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Online-Seminare: Schritt für Schritt zur Bestandserhebung

Noch bis zum 31. Dezember 2023 haben alle Mitgliedsvereine des LSB Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, ihre Bestandserhebung durchzuführen und die Pauschalförderung für das Jahr 2024 zu beantragen. Um den Sportvereinen bei der Erfassung ihrer Mitglieder, Übungsleiter*innen und mehr unter die Arme zu greifen, bietet der Landessportbund im November und Dezember zwei kostenfreie Online-Seminare zur Bestandserhebung in der LSB-Datenbank IVY an.

Bei diesen Online-Seminaren erfahren die Teilnehmenden wie sie Schritt für Schritt die Bestandserhebung für ihren Sportverein in der Mitgliederdatenbank IVY durchführen können. Die Veranstaltung bietet auch die Möglichkeit, Fragen zur Datenerfassung in der Vereinsverwaltungsdatenbank des LSB Sachsen-Anhalt zu stellen.

Folgende Termine stehen zur Auswahl:

28. November 2023, 17:30 – 19:00 Uhr
07. Dezember 2023, 17:30 – 19:00 Uhr

Anmeldungen zum Seminar senden Sie bitte mit Angabe des Wunschtermins, Name, Verein und Mailadresse an: wachholz(at)lsb-sachsen-anhalt.de

Macht mit beim Sportentwicklungsbericht 2023-2025

Eure Meinung zählt! Die Deutsche Sporthochschule ruft Sportvereine dazu auf, sich am Sportentwicklungsbericht 2023-2025 zu beteiligen. Die Online-Befragung startet am voraussichtlich am 17. Oktober. Die Vereine erhalten dazu eine E-Mail von der Deutschen Sporthochschule Köln. Der LSB Sachsen-Anhalt unterstützt die Befragung und wirbt für eine Teilnahme.

Die Teilnahme der angeschriebenen Sportvereine ist wichtig, denn sie hilft, die Zukunft des Sports in Deutschland und in Sachsen-Anhalt zu gestalten. Die Ergebnisse unterstützen die politische Interessenvertretung der Vereine und zeigen auf, wo Bedarfe sind. Zudem erhält der Landessportbund Sachsen-Anhalt aus der Analyse zahlreiche Informationen für die Verbesserung seiner Serviceangebote für die Vereine. In den letzten Jahren haben Tausende von Vereinen an den Befragungen zum Sportentwicklungsbericht teilgenommen. Lasst Sachsen-Anhalt in diesem Jahr noch stärker vertreten sein! Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Hier geht es zu den vorherigen Sportentwicklungsbericht des DOSB (seit 2005)

Anträge für Kindergartenprojekte noch bis 31.10.2023 möglich

Bewegung, Spiel und Sport gehören zur Lebenswelt von Kindern. Mit einem regelmäßigen Sportangebot soll der Spaß am Sporttreiben bereits im frühen Kindesalter geweckt werden und zu einer gesunden Lebensweise beitragen. Der KSB Salzland unterstützt auch im Jahr 2023 Sportvereine im Salzlandkreis, die zusätzliche Bewegungsangebote in Kindergärten regelmäßig anbieten.

Kindergarten und Sportverein gehen eine Kooperation vor Ort ein, die keine zwingende Mitgliedschaft der teilnehmenden Kinder im Sportverein voraussetzt. Der KSB Salzland bezuschusst diese Kooperationsangebote zwischen Sportverein und Kindergarten im Salzlandkreis, unabhängig davon, ob bereits ein Bewegungsangebot besteht oder ein neues Angebot noch in diesem Jahr in Planung ist. 

Die Projektanträge zur finanziellen Unterstützung können die Sportvereine bis zum 31. Oktober 2023 beim Kreissportbund Salzland per Mail oder per Post einreichen. Eine Förderung in Höhe von bis zu 500 Euro kann dabei pro Projekt bewilligt werden (bei mindestens 10% Eigenanteil), so hatte es das KSB Präsidium in seiner letzten Präsidiumssitzung am 30.08.23 in Bernburg beschlossen.

