Kleidung, Kinderspielzeug oder konservierte Nahrungsmittel gesammelt und konnte mit Hilfe eines Transporters, den die Sportjugend des KSB kostenfrei zur Verfügung stellte, abtransportiert werden.

Corona-Update: Lockerungen für den Sport ab 4. März

In Sachsen-Anhalt treten am 4. März 2022 neue Corona-Regelungen in Kraft. Das Landeskabinett hat dazu die 16. Eindämmungsverordnung beschlossen, mit der der zweite Öffnungsschritt der Bund-Länder-Runde vom Februar 2022 umgesetzt wird. Für den organisierten Sport im Bundesland beinhaltet die Verordnung wesentliche Lockerungen. Statt 2-G gilt für Training und Wettkämpfe in der Halle künftig wie für Wettkämpfe im Freien das 3-G-Zugangsmodell. Wichtig auch: die verpflichtende Kontaktnachverfolgung, also die Erfassung von Kontaktdaten in schriftlicher oder digitaler Form, entfällt generell.

Damit gelten für den Sport in Sachsen-Anhalt ab 4. März folgende Grundregeln:

  • Training im Freien: ohne Zugangsbeschränkungen möglich
  • Training in der Sporthalle: 3-G-Zugangsmodell
  • Wettkämpfe im Freien: 3-G-Zugangsmodell (inklusive Umkleidekabinen)
  • Wettkämpfe in der Halle: 3-G-Zugangsmodell

Höchstbelegung bei diesen Varianten: 50 Personen (indoor) und 200 Personen (outdoor).

Bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Personen ist künftig maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Bei Sportveranstaltungen im Freien mit mehr als 200 Personen ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Für diese Großveranstaltungen gilt das verpflichtenden 2-G-Plus-Zugangsmodell.

Bei Anwendung eines freiwilligen 2-G-Plus Zugangsmodells (§ 5 der neuen Verordnung) kann beim normalen Sportbetrieb nach nach § 14, Abs. 1, 2 und 5 vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von Anstandsregeln und von den genannten Kapazitätsbegrenzungen (50 Personen indoor und 200 Personen outdoor) abgewichen werden. Das freiwillige 2-G-Plus-Zugangsmodell gilt allerdings nicht für Sportveranstaltungen nach § 14 Abs. 3.

Die 16. Landesverordnung tritt am 4. März in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März 2022.

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt – Frank Löper

Deutsches Sportabzeichen – Infos zur Prüferausbildung 2022

Das Deutsche Sportabzeichen (DSA) ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für gute und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit. Als Prüfer*in für das Deutsche Sportabzeichen darf nur derjenige tätig werden, der im Besitz eines gültigen Prüferausweises ist.

Der Kreissportbund Salzland bietet solch eine Qualifizierung zum DOSB-Sportabzeichen-Prüfer*in am Samstag, den 09.04. in Bernburg (Sparkassen-Arena, Krumbholzallee 5, 06406 Bernburg) an. Von 09:00 bis 14:00 Uhr werden zum einen die theoretischen Inhalte vermittelt und zum anderen die Übungen praxisnah aufgezeigt. Die Veranstaltung kann dabei mit 6 LE als Fortbildung für die ÜL-C Lizenz anerkannt werden. Interessenten können sie gerne telefonisch unter 03471 370133 oder unter ksbsalzland@t-online.de melden.

Für die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung ist eine zusätzliche Prüfberechtigung notwendig. Der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband (BSSA) bietet am 21. und 24. Juni eine entsprechende Fortbildung an.

Regelmäßiges Sporttreiben, als Vorbereitung zum Erwerb des Sportabzeichens, soll Menschen mit Behinderung vielseitige sportliche Leistungen ermöglichen und vor weiteren Erkrankungen oder Verschlechterungen der Behinderung schützen. Ziel ist es, Selbstvertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit zu schaffen, Anreize zu regelmäßigem Sporttreiben zu bieten und zu selbstbestimmter, gleichberechtigter Teilhabe am Alltag beizutragen.

Der Behinderten- und Rehabilitationssportverband Sachsen-Anhalt bietet in diesem Sommer eine entsprechende Fortbildung an.
Theorie 21. Juni 2022, 16-19 Uhr (Online)
Praxis 24. Juni 2022, 8-14 Uhr (Merseburg)

Für die Ausstellung des Prüfausweises ist die Teilnahme an beiden Fortbildungsterminen erforderlich! Anmeldungen sind noch bis zum 31. Mai 2022 möglich.

