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Sterne des Sports 2026: DOSB-Webinar für Ihre Sportvereine am 2. Juni (18-19 Uhr)

Die „Sterne des Sports“ — Deutschlands bedeutendste Auszeichnung für gesellschaftlich engagierte Sportvereine — werden auch in diesem Jahr wieder vergeben.  Sportvereine aus ganz Deutschland können sich noch bis 30. Juni 2026 mit ihren Engagements bewerben, mit denen sie das gesellschaftliche Miteinander stärken oder ihren Verein weiterentwickeln.

Ob in den wichtigen Bereichen Bildung und Qualifikation, Gesundheit und Prävention, Klimaschutz und Demokratieförderung oder in der täglichen Vereinsarbeit bei Themen wie Mitgliedergewinnung, Digitalisierung oder Ehrenamtsförderung: Gesucht werden Ideen und Projekte, die das Vereinsleben voranbringen und damit die wichtige Rolle der Sportvereine in unserer Gesellschaft stärken. Alles, was dazu beiträgt, hat die Chance auf eine Auszeichnung bei den „Sternen des Sports“. 

Von der lokalen Bronzeebene über die regionale Silber-Auszeichnung bis hin zur Bundesebene in Gold winken zahlreiche Preise. Der Gewinnerverein des „Großen Stern des Sports“ in Gold wird Anfang 2027 in Berlin geehrt und erhält ein Preisgeld von 10.000 Euro. 

Bewerbungsweg vollständig digital 
Der Bewerbungsprozess für die „Sterne des Sports“ erfolgt auch 2026 vollständig digital. Sportvereine können ihre Bewerbung direkt über die Websites der teilnehmenden Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie über die „Sterne des Sports“-Website einreichen. 

Jetzt bewerben und keine Frist verpassen. Weitere Informationen unter www.sterne-des-sports.de

Webinar

Doch wie funktioniert die Bewerbung für die „Sterne des Sports“? Was sind wichtige Tipps für die Einreichung? Und wie läuft der Wettbewerb eigentlich ab? Diese und weitere Fragen wird ein zentrales, bundesweites Webinar am Dienstag, 2. Juni 2026, von 18.00 bis 19.00 Uhr beantworten. Hier ist der Link zum Webinar.

Über die „Sterne des Sports” 

 Die „Sterne des Sports“ sind Deutschlands bedeutendste Auszeichnung für gesellschaftlich engagierte Sportvereine. Der Wettbewerb wird seit 2004 gemeinsam vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den Volksbanken und Raiffeisenbanken veranstaltet. Prämiert werden Sportvereine, die mit ihrem Engagement einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leisten. Die Auszeichnung wird auf drei Ebenen verliehen: lokal (Bronze), regional (Silber) und bundesweit (Gold). Die Bundessiegervereine werden jährlich in Berlin geehrt; der erstplatzierte Verein erhält den mit 10.000 Euro dotierten „Großen Stern des Sports“ in Gold. 

Anmeldung für das 6. Bernburger Schwimmanfänger-Camp ab sofort möglich!

Schwimmen will gelernt sein! Auch in diesem Jahr organisiert die Sportjugend Salzland gemeinsam mit ihren Partnern wieder das beliebte Bernburger Schwimmanfänger-Camp im Erlebnisbad „Saaleperle“. Bereits zum sechsten Mal erhalten Kinder in den Sommerferien die Möglichkeit, das sichere Schwimmen durch lizenzierte Schwimmtrainer/innen zu erlernen.

Das 10-tägige Schwimmcamp findet in den Sommerferien vom 13. Juli bis 24. Juli 2026 im Bernburger Erlebnisbad „Saaleperle“ statt. Von Montag bis Freitag, jeweils täglich von 13:00 bis 16:00 Uhr, erwartet die teilnehmenden Kinder ein abwechslungsreiches Programm aus Wassergewöhnung, Schwimmtraining und bewegten Freizeitangeboten.

Ziel des Camps ist es, den Kindern die Freude am Wasser zu vermitteln und sie Schritt für Schritt an das sichere Schwimmen heranzuführen. Das „Seepferdchen“ stellt dabei den ersten wichtigen Meilenstein dar. Gleichzeitig richtet sich das Angebot auch an Kinder, die bereits das Seepferdchen besitzen, ihre Schwimmfähigkeiten jedoch weiter verbessern möchten.

