Mannschafts- und Kontaktsport ab 2. Juli wieder möglich

Quelle: Jens Gottwald

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat am heutigen 23. Juni weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen zum 2. Juli in Aussicht gestellt. Das Kabinett einigte sich in Magdeburg auf Eckpunkte für die 7. Corona-Eindämmungsverordnung. Sie soll am 30. Juni beschlossen werden und bis 16. September gelten. Die zweite Stufe des Sachsen-Anhalt-Plans sieht auch weitere Lockerungen für den Sport und das Sporttreiben vor.

So sollen ab 2. Juli Mannschafts- und Kontaktsportarten wieder möglich sein, deren Ausübung bisher untersagt war. „Wir freuen uns für die vielen Mannschafts- und Zweikampfsportler in Sachsen-Anhalt, dass auch sie ihren Sport wieder ausüben können. Im Wissen, dass die betreffenden Sportverbände mit sportartspezifischen Übergangsregeln bestens vorbereitet sind, kann es nunmehr auch für sie endlich wieder losgehen“, so LSB-Vorstandsvorsitzender Dr. Lutz Bengsch.
Auch Sportwettkämpfe können ab 2. Juli wieder stattfinden, wobei die Hygieneregelungen und Vorgaben der jeweiligen Sportverbände einzuhalten sind und die generellen Regelungen für Großveranstaltungen zur Anwendung kommen. Hier gilt: Fachkundig organisierte Veranstaltungen sollen im Freien mit bis zu 1.000 Personen erlaubt sein, in Räumlichkeiten soll die maximale Teilnehmerzahl zunächst auf 250 Personen und ab 1. September auf 500 beschränkt bleiben.
„Wettkämpfe sind das Salz in der Suppe! Ohne Leistungsvergleich fehlt die Motivation zu sportlicher Höchstleistung, besteht keine Chance für Leistungsnachweise von Kaderathleten. Deshalb war es uns sehr wichtig, dass unter Einhaltung der Hygieneregeln und der Vorgaben der Sportverbände wieder Wettkämpfe stattfinden können“, freut sich LSB-Sportvorstand Torsten Kunke.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff wies in der Landespressekonferenz ausdrücklich darauf hin, dass die Regelungen für Großveranstaltungen bundesweiter Konsens sind und keinen eigenen Sachsen-Anhalt-Weg darstellen. „Mit dem heutigen Beschluss zeigen wir Veranstaltern und Organisatoren die weitere Perspektive auf und ermöglichen, den Sommer zu planen.“
„Wir hoffen sehr, dass auch alle Sportvereine des Landes die Möglichkeiten nutzen können, die die neue Landesverordnung ab 2. Juli bietet. Es stimmt uns etwas nachdenklich, dass einzelne Kommunen ohne erkennbaren Grund kommunale Sporthallen für den Vereinssport weiter geschlossen halten“, merkt Dr. Lutz Bengsch kritisch an.

Unabhängig von den Regelungen für das Sporttreiben soll die 7. Landesverordnung folgende weitere grundsätzliche Lockerungen beinhalten:
Das grundsätzliche Kontaktverbot von Zusammenkünften von mehr als zehn Personen wird in eine Kontaktempfehlung mit möglichst konstantem Personenkreis und im Freien gelockert.
Für Großveranstaltungen gilt die bundesweite Festlegung, dass bis Ende Oktober keine Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen erlaubt sind. Messen und Ausstellungen sowie Spezialmärkte können künftig analog zu Ladengeschäften unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln sowie Einlasskontrollen und Zugangsbegrenzung von einer Person auf zehn Quadratmetern wieder öffnen.
Weitere Beschränkungen fallen im Bereich Tourismus. So können Ferienlager wieder Gäste empfangen. „Ferienfreizeiten bringen Erholung für Familien und Kinder in der Corona-Zeit“, so Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. „Ferienlager eröffnen die Möglichkeit zu Sommerurlaub auch für den kleinen Geldbeutel.“
Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und in Ladengeschäften soll bestehen bleiben; ebenso in Reisebussen. Hier wird allerdings die bisher zusätzliche Abstandsregelung von mindestens 1,50 Metern zwischen den Mitfahrenden aufgehoben.

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt