Informationsveranstaltungen zur Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021

Sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr lädt der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt interessierte Sportvereine, Kreis-und Stadtsportbündesowie Landesfachverbände zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021“ ein. Es besteht die Möglichkeit, Fragen zu geplanten Anträgen zu stellen und sich über das Antragsverfahren auszutauschen.

Wann? Wo? Anmerkung
08.07.2020 ab 16 Uhr
(Einlass ab15:30 Uhr)
Mensa des Sportgymnasiums in 39114 Magdeburg, Friedrich-Ebert-Straße 16 Falls gewünscht, werden für diese Veranstaltung Gebärdensprachdol-metscher zur Verfügung gestellt. Dies ist bei der Anmeldung im Kommentarfeld zu vermerken.
13.07.2020 ab 16 Uhr
(Einlass ab15:30 Uhr)
ESV Lokomotive Dessau in 06847 Dessau-Roßlau, Dietrichshain 10  

Folgende Tagesordnungspunkte sind geplant:

  • TOP 1: Begrüßung
  • TOP 2: Relevante Förderrichtlinien des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration
  • TOP 3: Förderung von Maßnahmen zum Themenfeld Inklusion im sportlichen Bereich
  • TOP 4: Förderung von Projekten im sportlichen Bereich
  • TOP 5: Fördermöglichkeiten durch Lotto Sachsen-Anhalt
  • TOP 6: Förderung von hochrangigen Sportveranstaltungen
  • TOP 7: Fragerunde

Hinweis: Fördermöglichkeiten im Bereich des Sportstättenbaus werden aufgrund der Zeitschiene und Komplexität des Themas separat behandelt! Planen auch Sie ein Projekt mit Ihrem Sportverein, Kreis-/Stadtsportbund oder Landesfachverband und möchten für das Jahr 2021 einen Antrag stellen? Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 30.06.2020 unter folgendem Link an: https://lsb-sachsen-anhalt.meetingmasters.de/sportfoerderungsa2021?request_localede

Aufgrund der aktuellen Situation ist die maximale Teilnehmerzahl auf 40 Personen begrenzt. Lediglich eine Vertreterin/ein Vertreter pro Organisation kann an der Veranstaltung teilnehmen. Entsprechende Abstandsregelungen, Hygienevorschriften und Informationspflichten sind gemäß der sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 26. Mai 2020 (Sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung -6. SARS-CoV-2-EindV) einzuhalten.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Diese sind an theilemann@lsb-sachsen-anhalt.de zu richten.