Teilnahmebedingungen

Das 10-tägige Schwimmangebot mit insgesamt 40 Teilnehmerplätzen richtet sich an:

  • Nichtschwimmer*innen der Jahrgänge 2014 bis 2019 (25 Plätze)
  • Schwimmanfänger*innen der Jahrgänge 2014 bis 2019 mit vorhandenem Seepferdchen oder vorhandenem Deutschen Schwimmabzeichen Bronze (15 Plätze)

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 150 Euro. Mit der Gebühr werden die Kosten für die Durchführung des Schwimmcamps gedeckt. 

Jetzt anmelden!

Interessierte Eltern können ab sofort das Anmeldeformular ausfüllen und per Mail, Post oder Fax an den KreisSportBund Salzland senden.

Der Anmeldeschluss ist der 22. Juni 2026. Erst nach Eingang der Anmeldung erfolgt die offizielle Teilnahmebestätigung durch die Sportjugend Salzland/den Kreissportbund Salzland. 

 

Sportabzeichentag am 30. April 2026 in Schönebeck

Das deutsche Sportabzeichen ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und wird für überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit in Form eines Ordens verliehen. Insgesamt haben im Salzlandkreis im letzten Jahr an die 2000 Sportlerinnen und Sportler das Deutsche Sportabzeichen abgelegt und einen Orden in Bronze, Silber oder Gold erhalten.

Im Jahr 2026 gibt es wieder Gelegenheiten das Deutsche Sportabzeichen im Salzlandkreis zu erwerben. 

Der Kreissportbund Salzland e.V. veranstaltet unter anderem wieder einen sogenannten „Sportabzeichentag“, an denen Kinder und Jugendliche aber auch Erwachsene in der Zeit zwischen 09:00 und 18:00 Uhr kostenfrei das Deutsche Sportabzeichen ablegen können. Der diesjährige Sportabzeichentag des KSB Salzland findet am 30. April 2026 in Schönebeck statt. Für eine bessere Organisation vor Ort bitten wir Gruppen mit über fünf Personen bei uns vorab anzumelden (Kontakt über ksbsalzland-sv@t-online.de oder 03471 370133). 

 

Folgende Übungen können an den oben angegebenen Sportabzeichentagen absolviert werden:

  • Ausdauer: 800m, 3000m, oder 10km Lauf
  • Kraft: Standweitsprung, Schlagball, Wurfball, Medizinball oder Kugelstoßen
  • Sprint: 30m, 50m oder 100m Lauf
  • Koordination: Hochsprung, Weitsprung, Zonenweitsprung, Sprung mit Drehung, Schleuderball, Seilspringen, Koordinationsleiter

Darüber hinaus bieten unsere ausgeschriebenen „Sportabzeichentreffs“ stets die Möglichkeit an, das Deutsche Sportabzeichen ablegen zu können.

  • Ascherleben: Abnahme beim SV Lok Aschersleben e.V.
  • Bernburg: Abnahme beim Polizeisportverein Bernburg e.V.
  • Schönebeck: Abnahme bei Union 1861 Schönebeck e.V.
  • Eickendorf: Abnahme beim Bördesportverein Eickendorf e.V.

Kontakt zu den einzelnen Treffs findet ihr >>> hier <<<.

Hol dir deine Lizenz zurück – Reaktivierung ÜL-C-Lizenz (20 LE)

Viele Übungsleiterinnen und Übungsleiter möchten nach einer Pause wieder aktiv in ihren Verein zurückkehren oder leiten engagiert Sportgruppen– doch die Übungsleiter-Lizenz ist abgelaufen. Mit dem Kompaktlehrgang „Hol dir deine Lizenz zurück“ bietet der Kreissportbund Salzland im Zeitraum vom 08. Mai bis 10. Mai 2026 ehemaligen Lizenzinhaberinnen und -inhaber aus Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, ihre Qualifikation unkompliziert und praxisnah zu reaktivieren.

Der Lehrgang umfasst 20 Lerneinheiten und behandelt alle wichtigen Themen der modernen Übungsleitung:

  • kompetentes Auftreten im Trainingsalltag
  • Rolle und Aufgaben der ÜL
  • rechtliche Grundlagen
  • Trainingslehre & Bewegungsanalyse
  • Kommunikation, Gruppenprozesse & Motivation
  • Gesundheit, Prävention & Inklusion
  • Trendsportarten und praxisorientierte Übungsformen

Nach erfolgreichem Abschluss wird die DOSB-ÜL-C-Lizenz für vier Jahre reaktiviert.