 Hier könnt Ihr Euch dafür anmelden:

Informationsveranstaltungen 2022 zur Sportstättenbauförderung

Auch in diesem Jahr bietet der LandesSportBund Sachsen-Anhalt in Kooperation mit den Kreis- und Stadtsportbünden Informationsveranstaltungen zum Thema Sportstättenbauförderung an. In den regionalen Veranstaltungen im April und Mai 2022 werden die verschiedenen Förderprogramme vorgestellt und die Antragstellung Schritt für Schritt besprochen. Anmeldungen sind über die Kreis- und Stadtsportbünde ab sofort möglich.

Zu den dezentralen Informationsveranstaltungen sind alle Sportvereine recht herzlich eingeladen, die an der von Ihnen genutzten Sportstätte bauliche Veränderungen planen. Möglich sind die Sanierung von bestehenden Sportstätten, einschließlich ModernisierungErweiterung der Nutzbarkeit der Sportstätte, Umwidmung bestehender Gebäude oder Räumlichkeiten sowie der Neubau von Sportstätten.

In den Veranstaltungen werden verschiedene Förderprogramme vorgestellt sowie die Antragstellung Schritt-für-Schritt besprochen. Darüber hinaus ist ausreichend Zeit für individuelle Fragen. Selbstverständlich sind alle Veranstaltungen kostenlos. Eine Anmeldung beim durchführenden KSB oder SSB, unter Angabe von NameVereinFunktion und Mailadresse ist zwingend erforderlich. Die jeweiligen Kontaktdaten finden sie hier.

Für die zentrale digitale Veranstaltung am 24. Mai, schreiben Sie bitte eine Mail an roeloffs@lsb-sachsen-anhalt.de mit den oben stehenden Angaben.

Sportvereine, die solche baulichen Veränderungen vornehmen wollen und dazu Fördermittel beantragen möchten, können gerne an einem der folgenden Termine teilnehmen:

  • 05. April, ab 17:30 Uhr in Mertendorf (KSB Burgenland)
  • 06. April, ab 18:00 Uhr in Wittenberg (KSB Wittenberg)
  • 20. April, ab 17:00 Uhr in Wernigerode (KSB Harz)
  • 21. April, ab 18:00 Uhr in Halle (KSB Saalekreis und SSB Halle)
  • 26. April, ab 18:00 Uhr in Dessau-Roßlau (SSB Dessau-Roßlau)
  • 28. April, ab 17:00 Uhr in Stendal (KSB Stendal)
  • 02. Mai, ab 18:00 Uhr in Bobbau (KSB Anhalt-Bitterfeld)
  • 03. Mai, ab 17:30 Uhr in Klötze (KSB Altmark-West)
  • 04. Mai, ab 18:00 Uhr digital für Vereine des Jerichower Land (KSB Jerichower Land)
  • 24. Mai, ab 17:00 Uhr digital für alle Vereine (LSB Sachsen-Anhalt)

Der Kreissportbund Salzland steht darüber hinaus den Sportvereinen im Salzlandkreis stets für eine erste Beratung zum Thema Sportstättenbau zur Verfügung. Bei Interesse einfach telefonisch unter 03471 370133 oder unter der Mailadresse ksbsalzland@t-online.de melden.

Vereinsfinanzen praxisnah erklärt – Neue Broschüre „Vereine und Steuerrecht“

Sachsen-Anhalts Finanzministerium hat die Broschüre „Vereine und Steuerrecht“ neu aufgelegt. Die Publikation richtet sich an diejenigen, die sich in den ca. 15.000 steuerbegünstigten Vereinen unseres Landes verantwortlich engagieren. Praxisnah wird darin das aktuelle Regelwerk der Vereinsfinanzen erläutert und mit Beispielen illustriert. Inhaltliche Schwerpunkte sind die steuerliche Vereinsförderung sowie der Umgang mit Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

Finanzminister Michael Richter: „Die Verwaltung der eigenen Finanzen gehört neben der eigentlichen Vereinsarbeit zu einem wichtigen Aufgabenbereich jedes Vereins. Mit der inzwischen zwölften Aktualisierung unserer Broschüre möchten wir die Verantwortlichen bei ihrer anspruchsvollen Arbeit unterstützen und Hilfestellungen bieten.“

Die Broschüre ist kostenfrei in den Finanzämtern in Sachsen-Anhalt erhältlich. Der Download ist auf der Internetseite www.mf.sachsen-anhalt.de verfügbar.