Dokumente zum Kindergartenprojekt 2023:

VEREINE MACHEN SCHULE – Sportgutscheine in Höhe von 50 Euro

Mit diesem Programm fördert das Land die Mitgliedschaft von Schulanfängerinnen und Schulanfängern in einem Sportverein mit einem Zuschuss in Höhe von je 50,- Euro. Die gut 20.000 Erstklässlerinnen und Erstklässler des Schuljahres 2023/2024 können jeweils einen Gutschein bei einem Sportverein ihrer Wahl einlösen, der Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. (LSB) ist.

Sportministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit anderen Kindern gemeinsam Sport zu treiben, trägt nicht nur zur Lebensfreude und Gesundheit bei, es kann auch die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen positiv beeinflussen. Sport macht Kinder stark, fördert das Selbstbewusstsein und vermittelt Werte wie Respekt und Toleranz. Ich freue mich, wenn wir viele Kinder zu mehr Bewegung motivieren können und danke allen Beteiligten für die Unterstützung des Programms.“

Die Sportgutscheine werden von den Lehrerinnen und Lehrern der knapp 600 Grund- und Förderschulen zu Beginn des neuen Schuljahres an ihre Erstklässlerinnen und Erstklässler bzw. an deren Erziehungsberechtigte verteilt. Die Gutscheine müssen bis zum 31. Oktober 2023 in den Sportvereinen eingelöst werden. Die Abrechnung erfolgt über die Vereine.

Von dem Programm profitieren alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger – unabhängig davon, ob sie bereits Mitglied in einem Sportverein sind. Wurde der Mitgliedsbeitrag in einem Verein für das laufende Jahr bereits gezahlt, erfolgt bei Vorlage des Gutscheins eine Rückerstattung an das Mitglied. Ist der Beitrag in einem Verein geringer als 50,- Euro, wird der verbleibende Betrag auf den Mitgliedsbeitrag des Folgejahres angerechnet.

Weitere Informationen zu dem Programm gibt es hier.

Für Fragen zur Umsetzung bietet der Landessportbund Online-Sprechstunden an. Die Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich.

Termine: 18.08.23 von 17-18 Uhr / 21.08.23 von 17-18 Uhr / 05.09.23 von 18-19 Uhr

Link zur Veranstaltung

Frauensportaktionstag am 09.09. in Bernburg

Am 09.09.23 ist es wieder soweit: Frauensportaktionstag im Salzlandkreis. Bis zu 100 Mädchen und Frauen können an dem Tag in Bernburg Sport treiben und sich mit aktuellen Trends im Breitensport bekannt machen. Unterstützt von LSB, AOK und der Salzlandsparkasse gibt es in der Sporthalle „Eichenweg“ einen gut gefüllten Vormittag zu den Themen Rückfitness, Klang Yoga und Faszien. Die Teilnahme kostet 5 Euro und ist vor Ort zu zahlen. 

Weitere Informationen zum Ablauf und zur Anmeldung können aus dem Veranstaltungsflyer entnommen werden.  Anmeldeschluss ist der 03.09.2023. Wir freuen uns wieder auf zahlreiche Anmeldungen. 

Der ursprünglich anvisierte Veranstaltungstermin des Frauensportaktionstages am 02.09. musste auf Grund von Vereinswettkämpfen in der Eichenweghalle nun um eine Woche nach hinten verschoben werden.

Zusätzlich wird es ab November in Staßfurt monatliche Aktionstage für unsere sportinteressierten Mädchen und Frauen geben. Die genauen Eckdaten dazu werden zeitnah bekannt gegeben. 

 

 

ENERGIEHILFEN FÜR SPORTVEREINE IM AUGUST BEANTRAGEN!

Lange waren sie angekündigt. Jetzt kommen sie endlich! Die Energiehilfen des Landes für Sportvereine. Ab sofort können Sportvereine, deren Energiekosten sich nach dem 1. März 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 um mindestens 25 % erhöht haben, Zuschüsse für ihre Mehrausgaben für Strom, Gas und Wärme erhalten. Aber es gilt schnell zu handeln, denn die Gelder müssen bis zum 31. August beantragt werden. Der LSB Sachsen-Anhalt hat das Antragsverfahren digitalisiert und das auszufüllende Formular so einfach wie möglich gehalten.

„Das Land unterstützt ein weiteres Mal die Sportlandschaft in Sachsen-Anhalt und stärkt damit die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt so wichtige Arbeit der Sportvereine. Mit der finanziellen Unterstützung trägt das Land dazu bei, dass Sportstätten trotz höherer Energiekosten geöffnet bleiben und der Sportbetrieb uneingeschränkt weiterlaufen kann. Die Arbeit unserer Sportvereine ist einzigartig: Sie bieten sowohl Kindern und Jugendlichen als auch Erwachsenen die Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen und besondere Momente zu erleben. An dieser Stelle gilt mein Dank allen, die sich in den Vereinen einbringen und mit ihrem Engagement einen sehr wichtigen Beitrag für den Sport in unserem Land leisten.“, sagt Sportministerin Dr. Tamara Zieschang.

LSB-Vorstandsvorsitzender Tobias Knoch ist froh, dass es jetzt endlich losgeht: „Unser Vereine mussten sich lange gedulden. Bereits im Frühjahr gab es das politische Signal, dass man auch gemeinnützige Sportvereine nicht mit den hohen Mehrkosten für Energie allein lassen werde. Jetzt ist der Erlass endlich da und wir werden alles dafür tun, dass in dem engen Zeitfenster (bis Ende August) unsere Vereine die Möglichkeit erhalten, entsprechende Energiekostenzuschüsse zu beantragen. Dazu haben wir das Verfahren digitalisiert und bieten Vereinen zusätzlich zwei Infoveranstaltungen zur Antragsstellung an.“

Der Titel des Erlasses klingt kompliziert: „Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Abmilderung gestiegener Energieausgaben im sportlichen Bereich (Energiehilfen Sport)“. Doch die Beantragung der Energiehilfen ist eigentlich ganz einfach. Ziel der finanziellen Hilfen ist eine anteilige Erstattung der entstandenen Energiemehrausgaben im Zeitraum 01.07.2022 bis 30.06.2023. Grundvoraussetzung für einen Antrag auf Unterstützung: Die Energiekosten des Vereins müssen sich nach dem 1. März 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 um mindestens 25% erhöht haben. Die mögliche Billigkeitsleistung wird auf Grundlage des Energieverbrauches aus dem Jahr 2021 berechnet.

Billigkeitsleistung für Strom:

  • Mehrausgaben von 25-49% 5 Cent pro kWh
  • Mehrausgaben von mehr als 49% 10 Cent pro kWh

Billigkeitsleistung für Gas und Wärme:

  • Mehrausgaben von 25-49% 1,3 Cent pro kWh
  • Mehrausgaben von mehr als 49% 2,5 Cent pro kWh

Die entsprechenden Formeln zur Ermittlung der Billigkeitsleistung sind in den Tabellen des digitalen Antragsformulars bereits hinterlegt, so dass die Vereine lediglich ihre Verbräuche in den entsprechenden Monatsspalten von Juli 2022 bis Juli 2023 eintragen müssen. Anträge der Vereine zur Energiekostenhilfe müssen auf dem digitalen Antragsformular per Mail bis zum 31. August 2023 vorliegen unter: sportinfrastruktur(at)lsb-sachsen-anhalt.de

Der LSB Sachsen-Anhalt bietet für Vereine zwei digitale Infoveranstaltungen zur Antragstellung an:

  • Dienstag, 01.08., 17 Uhr bis 18 Uhr
  • Montag, 21.08., 17 Uhr bis 18 Uhr

Eine Anmeldung für die Infoveranstaltungen ist ab sofort per Mail mit Angabe von Name, Verein und Mailadresse möglich unter: sportinfrastruktur(at)lsb-sachsen-anhalt.de

Hier geht es direkt zum digital ausfüllbaren Antragsformular:

https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/fileadmin/user_upload/Inhalte/Service_Dateien/Antragsformular_Energiehilfen_Sport.xlsxDieses Dokument mit ReadSpeaker docReader öffnen

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt

Ausschreibung Jung, sportlich, FAIR 2023

Liebe Sportwelt, 

auch in diesem Jahr schreibt die Deutsche Olympische Gesellschaft e.V. den Fair Play-Preis „Jung, sportlich, FAIR“ aus. Mit „Jung, sportlich, FAIR“ sollen auch 2023 wieder faire Gesten im Sport sowie Projekte von Kindern und Jugendlichen zur Thematik Fair Play ausgezeichnet werden.