Warum eine gültige DOSB-Lizenz wichtig ist:

  • bundesweit anerkannte Qualifikation
  • Qualitätssicherung für Ihren Verein
  • höheres Vertrauen bei Teilnehmenden und Eltern
  • kompetentes Auftreten im Trainingsalltag
  • jährliche Pauschalförderung für Ihren Verein

Der Lehrgang eignet sich ideal für Übungsleitungen mit abgelaufener ÜL-C-Lizenz sowie für alle, die nach einer Pause erneut sicher und kompetent in die Sportpraxis einsteigen möchten.

HIER gelangen Sie zur Anmeldung.

Meldungen für die Sportlerehrung 2025 sind ab sofort möglich

Der Kreissportbund Salzland sucht wieder seine erfolgreichsten Sportlerinnen und Sportler, um sie bei der traditionellen Sportlerehrung in Staßfurt für Ihre Leistungen im Jahre 2025 zu ehren. Ausgezeichnet werden bei dieser Veranstaltungen Sportlerinnen und Sportler, die Landesmeister/in bei offiziellen Meisterschaften eines ordentlichen Fachverbands im Landessport Sachsen-Anhalt geworden sind und/oder Platzierungen 1-3 auf überregionaler Ebene erzielt haben. 

Im vergangenen Jahr wurden im Salzlandkreis über 200 Einzelsportler und über 20 Mannschaften geehrt. Die Sportvereine werden gebeten, ihre Vorschläge für die Sportlerehrung bis spätestens 15. Januar 2026 einzureichen. >>> Meldeformular zum Download

Der genaue Termin der Ehrungsveranstaltung im ersten Quartal 2026 wird noch bekannt gegeben. 

Bestandserhebung/Mitgliederstatistik 2026

Die Bestandserhebung muss von jedem Sportverein bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden!

Hier geht es zum LSB4Sports-Portal

Zur Bestandserhebung gehören

Prüfung und Aktualisierung

  1. der Stammdaten des Vereins,
  2. der Angaben zu den Vereinsvorstände,
  3. des aktuellen Freistellungsbescheids,
  4. der Mittelwendung der im Mai 2025 ausgezahlten LSB-Pauschalförderung,
  5. der „lizenzierten“ Übungsleiterinnen und Übungsleitern,
  6. der Mitgliederzahlen und deren Verbandszugehörigkeit.

Die jährlichen Bestandserhebungszahlen bilden die Grundlage für die Förderung der Vereine, der Landesfachverbände (LFV) und der Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB). Sie dienen außerdem als Berechnungsgrundlage für den LSB-Beitrag, für die Mitgliedsbeiträge in den KSB/SSB sowie der Ermittlung des Solidarbeitrages.

Die Bestandserhebung und die Datenpflege erfolgen ausschließlich auf elektronischem Wege. Bei Fragen und Schwierigkeiten steht der KSB Salzland den Vereinen gewohnt beratend zur Seite (Tel.: 03471 370 133). 

Zu guter Letzt hat der Landessportbund Sachsen-Anhalt für Fragen rund um die neue Mitgliederdatenbank LSB4Sports eine telefonische Hotline geschaltet. Die Hotline ist an folgenden Tagen jeweils von 09.00 bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 0345-5279-130 erreichbar:

  • Donnerstag, 04. Dezember 2025
  • Donnerstag, 11. Dezember 2025
  • Dienstag, 16. Dezember 2025
  • Donnerstag, 18. Dezember 2025
  • Montag, 22. Dezember 2025
  • Dienstag, 30. Dezember 2025
  • Donnerstag, 08. Januar 2026
  • Mittwoch, 14. Januar 2026

An allen anderen Tagen sind wir wie gewohnt erreichbar:

– Kristin Hontzek, Tel.: 0345 5279-153 oder k.hontzek@lsb-sachsen-anhalt.de
– Antje Wachholz, Tel.: 0391 8380 8500 oder a.wachholz@lsb-sachsen-anhalt.de

Zusätzlich bietet der Landessportbund am Dienstag, 09. Dezember 2025, 18.00 bis 20.00 Uhr eine Online-Schulung zur Bestandserhebung an. Hier der Link zur Anmeldung: https://lsbsa.it4sport.de/seminar/show#detail/1D54BF81-9AA7-46FB-BC4E-72AF591D2DC3

 

 

 

 

Save the Date: Kreissportjugendtag am 08.10.25 in Atzendorf

Die Kreissportjugend Salzland im KSB Salzland e.V. lädt herzlich zum ordentlichen Kreissportjugendtag am 

Mittwoch, den 08. Oktober 2025, in die Sportlerklause in Atzendorf (Am Teich 3, 39443 Staßfurt OT Atzendorf) ein.