Zudem können einzelne Exemplare bestellt werden:
www.sachsen-anhalt.de/bs/publikationen.

 

Eindämmungsverordnung bis 28. Januar 2022 verlängert – 3G, 2G, 2G+, was gilt aktuell für den Sport in Sachsen-Anhalt?

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat am 17. Januar die vierte Änderungsverordnung zur 15. Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese gilt bis zum 28. Januar. Im Wesentlichen wurden die aktuellen Regelungen verlängert. Damit gelten folgende Regelungen für den Sport und das Sportreiben in Sachsen-Anhalt bis Ende Januar fort. Wesentlichste Änderung: Geboosterte Personen sind beim 2-G-Plus-Modell künftig bereits ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung von der zusätzlichen Testpflicht befreit.

Das sportliche Training im Freien bleibt ohne Zugangsbeschränkungen möglich. Auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen kann unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln, eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht, sowie dem Führen von Anwesenheitslisten ohne Testungen Sport getrieben werden. Für Sportwettkämpfe im Freien bleibt es bei der 3G-Regel (Geimpft-Genesen-Getestet).
Beim organisierten Sportbetrieb (Training und Wettkampf) in geschlossenen Räumen gilt generell ein verpflichtendes 2G-Zugangsmodell (§ 2a). Nur Genesene oder vollständig Geimpfte haben in Sachsen-Anhalt Zutritt zum Indoor-Sport. Für Umkleidekabinen gilt auch weiterhin die 2 G-Regel!

Ausgenommen von den genannten Regelungen sind der Sportbetrieb von Berufssportlern, Kaderathleten, Schüler der Eliteschulen des Sports, der Aus- und Fortbildung von Rettungsschwimmern sowie nach der einschlägigen Studienordnung notwendigen Veranstaltungen in Sportstudiengängen sowie der ärztlich verordnete Rehabilitationssport und der Schulsport. Für den ärztlich verordneten Rehabilitationssport gilt grundsätzlich weiterhin die Verpflichtung, in geschlossenen Räumen eine Testung mit negativen Testergebnis vorzulegen oder durchzuführen.

Die Freigabe der Sportanlagen und die Festlegung der Höchstbelegung erfolgt wie gewohnt durch den Betreiber der Sportanlage.

Für Sportgroßveranstaltungen ist weiterhin das 2G-Plus-Zugangsmodell (§ 2b) verpflichtend. Zusätzlich zum Genesenen- oder Geimpft-Status ist eine aktuelle Testung notwendig. Die zulässige Zuschauerzahl ist bei diesen Veranstaltungen auf die Hälfte der Kapazität, insgesamt jedoch höchstens in geschlossenen Räumen auf 5 000 Personen und im Freien auf 15 000 Personen, begrenzt.

Wesentlichste Änderung der bis 28. Januar 2022 gültigen vierten Änderungsverordnung:
Geboosterte Personen sind künftig bereits ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung von der zusätzlichen Testpflicht befreit. Dafür wurden die Zugangsbedingungen zum 2-G-Plus-Modell angepasst, das in Sachsen-Anhalt nach wie vor verpflichtend für Sportgroßveranstaltungen gilt. Zugang erhalten nur Geimpfte und Genesene, die zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen können. Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind mit der neuen Verordnung vom Tag ihrer Drittimpfung an von dieser zusätzlichen Testpflicht befreit. 

Generell gilt weiterhin:
Von der Testpflicht (egal ob bei 3G oder 2G-Plus) ausgenommen bleiben Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen (§2, Absatz 2). Dieser Personenkreis benötigt aber in der Ferienzeit ein negatives Testergebnis.

Die aktuelle Eindämmungsverordnung finden Sie hier. 

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt – Frank Löper

NEUSTART SPORT 2022 – Zusätzliche Millionenhilfen für Sportvereine in Sachsen-Anhalt

Der Sportbetrieb in Sachsen-Anhalt musste sich auch im Jahr 2021 auf zahlreiche Auswirkungen der Corona-Pandemie einstellen. Viele Ehrenamtliche und Mitglieder im Vereins- und Breitensport sind am Ball geblieben und haben sich mit großem Einsatz engagiert. Mit der Initiative „Neustart Sport 2022 – Sachsen-Anhalt in Bewegung“ will das Land Sachsen-Anhalt die Sportvereine und Verbände finanziell unterstützen. Dafür stehen aus dem Corona-Sondervermögen des Landes insgesamt 4,4 Millionen Euro zur Verfügung.

Sportministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit diesen Mitteln wollen wir die Sportvereine dabei unterstützen, dass sie gut durch die Pandemie kommen. Sie sollen durch aktive Vereinsarbeit ihre Mitglieder reaktivieren sowie neue Mitglieder gewinnen können, damit mehr Menschen in unserem Land sportlich aktiv werden. Das muss unser gemeinsames Ziel sein.“

Nach Abstimmung mit dem Landessportbund Sachsen-Anhalt (LSB) erhalten alle Sportvereine im Frühjahr 2022 eine zusätzliche Unterstützung. Deren Höhe ist abhängig von der Anzahl ihrer Mitglieder. Für jedes erwachsene Vereinsmitglied gibt es 10 Euro; für jedes Kind beziehungsweise jeden Jugendlichen 15 Euro.

LSB-Präsidentin Silke Renk-Lange: „Nachdem unsere Vereine bereits 2021 unbürokratisch Unterstützung für ihre zusätzlichen Aufwendungen in der Pandemie erhalten haben, zeigen die politisch Verantwortlichen im Land erneut, dass ihnen Sport und Bewegungsangebote gerade in der Pandemie sehr wichtig sind. Mit den zusätzlichen finanziellen Hilfen für den Neustart 2022 erhalten die zumeist ehrenamtlich geführten Sportvereine einen zusätzlichen Motivationsschub für die Gestaltung sportlicher Angebote zur Neu- und Wiedergewinnung von Mitgliedern.“

Auch der Erwerb neuer Trainer- und Übungsleiterlizenzen in diesem Jahr soll jeweils mit 100 Euro unterstützt werden, wenn die Lizenzen vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannt werden. Einen zusätzlichen Bonus erhalten all jene Vereine, die im Jahr 2022 ein Mitgliederwachstum erzielen können. Dieser Bonus soll Anfang 2023 an die Vereine gezahlt werden. Sämtliche Mittel sollen unbürokratisch und ohne gesondertes Antragsverfahren über den LSB Sachsen-Anhalt an die Vereine ausgezahlt werden.

Quelle: Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt an die Kreis- und Stadtsportbünde

Silvesterläufe 2021 im Überblick und 2. Auflage der Lauf-Challenge „In 80 Tagen um die Welt“

Auch wenn die aktuelle Landesverordnung den Sportbetrieb im Land wieder vermehrt einschränkt, haben Sportinteressierte wieder die Möglichkeit das Jahr 2021 läuferisch im Salzlandkreis ausklingen zu lassen. Neben den ein oder anderen stattfindenden Silvesterlauf, besteht ab Silvester auch wieder die Möglichkeit, bei der Lauf-Challenge „In 80 Tagen um die Welt“ teilzunehmen und etliche Kilometer für den guten Zweck zu sammeln.

Termine Silvesterläufe (31.12.):

 
Ort Startzeit Ausrichter/Verein weitere Infos
Sportplatz Atzendorf Nordic-Walking 09:30 Uhr;
Diverse Laufstrecken ab 10:00 Uhr (1km, 2km, 4km & 7,5km)
ZLG Atzendorf e.V. Einladungsschreiben
Sportplatz Neuborna (Bernburg) 10.30 Uhr mit Streckenlänge 2,4km und 5,9km (Laufen, Nordic-Walking und Radfahren möglich) SG Neuborna 62 e.V.  
Staßfurt   SV Salzland Staßfurt e.V. Informationen aus der Regionalpresse entnehmen
Sportplatz Wolmirsleben Nordic-Walking und diverse Laufstrecken ab 10:30 Uhr SV Wolmirsleben

Update: Der traditionelle Silvesterlauf von Union Schönebeck in Schönebeck und der Dreikönigslauf von VfL Ilberstedt in Ilberstedt finden auf Grund der aktuellen Corona-Verordnung nicht statt.

Der Polizeisportverein Bernburg e.V. sagt zwar auch seinen traditionellen Silversterkarpfenlauf in Bernburg ab, aber veranstaltet stattdessen ab Silvester (bis 20.03.2022) die zweite Auflage der Lauf-Challenge „In 80 Tagen um die Welt„. Unter dem Motto „Gemeinsam bewegen für mehr Toleranz und Miteinander“ können alle Sportinteressierte – egal ob ungeimpft, geimpft oder geboostert – mitmachen und läuferisch Kilometer für den guten Zweck sammeln. Alle weiteren Informationen zur Charity-Lauf-Challenge sowie Infos zur Anmeldung können auf der Veranstaltungsseite www.salzland-läuft.de entnommen werden.