Teilnehmen können alle Sportlerinnen und Sportler im Alter von 12 bis 19 Jahren. Die Gewinner erhalten über Ihren Verein/Schule eine Fördersumme von bis zu 500 €. Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember 2023.

Mit der Fair Play-Initiative sollen Kinder und Jugendliche frühzeitig darauf hingewiesen und angeleitet werden, den negativen Entwicklungen im Sport entgegenzuwirken. Die DOG möchte hiermit gerade bei unserem Sportlernachwuchs, sei es im Leistungs- oder Breitensport, ein nachhaltiges Bewusstsein für faires Verhalten schaffen.

Ausschreibung/Bewerbungsformular Jung sportlich FAIR 2023

 

Datenschutz im Sport – Das gilt zu beachten!

Jeder Sportverein verarbeitet personenbezogene Daten. Namen, Leistungsdaten von Wettkämpfen, Fotos und viele mehr. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen stellt viele Vereine und Ehrenamtliche aber immer wieder vor Fragen und Probleme. Hilfe und nützliche Tipps gab es in einer gut besuchten Online Schulung am 4. Juli, speziell zum Datenschutz in Sportvereinen. Was gilt es zu beachten?

Eingetragene Vereine (e.V.) sind juristische Personen und damit voll rechtsfähig. Somit findet die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hier Anwendung. Jede Menge nützliche Hinweise gab es von Referent Ronny Daunert. Er war viele Jahre betrieblicher Datenschutzbeauftragter und ist selbst Vorsitzender eines Sportvereins. In seiner Online-Schulung informierte er Interessierte über alles Wichtige rund um den Datenschutz in Sportvereinen. Um welche Daten geht es überhaupt? Was kommt auf die Vereine zu? Was gilt es alles zu beachten? Das Interesse bei den Teilnehmenden war groß.

Um diese Daten geht es: Personenbezogene Daten sind u.a. Name, Anschrift, Kontaktdaten, Kontodaten (Stammdaten) der Mitglieder, Fotos von Personen, die Mitgliedsnummer oder Leistungsdaten aus Wettkämpfen und Trainings. Aber auch Rechnungsdaten für Beitragsrechnungen im Verein, insbesondere Bankdaten von Eltern (eventuell keine Mitglieder) sowie Kontaktdaten von Spendern, Sponsoren oder auch Gästelisten und Anwesenheitslisten bei Veranstaltungen. Alle Vereine verarbeiten solche Daten. Daher gilt es einiges zu beachten, wie Referent Ronny Daunert den Teilnehmenden während der Schulung erklärte.

Was kommt auf den Verein zu? Was gilt es zu beachten?

  1. Vereine sind verpflichtet, ein Verarbeitungsverzeichnis über die personenbezogenen Daten zu führen. Vorlagen und Beispiele sind kostenfrei im Internet verfügbar.
  2. Datenschutzerklärungen für Vereine sind ebenfalls Pflicht.  Eine Erklärung für die Webseite und dem Aufnahmeantrag sind separat zu gestalten, da die Anforderungen unterschiedlich sind.
  3. Datenerhebung für Werbung/ Fotoverwendung muss per Einwilligung erfolgen. Diese ist stets freiwillig und jederzeit widerrufbar.
  4. Daten von Kindern sind besonders schützenswert. Das Veröffentlichen von Daten der Kinder immer genau und „dreimal“ prüfen und abwägen.

Braucht mein Verein einen Datenschutzbeauftragten?

Sobald mindestens 20 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut werden, besonders risikoreiche Verarbeitungen vorgenommen werden oder der Verein überwiegend sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Dieser muss über grundlegende Fachkunde verfügen. Hierfür werden auch Kurse angeboten.

Fazit: Jeder Verein sollte deshalb zunächst genau hinterfragen, welche internen Prozesse mit der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Löschung personenbezogener Daten zusammenhängen.

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt – Lucas Kesterke

Alle guten Dinge sind drei. Beliebtes Schwimmanfänger-Camp der Sportjugend startet wieder in den Sommerferien.