Die offiziellen Einladungen mit den Tagesordnungspunkten wurden fristgerecht über den E-Mail-Verteiler der Sportvereine verschickt.

Der Kreissportjugendtag ist das höchste Gremium der Kreissportjugend Salzland und besteht aus dem Vorstand, den Delegierten aus den Mitgliedsvereinen sowie der Fachverbände des Kreissportbundes Salzland. Die Sportjugend wird über die letzten vier Jahre Sportjugendtätigkeit Bilanz ziehen und einen Ausblick über unsere künftigen Vorhaben geben. Weitere wichtige Tagesordnungspunkte werden die Entlastung des alten Vorstands sowie die Wahl eines neuen Vorstands sein.

Mit freundlichen Grüßen
Colin Martinius
Vorsitzender der Sportjugend Salzland

Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale steigen zum 1.1.2026.

Am 10.9.2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen, welches das Ehrenamt stärkt und welches auch steuerliche Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht beinhaltet.

Hierin finden sie konkret die wichtigen Änderungen für Vereine:

  • Zum 1.1.2026 soll der Übungsleiterfreibetrag von jetzt 3.000 Euro auf 3.300 Euro steigen, die Ehrenamtspauschale von jetzt 840 Euro auf 960 Euro.

Gleichzeitig wird der Haftungsschutz für Ehrenamtliche verbessert. Bislang gilt:

Wer im Zuge seiner ehrenamtlichen Tätigkeit einen Schaden verursacht, muss diesen nur dann ersetzen, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde; für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden, haftet die ehrenamtlich tätige Person nicht. (Anmerkung: Ihre Satzung kann eine Haftungsfreistellung auch für Schäden vorsehen, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit entstanden sind.)

Der Haken:
Dieses Haftungsprivileg greift nach dem geltenden Recht nur dann, wenn die ehrenamtlich tätige Person für ihre Tätigkeit maximal 840 Euro jährlich als Vergütung erhält. 

  • Mit dem Jahressteuergesetz 2025 ändert sich dies zum 1.1.2026: Künftig soll diese Vergütungsgrenze bei 3.300 Euro liegen – und sich somit an der steuerrechtlichen Übungsleiterpauschale orientieren. Ehrenamtlich Tätige können künftig also auch dann von dem Haftungsprivileg profitieren, wenn sie mehr als 840 Euro (aber maximal 3.300 Euro) jährlich für ihre Tätigkeit enthalten. Erfreulich: Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird auf 50.000 Euro angehoben, aktuell sind es 45.000 Euro.

Auch beim Thema „zeitnahe Mittelverwendung“ gibt es Neues:

  • Bislang gilt: Gemeinnützige Vereine, die mehr als 45.000 Euro an Einnahmen im Geschäftsjahr haben, müssen ihre mittel zeitnah verwenden – das heißt: Was Sie 2025 einnehmen muss bis Ende 2027 für die satzungsgemäßen Zwecke ausgegeben sein, denn § 55 Abs. 1 Nr. 5 regelt:

„Die Körperschaft [also der gemeinnützige Verein] muss ihre Mittel … zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. … Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Satz 1 gilt nicht für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als 45 000 Euro.“

Diese 45.000-Euro-Grenze soll auf 100.000 Euro angehoben werden. Damit sind sehr viel mehr Vereine als bislang vom Gebot der zeitnahen Mittelverwendung befreit.

Eine weitere wichtige Änderung in diesem Bereich:

  • Gemeinnützige Vereine müssen Ihre Einnahmen und Ausgaben den 4 Sphären ideeller Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zuordnen. Diese Zuordnungspflicht entfällt für Vereinen mit Einnahmen bis 50.000 Euro.
  • Auch für Sportvereine gibt es Erfreuliches: Die Zweckbetriebsgrenze steigt auf 50.000 Euro, aktuell sind es 45.000 Euro. Dafür wird § 67a Abs. 1 Satz 1 AO geändert. Im Moment heißt es dort noch:

„Sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins sind ein Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer insgesamt 45 000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Der Verkauf von Speisen und Getränken sowie die Werbung gehören nicht zu den sportlichen Veranstaltungen.“

  • Apropos Verkauf von Speisen und Getränken: Die Umsatzsteuer bei Restaurantdienstleistungen wird von 19% auf 7 % gesenkt.

