Antragsaufruf für EU-Sportstättenbauförderung RELE 2022

Der Antragsaufruf für eine EU-Sportstättenbauförderung über RELE im Jahr 2022 wurde veröffentlicht.

Hier die Eckdaten des EU-Förderprogramms (RELE):

  • Antragsteller kann Sportverein oder Gemeinde sein
  • Vorhaben in Gemeinden/Ortsteilen mit bis zu maximal 10.000 Einwohnern
  • Sportstätten mit überwiegend nicht schulischer Nutzung
  • Sportstätten und Ausstattungen, die nicht dem kommerziellen Sport dienen
  • Die Bevölkerungs- sowie die Mitgliederentwicklung der letzten vier Jahre (2017-2020) dürfen nicht schlechter als Minus 10 % sein
  • Anteilsfinanzierung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis zu 90%
  • Amateursportvereine: min. 1.000€ & max. & 100.000€ / Kommunen: min. 5.000 € & max. 100.000 €
  • Antragsschluss ist der 15.11.2021 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
    • ALFF Mitte (Halberstadt): LK Harz und LK Salzlandkreis (Staßfurt & Aschersleben)
    • ALFF Mitte (Wanzleben): LK Börde und LK Salzlandkreis (Bernburg & Schönebeck)

Weiterführende Informationen sowie Dokumente finden Sie unter folgendem Link:  EU: „ELER / RELE“ & „LEADER“ Bei Fragen und Problemen nehmen Sie gerne mit Herrn Robert Bothe ( bothe@lsb-sachsen-anhalt.de /  03 45/52 79-210) Kontakt auf.