Der Antragsaufruf für eine EU-Sportstättenbauförderung über RELE im Jahr 2022 wurde veröffentlicht.
Hier die Eckdaten des EU-Förderprogramms (RELE):
- Antragsteller kann Sportverein oder Gemeinde sein
- Vorhaben in Gemeinden/Ortsteilen mit bis zu maximal 10.000 Einwohnern
- Sportstätten mit überwiegend nicht schulischer Nutzung
- Sportstätten und Ausstattungen, die nicht dem kommerziellen Sport dienen
- Die Bevölkerungs- sowie die Mitgliederentwicklung der letzten vier Jahre (2017-2020) dürfen nicht schlechter als Minus 10 % sein
- Anteilsfinanzierung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis zu 90%
- Amateursportvereine: min. 1.000€ & max. & 100.000€ / Kommunen: min. 5.000 € & max. 100.000 €
- Antragsschluss ist der 15.11.2021 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
- ALFF Mitte (Halberstadt): LK Harz und LK Salzlandkreis (Staßfurt & Aschersleben)
- ALFF Mitte (Wanzleben): LK Börde und LK Salzlandkreis (Bernburg & Schönebeck)
Weiterführende Informationen sowie Dokumente finden Sie unter folgendem Link: EU: „ELER / RELE“ & „LEADER“ Bei Fragen und Problemen nehmen Sie gerne mit Herrn Robert Bothe ( bothe@lsb-sachsen-anhalt.de / 03 45/52 79-210) Kontakt auf.