Und falls Ihr Verein Mitarbeiter beschäftigt:
Die Entfernungspauschale wird zum 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. 

Für Ihre Haushaltsplanung 2026 ebenfalls wichtig: Die Minijob-Grenze steigt zum 1.1.2026 auf 603 Euro (bislang 556 Euro). Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro. Aktuell sind es 12,82 Euro. 

Quelle: Günter Steins Vereinswelt Newsletter, Ausgabe vom 17.09.2025; Copyright © 2025 Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG; Hompage: https://www.vereinswelt.de

 

Frauensportaktionstag am 30.08. in Bernburg. Jetzt ANMELDEN!

Am 30.08.25 ist es wieder soweit: Frauensportaktionstag im Salzlandkreis. Bis zu 100 Mädchen und Frauen können an dem Tag in Bernburg Sport treiben und sich mit aktuellen Trends im Breitensport bekannt machen. Unterstützt von LSB, AOK und der Salzlandsparkasse gibt es in der Sporthalle „Eichenweg“ einen gut gefüllten Vormittag zu den Themen Zirkeltraining, Zumba und Gleichgewicht. Die Teilnahme ist dank der Unterstützer für alle Frauen ab 16 Jahre kostenfrei.

Weitere Informationen zum Ablauf und zur Anmeldung können aus dem Veranstaltungsflyer entnommen werden.  Anmeldeschluss ist der 15.08.2025. Wir freuen uns wieder auf zahlreiche Anmeldungen. 

Vereinsgutscheine auch im Schuljahr 2025/26

Auch im Schuljahr 2025/26 bietet der LSB Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Innen- und dem Bildungsministerium sowie dem Landesschulamt das Förderprogramm „Vereine machen Schule – Sportgutscheine für Erstklässlerinnen und Erstklässler“ an. Mit dem Programm sollen junge Familien dabei unterstützt werden, ihre Kinder für Bewegung, Spiel und Sport im Verein zu begeistern. Im nächsten Schuljahr, das am 11. August 2025 beginnt, ist die Einlösung der Gutscheine bei Sportvereinen bis zum 28. Februar 2026 möglich!

Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Sachsen-Anhalt werden auch zu Beginn des Schuljahres 2025/26 wieder einen Vereinsgutschein im Wert von 50 Euro erhalten. Dieser kann bei einem am Programm teilnehmenden Mitgliedsverein des LSB Sachsen-Anhalt eingelöst werden, um den Jahresbeitrag einer Vereinsmitgliedschaft zu bezuschussen. Eltern können dabei gemeinsam mit ihren Kindern selbst ein passendes Sportangebot auswählen. Ziel des Förderprogramms, das damit ins dritte Jahr geht, ist es, Bewegung und motorische Fähigkeiten bei Kindern frühzeitig zu fördern und sie langfristig für den Vereinssport zu begeistern.

Unkomplizierte Einlösung der Gutscheine
Der Gutschein kann nach Schuljahresbeginn ganz einfach bei einem Sportverein abgeben werden. Die Einlösung der Gutscheine ist sowohl für eine neue Vereinsmitgliedschaft als auch zur Anrechnung für bestehende Mitgliedschaften möglich. Wichtig: Die Vereinsgutscheine müssen bis spätestens 28. Februar 2026 bei einem Mitgliedsverein des LSB Sachsen-Anhalt Verein eingereicht werden. Danach verfallen sie.

Abrechnung der Gutscheine durch die Vereine
Sportvereine können die bei ihnen bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Gutscheine dann direkt beim Landessportbund abrechnen. Gern können sich die Vereine zur Abrechnung der im Rahmen des Programms „Vereine machen Schule – Sportgutscheine für Erstklässlerinnen und Erstklässler“ eingenommener Gutscheine durch den LSB beraten lassen.

Ansprechpartnerin beim LSB Sachsen-Anhalt ist:

Johanna Deutsch
Telefon: 0345 5279-129
Mail: j.deutsch(at)lsb-sachsen-anhalt.de

Die Aktion ist eine tolle Gelegenheit, Kinder in einem der zahlreichen Sportvereine in Sachsen-Anhalt anzumelden. Die Vereinssuche auf der Website des LSB Sachsen-Anhalt hilft Eltern und Kindern, je nach sportlichen Vorlieben und Wohnort das passende Vereinsangebot zu finden.

Alle Infos zum Thema Vereinsgutscheine gibt es hier.

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt – Frank Löper