Sportvereine in Sachsen-Anhalt erhalten Vereinspauschale 2021

Am gestrigen 11. Mai erfolgte die Überweisung der Vereinspauschale 2021. An 2.771 Sportvereine des Landes, die die Vereinspauschale im Rahmen ihrer Bestandserhebung zum Jahreswechsel beantragt hatten, konnten insgesamt 2.882.707,60 Euro ausgereicht werden. Die Vereinspauschale ist eine wichtige Säule der Sportförderung in Sachsen-Anhalt.

Der Versand der dazugehörigen Bewilligungsbescheide erfolgt zeitnah nach der Überweisung per Email. Vereine, die keine bzw. eine fehlerhafte Mailadresse in der LSB-Mitgliederdatenbank IVY hinterlegt haben, erhalten den Bescheid in den nächsten Tagen auf dem Postweg. Sportvereine, die die Vereinspauschale beantragt, bisher aber noch keinen gültigen Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit in der LSB-Mitgliederdatenbank hinterlegt haben, können die Vereinspauschale erst nach Vorlage des aktuellen Freistellungsbescheides erhalten.

Hintergrund:
Im Bundesland erhalten gemäß Sportfördergesetz die im LSB Sachsen-Anhalt organisierten Vereine pro Jahr eine Pauschalförderung zur Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Die Höhe der Mittel richtet sich nach festgelegten Kriterien, wie etwa die Anzahl der Mitglieder. Hinsichtlich dieses Kriteriums erfolgt ab 2021 eine Erhöhung um 50 Cent pro Jahr und Mitglied. Künftig erhalten Vereine im Rahmen der Vereinspauschale für einen Erwachsenen dann 1,50 Euro jährlich, für ein Kind oder einen Jugendlichen sind es 5,50 Euro.

Die vom Land im April 2021 angekündigte zusätzliche „Corona-Pauschale“ in Höhe von 10 Euro je erwachsenem Vereinsmitglied und 20 Euro je Kind. bzw. Jugendlichen für 2021, kommt abweichend von der ursprünglichen Information separat zur Auszahlung. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen (Ergänzung in der Ausführungsverordnung zum Sportfördergesetz) gegeben sind, kann auch die „Corona-Pauschale“ an die Vereine zur Auszahlung kommen. Der LSB Sachsen-Anhalt rechnet Ende Mai/Anfang Juni 2021 mit der Überweisung an die Vereine.

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt – Frank Löper