Alle guten Dinge sind drei. Auch in diesem Jahr kann die Sportjugend Salzland wieder mit seinen Partnern das beliebte Schwimmeranfänger-Camp im Bernburger Freibad „Saaleperle“ in den Sommerferien durchführen. Nach dem erfolgreichen Schwimmcamps im Jahr 2021 und 2022 kann nun Dank der Stadt Bernburg (Amt für Kinder- und Jugendförderung) und der Initiative unserer jungen Erwachsenen in der Sportjugend auch in diesen Sommerferien wieder ein zusätzlicher Schwimmkurs für Schwimmanfänger in Bernburg stattfinden, der darüber hinaus für alle teilnehmenden Kinder (maximale Teilnehmerzahl 40) kostenfrei sein wird. Die Kostenabdeckung wird dabei über das  Bundesprogramm „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ ermöglicht, worüber die Stadt Bernburg (Saale) Gelder für zusätzliche Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit beantragen konnte und so einen Beitrag leisten kann, dass viele Kinder in unserer Region das sichere Schwimmen lernen.

Der Schwimmkurs findet im Zeitraum vom 24. Juli bis 4. August im Bernburger Erlebnisbad „Saaleperle“ (Am Stadtbad 65, 06406 Bernburg) statt. Von Montag bis Freitag, täglich von 13:00 bis 16:00 Uhr, erwartet den teilnehmenden Kindern ein abwechslungsreiches Programm aus Schwimmtraining und bewegten Freizeitangeboten.

Teilnahmebedingung
Das 10-tägige Schwimmangebot mit insgesamt 40 Teilnehmerplätzen gilt:

  • für Nichtschwimmer*innen der Jahrgänge 2012 bis 2017 (25 Startplätze)
  • für alle Schwimmanfänger*innen der Jahrgänge 2012 bis 2017, die schon die Stufe Seepferdchen vorweisen, aber noch nicht im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichen Bronze sind (15 Startplätze).

Denn das Frühschwimmerabzeichen „Seepferdchen“ ist laut der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) noch kein Nachweis für sicheres Schwimmen. Wer bisher also nur das Seepferdchen erworben hat, muss weiterhin intensiv beim Schwimmen beaufsichtigt werden.

Keine Teilnahmegebühr!
Die Teilnahmegebühr von 200,- € zur Kostendeckung des Schwimmkurses wird in diesem Jahr durch das Bundesprogramm „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) abgesichert. Das Programm wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI und wird von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) verantwortet.

Interesse geweckt? Dann füllen Sie Sie das folgende Anmeldeformular aus und lassen sie es uns per Mail, Post oder Fax zukommen. Anmeldeschluss ist der 7. Juli

SV Salzland Staßfurt vom AOK-Vereinswochenende begeistert

Die AOK Sachsen-Anhalt, Partner des Sports beim LSB Sachsen-Anhalt, verlost seit 2015 Vereinswochenenden. Zahlreiche Sportvereine hatten sich im Vorfeld für ein sportliches Wochenende im Mai an der Landessportschule in Osterburg beworben. Losglück hatte die Frauensportgruppe des SV Salzland Staßfurt e.V. Und die Frauen eine tolle Zeit in der Altmark, wie ihrem Erlebnisbericht zu entnehmen ist.

Die Vorfreude war groß! Am 12. Mai ging es endlich los. Neun Mitglieder des SV Salzland e.V. machten sich auf den Weg nach Osterburg, darunter auch Vereinsvorsitzende Sigrid Hermanns. Auf dem Programm standen zahlreiche sportliche Aktivitäten wie Zirkeltraining, Schwimmen und Kegeln aber auch Bogenschießen im Freien. „Diese Sportart war für uns eine Erfahrung, die wir nicht kannten, uns aber angenehm überraschte“, so Hermanns. Unterstützt wurden sie dabei von Trainern, die mit Rat und Tat zur Seite standen.

Zeit für Freizeit blieb natürlich auch. So besuchte die Sportgruppe das Spargelfest in Osterburg. Untergebracht waren die Gewinnerinnen in der Landessportschule, die auch die gastronomische Versorgung übernahm. „Ich kann im Namen aller anwesenden Sportfreundinnen sagen, dass es ein wunderschönes Wochenende mit viel Abwechslung, Spaß und Freude gewesen ist. Wir sagen Danke an alle Verantwortlichen der AOK Sachsen-Anhalt und des LSB Sachsen-Anhalt, die für uns dieses schöne Wochenende ermöglicht haben“, erklärte Sigrid Hermanns.